Allgemein FinanziellesLeave a Comment on Rechnung für Ihre Ferienwohnung erstellen mit Musterrechnung

Rechnung für Ihre Ferienwohnung erstellen mit Musterrechnung

Vermieter von Ferienwohnungen merken schnell: Mit der Bereitstellung der Räume ist es im Vermietungsprozess nicht getan. Vielmehr fallen immer wieder kleine Dinge an, die zu beachten sind und die in Fülle eine ganze Menge Zeit in Anspruch nehmen können. Eine dieser Aufgaben ist die Erstellung von Rechnungen für die Ferienwohnung.

Gerade beim Thema Rechnung schreiben stockt es oft. Zu viele Fragen tauchen hier auf. Worauf kommt es bei der Rechnungstellung an? Was muss auf die Rechnung und was kann? In welchen Fällen müssen Gäste eine Rechnung erhalten?

Wir erklären Ihnen in diesem Artikel alles zum Thema Rechnung schreiben für die Ferienwohnung. Außerdem stellen wir Ihnen unsere kostenlose Word-Muster-Rechnung zur Verfügung, mit der Sie als Vorlage arbeiten können.

Bevor wir in die Einzelheiten der Rechnungserstellung eintauchen, klären wir doch erst einmal, ob und warum Sie eine Rechnung schreiben müssen.

Hinweis: Die hier geteilten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Die Traum-Ferienwohnungen GmbH übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und insbesondere für die Rechtsbeständigkeit. Schadenersatzansprüche gegen Traum-Ferienwohnungen GmbH, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.

Muss ich überhaupt eine Rechnung für meine Ferienunterkunft ausstellen?

Wer Ferienunterkünfte vermietet, erzielt Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung bzw. Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Diese Einkünfte sind in der Einkommenssteuererklärung anzugeben. Als Nachweis dafür wiederum dienen Quittungen oder Rechnungen.

Quittungen oder Rechnungen? – welchen Zahlungsnachweis Sie verwenden sollten oder zu welchem Sie sogar verpflichtet sind, ist abhängig davon, wie genau Sie Ihre Ferienunterkunft vermieten. Daher unsere initiale Frage an Sie: Vermieten Sie Ihre Ferienwohnung oder Ihr Ferienhaus privat oder gewerblich?

Und hierzu halten wir gleich fest: Bei der gewerblichen Vermietung sind Sie verpflichtet, eine Rechnung auszustellen.

Wie es hingegen bei privater Vermietung aussieht, erklären wir Ihnen jetzt:

Sonderfall: Private Ferienvermietung

Vermieten Sie Ihre Ferienunterkunft privat? Dann müssen Sie Ihren Gästen keine ordentliche Rechnung ausstellen. Es reicht auch eine einfache Quittung. Diese umfasst weniger Daten und Angaben als die Rechnung. (Lesen Sie zum Thema Quittung erstellen unten mehr.)

Doch: Sie sollten auch bei der privaten Vermietung darauf vorbereitet sein, eine Rechnung auszustellen. Dann nämlich, wenn Ihre Urlaubsgäste für ihre Unterlagen eine Rechnung anfordern. Zudem empfiehlt sich die Rechnungsstellung für Ihre ordentliche Buchführung auch im Rahmen einer Privatvermietung.

Das wäre geklärt. Schauen wir uns nun an, was auf die klassische Rechnung für Ferienwohnungen gehört.

rechnung-ferienwohnung-erstellen

Mit unserer Rechnungsvorlage für Ferienwohnungen sind Sie immer auf eine Rechnungsausstellung vorbereitet und können diese jederzeit nach Ihren Anforderungen anpassen.

Was auf die Rechnung muss – Aufbau und Inhalt

Wir starten an dieser Stelle mit dem Blick auf Rechnungen nach Regelbesteuerung. Im Anschluss tauchen wir ein in gesonderte Voraussetzung für Rechnungen – zum Beispiel für Rechnungsstellungen für Vermieter, die nicht gewerbsmäßig und nach Regelbesteuerung vermieten.

Vermieter in der Regelbesteuerung (mit MwSt.)

Als gewerbetreibender Vermieter sind Sie dazu verpflichtet, eine Rechnung für Ihre Ferienwohnung auszustellen. Dasselbe gilt, wenn Ihre Gäste aus privater Vermietung eine Rechnung als Zahlungsnachweis wünschen. Ihre Rechnungen müssen dann folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift vom Vermieter
  • Name und Anschrift vom Urlaubsgast
  • Rechnungsdatum
  • Überschrift Rechnung
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer von Ihnen als Gastgeber
  • Benennung von Art und Umfang der Leistung (Übernachtung etc.)
  • Leistungszeitpunkt/-zeitraum (Ankunfts- und Abreisedaten)
  • den Netto-Rechnungsbetrag (ohne Umsatzsteuer)
  • den Steuersatz, bzw. die Steuersätze
  • Summe der Umsatzsteuer
  • den Brutto-Rechnungsbetrag (inkl. Umsatzsteuer)
  • Zahlungsbedingungen und Zahlungsfristen

Diese Angaben sind alle verpflichtend, allerdings unter der Voraussetzung, dass der Rechnungsbetrag bei mindestens 250 Euro liegt. Bis zum 31.12.2016 lag diese Grenze bei ≤ 150 Euro. Doch seit dem 1.1.2017 gelten Rechnungen bis einschließlich einem Bruttobetrag ≤ 250 Euro als Kleinstbetragrechnungen. Dazu weiter unten mehr.

