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Versicherungen für Gastgeber

Wichtige Versicherung für Vermieter
Wichtige Versicherung für Vermieter

Ferienhausversicherung – diese Versicherungen sollten Vermieter haben

Für die Ferienwohnung die richtige Versicherung abschließen – darauf müssen Sie achten

Wasserschaden, Einbruch oder ein gestürzter Passant vor der Haustür – es gibt viele Szenarien, die für Eigentümer einer Ferienunterkunft teuer werden können, wenn sie nicht richtig abgesichert sind. Doch welche Versicherung ist für ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung überhaupt notwendig? Erfahren Sie, worauf es ankommt und was die wichtigsten Versicherungen für Ihre Ferienunterkunft sind.

Dass Sie die richtigen Versicherungen für Ihre Vermietung abschließen, ist wichtig. Was aber passiert, wenn es tatsächlich zu einem Schaden in der Ferienwohnung oder im Ferienhaus kommt? Lesen Sie in unserer Checkliste, wie Sie sich als Vermieter im Schadensfall richtig verhalten.

Hausratversicherung für die Ferienwohnung, Haftpflichtversicherung für Vermieter – warum es besondere Versicherungen für Ferienunterkünfte gibt

Bei einer Ferienwohnung oder einem Ferienhaus gibt es im Hinblick auf die richtigen Versicherungen einige Besonderheiten, die Sie als Vermieter beachten sollten. Insbesondere ist es so, dass die Einbruchgefahr bei Ferienimmobilien im Vergleich zu dauerhaft bewohnten Immobilien erhöht ist. Dies hängt damit zusammen, dass die Unterkünfte in der Nebensaison zum Teil längere Zeit lang leer stehen.

Auch bei Immobilien in der Stadt sorgt ein häufiger Wechsel der Mieter dazu, dass Einbrecher leichtes Spiel haben und auch zum Teil über Belegungspläne einsehen können, wann die Wohnung wieder leer steht. Risiken, gegen die man sich als Vermieter gut absichern kann, wenn man die richtigen Versicherungen abschließt.

Höherer Versicherungskosten für Ferienwohnungen oder Ferienhäuser

Neben Einbrüchen ist eine Ferienunterkunft weiteren Risiken ausgesetzt. Zum Beispiel Feuer, Leitungswasserschäden, Überschwemmungen und generell Wetterschäden. Diese Gefahren betreffen alle Immobilien – egal ob im Eigennutz, ständig vermieten oder eben als Ferienunterkunft vermietet. Der Unterschied liegt allerdings darin, dass Ferienunterkünfte oft nicht stetig bewohnt sind. Deshalb kann es sein, dass ein Schaden nicht umgehend bemerkt wird und sich deshalb vergrößern kann. Diese Rahmenbedingungen führen dazu, dass einige Versicherungen für Ferienunterkünfte teurer sind als sonstige Immobilienversicherungen. Es lohnt sich, hier die Angebote der Versicherer genau zu vergleichen.

Tipp: Auch wenn die Kosten höher sind – es handelt sich bei den Versicherungsbeiträgen um Ausgaben, die Sie bei der Steuererklärung geltend machen können. Lesen Sie unsere 8 Tipps zur Umsatzsteuer bei der Vermietung einer Ferienunterkunft.

Ferienunterkunft vor Schäden schützen
Ferienunterkunft vor Schäden schützen

Welche Versicherung ist für das Ferienhaus und die Ferienwohnung wichtig?

1. Die private Haftpflichtversicherung

Die Abdeckung des Haftungsrisikos ist für Vermieter einer Ferienunterkunft besonders wichtig und sollte als erstes abgesichert sein. Es geht dabei zum Beispiel darum, dass Sie abgesichert sind in dem Fall, wenn ein Urlauber sich an einem defekten Gerät verletzt oder stürzt. Hier lohnt sich ein Blick in die Unterlagen Ihrer Privathaftpflichtversicherung: Einige Versicherungen decken Schäden einer vermieteten Eigentumswohnung bereits ab.

2. Betriebshaftpflichtversicherung und Hauseigentümerhaftpflichtversicherung

Als Vermieter einer Ferienunterkunft sind Sie zu Ersatz verpflichtet, wenn den Mietern ein Schaden entsteht. Dies bezieht sich sowohl auf Personen- als auch auf Sachschäden. Insbesondere müssen Sie als Vermieter auch der Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Wenn Sie diese vernachlässigen und es zu einem Unfall kommt, dann brauchen Sie eine noch umfassendere Versicherung als die private Haftpflichtversicherung. Für Eigentümer von vermieteten Immobilien ist dies die Hauseigentümerhaftpflichtversicherung. Für Vermieter, die einen Beherbergungsbetrieb führen, ist die Betriebshaftpflichtversicherung die richtige Wahl. Diese Versicherungen decken Schmerzensgeld, Schadensersatz, Verlust und Beschädigung des Eigentuns der Gäste ab.

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3. Die Gebäudeversicherung oder auch Wohngebäudeversicherung

Nicht selten sind Feuer, Wasser oder Naturgewalten für große Schäden verantwortlich. Deshalb muss jede Immobilie mit einer Gebäudeversicherung versichert sein. Egal, ob es um privates Wohneigentum geht oder um eine gewerblich genutzte Immobilie. Eine Gebäudeversicherung deckt in der Regel ab: Wasserschäden, Feuerschäden, Unwetterschäden (z.B. durch Sturm oder Hagel) sowie elementare Schäden (z.B. durch Erdbeben oder Überschwemmungen).

Eine Gebäudeversicherung für das Ferienhaus ist also wichtig. Grundsätzlich gelten hier ähnliche Rahmenbedingungen wie beim eigenen Wohnhaus. Wenn Sie allerdings eine Ferienwohnung vermieten, dann kann nur die Eigentümergemeinschaft das Gebäude gemeinschaftlich versichern.

Da diese Schäden bei einer Ferienunterkunft mitunter nicht sofort entdeckt werden, ist es wichtig, dass Sie bei Versicherungsabschluss angeben, dass die Immobilie als Ferienunterkunft vermietet wird. Das steigert ggf. die Kosten für die Versicherung, aber so können Sie sicher sein, dass die Versicherung im Fall der Fälle dann auch einspringt und nicht von der Leistungspflicht befreit ist. Einige Anbieter haben für Vermieter von Ferienunterkünften auch eine Versicherung im Angebot, die einen Handwerkerservice mit umfasst. Gerade, wenn die Immobilie weit entfernt vom Heimatort liegt, kann dies eine sinnvolle Variante sein, um Schäden schnell beheben zu können.

4. Elementarschäden durch weitere Sachversicherungen versichern

Elementarschadenversicherungen können nur als Zusatzversicherung abgeschlossen werden zu einer bereits vorhandenen Wohngebäude- oder Hausratsversicherung.

Diese Versicherungen bieten eine umfassende Versicherung der Immobilie und auch der Ausstattung gegen weitere Naturgewalten wie Schneedruck, Starkregen, Rückstaus, Lawinen oder Überschwemmungen.

Ferienwohnung versichern
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5. Die Rechtsschutzversicherung

Man weiß ja nie – leider kann es vorkommen, dass Gastgeber und Urlaubsgast nicht im Guten auseinandergehen. Kommt es dann zu einem Rechtsstreit, kann es schnell teuer werden. Die Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie bei anfallenden Kosten, wie der Gebühr für die Rechtsberatung oder Gerichtskosten.

6. Die Ertragsausfallversicherung für Vermieter von Ferienwohnungen

Es kann vorkommen, dass Gastgeber den laufenden Vermietungsbetrieb unterbrechen müssen, zum Beispiel aufgrund einer Überschwemmung. Fallen deshalb Erträge aus, kommt die Ertragsausfallversicherung ins Spiel. Diese Versicherung ersetzt laufende Fixkosten und entgangene Gewinne.

7. Die Hausratversicherung und Inhaltsversicherung bzw. Inventarversicherung

Eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus werden möbliert vermietet – also müssen nicht nur Sie als Vermieter und das Gebäude versichert sein, sondern auch der Hausrat.