Übrigens:
Nicht immer umfasst die in der Rechnung aufgeschlüsselte Leistung nur auf die Übernachtung bzw. reine Miete. Achten Sie darauf, dass Sie in der Rechnung alle einzelnen Leistungspunkte aufführen – sprich nicht-optionale wie optionale. Zu letzteren können zählen zusätzlich buchbare Leistungen wie beispielsweise Frühstücksservice oder Extra-Wäscheservice. Eine Übersicht über optionale und nicht-optionale Leistungen und wie Sie diese im Mietpreis aufführen müssen, können Sie hier nachlesen: Preise richtig ausweisen.

Wichtiger Hinweis ⚠️: 
Nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UstG gilt seit 2010 für die kurzfristige Beherbergung der reduzierte Umsatzsteuersatz von 7 % statt der 19 %. Das betrifft auch die Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern. Kurzfristige Vermietungen sind definiert durch einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten.

Ihre Rechnung als Vermieter mit Kleinunternehmer-Regelung (ohne MwSt.)

Oben benannte Angaben auf der Rechnung gelten dann, wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind. Sind Sie aber Kleinunternehmer, so gilt für Sie eine spezielle Regelung. Der entscheidende Unterschied zur Regelbesteuerung ist: Sie müssen keine Mehrwertsteuer angeben und berechnen. Dafür aber müssen Sie auf Ihre Kleingewerberegelung hinweisen. Die korrekte Bemerkung lautet: „Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer“.

Der Vollständigkeit halber hier noch einmal alle Angaben, die auf Ihre Rechnung als Kleinunternehmer gehören:

  • Name und Anschrift vom Vermieter
  • Name und Anschrift vom Urlaubsgast
  • Rechnungsdatum
  • Überschrift Rechnung
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Steuernummer oder ggf. Umsatzsteueridentifikationsnummer von Ihnen als Gastgeber
  • Benennung von Art und Umfang der Leistung (Übernachtung etc.)
  • Leistungszeitpunkt/-zeitraum (Ankunfts- und Abreisedaten)
  • Hinweis auf Steuerbefreiung (s.o.)
  • den Netto-Rechnungsbetrag (ohne Umsatzsteuer)
  • Zahlungsbedingungen und Zahlungsfristen

Exkurs: Was ist überhaupt die Kleinunternehmer-Regelung?

Die Kleinunternehmerregelung macht Vermietern und Gastgebern mit geringeren Jahresumsätzen das Umsatzsteuerrecht leichter. Denn als Kleinunternehmer müssen Sie auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer) ausweisen. Der Netto-Betrag ist damit gleich Brutto-Betrag.

Das heißt auch:

  • Sie müssen die Umsatzsteuer nicht abführen (da nicht erhoben).
  • Sie bekommen aber auch gezahlte Umsatzsteuerbeträge nicht erstattet, die durch Kosten bei der Vermietung Ihrer Unterkunft entstehen – beispielsweise durch Handwerker- oder Hausmeisterkosten oder z.B. den Erwerb neuer Sicherheitsschlösser o.ä.

Diese beiden Punkte sollten Sie vor dem Start des Gewerbes genau abwägen:

Verzichten Sie lieber auf das komplizierte Steuerrecht und damit auch auf die steuerrechtliche Absetzung von Ausgaben? Oder aber erwarten Sie beispielsweise durch Renovierung, Umbau, Neubau, Sanierung so hohe betriebliche Ausgabe, dass es sinnvoll ist, freiwillig auf die Kleinunternehmer-Regelung zu verzichten?

Ihre Entscheidung fällt pro Kleinunternehmer-Regelung aus? Alles klar. Ob aber schließlich das Finanzamt Ihre Einstufung als Kleinunternehmer bestätigt, hängt von Ihren umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen gemäß § 19 UStG ab. Ganz allgemein lässt sich sagen:

Um die Kleinunternehmer-Regelung nutzen zu können, dürfen Ihre Umsätze folgende Umsatzgrenzen (NICHT gemeint sind Gewinngrenzen) nicht überschreiten:

  • im vergangenen Kalenderjahr 22.000 Euro
  • im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro.

Achtung ⚠️: Beide Bedingungen müssen erfüllt sein.