  • Die Hausratversicherung gilt für alle Gegenstände, die nicht direkt zur Immobilie gehören, also Dinge, die bei einem Umzug mitgenommen werden können. Das umfasst sowohl Möbel aber auch Kleidung und die Inhalte der Küchenschränke. Diese gilt allerdings in der Regel nur für private Vermieter.
  • Die Inhaltsversicherung ist gleichzustellen mit der Hausratversicherung bei Privatpersonen. Mit beiden Versicherungen werden Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel abgedeckt an den versicherten Gegenständen.

Die Inhaltversicherung deckt im Vergleich zur Hausratversicherung noch zusätzlich vorhandene Anlagen und Maschinen ab – alle zum Gewerbe gehörende Geräte. Bei dieser Versicherung geht es darum, dass die materielle Betriebsgrundlage eines Gewerbes versichert ist, damit Gewerbetreibende im Schadensfall nicht vor dem „Nichts“ stehen.

Hier sollten Sie regelmäßig darauf achten, dass Sie nicht unterversichert sind, dass also die vereinbarte Versicherungssumme dem realen Wert des Hausrats entspricht.

Was Sie als Vermieter noch beachten sollten, wenn Sie eine Versicherung abschließen

Versicherung von Ferienwohnungen oder Ferienhäusern im Ausland

Eine Ferienunterkunft im Ausland müssen Sie im Grunde genauso versichern wie eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus in Deutschland. Dennoch gibt es hier landesspezifische Versicherungsbedingungen zu beachten. Wir empfehlen deshalb, hier auf einen internationalen Versicherungsmakler zurückzugreifen, der Ihnen die passenden Verträge vermitteln kann.

Was, wenn der Urlauber einen Schaden anrichtet?

Das ist eine Frage, die besonders Vermieter von luxuriösen Ferienunterkünften umtreibt. Was passiert, wenn ein Urlaubsgast eine Antiquität beschädigt? Hier sind Sie darauf angewiesen, dass auch der Urlaubsgast eine gute Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Einen Nachweis darüber anzufordern ist allerdings in der Vermietungspraxis zumindest für kürzere Aufenthalte unüblich. Ersetzt wird dann jeweils der Zeitwert des beschädigten Gegenstandes. Deshalb ist es wichtig, dass Sie die Quittungen der Einrichtungsgegenstände behalten, um im Fall der Fälle den Zeitwert nachweisen zu können.

Welcher Anbieter versichert meine Ferienwohnung?

Sie können alle Versicherungen bei den Anbietern Ihrer Wahl abschließen. Es gibt aber auch Anbieter, die auf die Versicherung von Ferienimmobilien spezialisiert sind. Wenn Sie hier direkt mehrere Versicherungen bei einem Anbieter abschließen, erhalten Sie oftmals einen Bündelungsrabatt. Wenn sich die Ferienunterkunft in einem Ferienparkt oder in einer Ferienhaus-Anlage befindet, dann können Sie hier nachfragen, ob es einen Versicherungsrahmenvertrag gibt, üben den Sie ihr Objekt mitversichern können.

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    4 Kommentare

    1. Sehr geehrte Damen und Herren,
      ich habe seit kurzem eine FeWo die ich über Ihr Portal inseriert habe.
      Können Sie mir Anbieter nennen die Hausratversicherungen für nicht dauerhaft bewohnte/vermietete Ferienwohnung anbieten?
      Ich habe bereits mehrere Anbieter leider ohne Erfolg kontaktiert.

      Mit freundlichen Grüßen
      Jörg Horenburg

      1. Lieber Herr Horenburg,

        wir freuen uns, dass Sie Ihre Ferienunterkunft seit einiger Zeit auf unserem Portal präsentieren.

        Es tut uns leid, aber leider können wir Ihnen keine Anbieter für Hausratversicherungen empfehlen.

        Herzliche Grüße aus Bremen
        Ihr Team von Traum-Ferienwohnungen

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