Sonderfall: Kleinbetragsrechnung

Wir haben uns nun angesehen, was Sie bei der Erstellung von Rechnungen ab einem Betrag von 250 Euro zu beachten haben. Liegt der Rechnungsbetrag unter 250 Euro brutto, können Sie auch für Ihre Ferienwohnung eine sog. Kleinbetragsrechnung ausstellen.

Diese Art Rechnung muss mindestens folgende Angaben enthalten: 

  • den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,
  • das Ausstellungsdatum,
  • die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung und
  • das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistungen in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz – oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt.

Die folgenden Inhalte können bei dieser vereinfachten Form der Rechnung wiederum entfallen:

  • eine fortlaufende Rechnungsnummer
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Vermieters

Weitere hilfreiche Angaben auf der Rechnung

Und ist es damit schon getan? Hat Ihre Rechnung alles, was es ordnungsgemäß braucht?

Jein. Ihre Rechnung ist nun versandbereit. Doch gibt es neben den oben benannten Pflichtangaben weitere freiwillige Punkte, die Sie vermerken können. Diese können hilfreich sein, um einen reibungslosen Abrechnungsprozess zu gewährleisten.

Zu diesen Extras an nützlichen Informationen zählen:

  • Ihre Bankdaten
  • Ihre Kontaktdaten wie Telefonnummer oder E-Mail
  • Benennung des Mietobjektes, um die Buchung zuordnen zu können
  • Anzahl der Gäste, die der Buchung zugeordnet werden
  • Angaben von Rabatten beispielsweise für Frühbucher
Paar, was or einem Laptop sitzt und eine Rechnung in der Hand hält

Und wie sieht es mit der Unterschrift des Vermieters auf der Rechnung aus? Ist das auch nur eine freiwillige Angabe?

Ja. Gemäß § 14 UStG sind Sie als Vermieter einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses nicht (mehr) verpflichtet, die Rechnung zu unterschreiben. Da viele Gäste es als Zeichen der Höflichkeit, Verbindlichkeit und auch der Vollständigkeit sehen, prüfen Sie für sich, ob die unterschriebene Rechnung für Sie eine Option ist.

Die Rechnungsinhalte stünden damit. Was ist im nächsten Schritt bei der Rechnungsausstellung zu beachten?

Wie stelle ich Rechnungen korrekt aus?

Haben Sie Ihre Rechnung erfolgreich geschrieben. Nun ist Folgendes zu beachten: Erstellen Sie stets zwei Kopien. Eine davon ist für Sie für Ihre Unterlagen bestimmt und die andere für Ihren Gast.

Sie können Ihre Rechnungen übrigens ganz einfach mit einem Word-Dokument ausstellen. Gern können Sie auch unsere Vorlage verwenden (Hier geht’s zur Rechnungsvorlage für Ferienwohnungen)

Allerdings dürfen Sie laut Datenschutzgesamtverordnung diese Rechnungen nicht auf ihrem Computer abgespeichert aufbewahren. Word-Dokumente sind vielmehr ausgedruckt und abgeheftet aufzubewahren. Eine Alternative für diese zusätzliche Papierablage wäre eine kostenpflichtige Buchhaltungs-Software wie beispielsweise Lexoffice oder sevDesk. In dieser lassen sich u.a. Rechnungen schreiben und archivieren.

Wann und wie übermittle ich eine Rechnung?

Die Rechnung liegt nun vollständig digital oder ausgedruckt vor Ihnen. Um die Rechnung zu übermitteln, gibt es folgende Optionen:

  • Persönlich, ausgedruckt und durch Sie oder Ihren Stellvertreter vor Ort (meistens bei der Abreise)
  • per Post
  • per Fax
  • per E-Mail / online (z.B. als PDF-Dokument)

Die Rechnung seinen Urlaubsgästen per E-Mail zu schicken, ist die übliche Variante. Es ist ein schneller, unkomplizierter und vor allem Ressourcen sparender Weg.

Es gibt auch viele Gastgeber, die am liebsten auf die persönliche Übergabe der Rechnung setzen. Diese Variante hat folgende Vorteile: Sie können

  • sicher gehen, dass der Gast die Rechnung erhalten hat.
  • ein paar persönliche Worte wechseln und Ihre Gäste zu Urlaub und Zufriedenheit mit Ihrem Angebot befragen.
  • auf besondere Angebote oder auf (noch) freie Slots im Buchungskalender hinweisen und somit vielleicht aus Erstgästen Stammgäste machen.

Nutzen Sie für die Erstellung einer Rechnung für Ferienwohnungen eine Buchhaltungssoftware? So können Sie über diese die Rechnung automatisch versenden. Auch lassen sich durch die Verknüpfung der Software mit Ihrem Bankkonto Zahlungseingänge automatisiert ermitteln. Wieder weniger Aufwand und mehr Überblick für Sie.

Wichtige Hinweise zum Thema Rechnungen bei Ferienwohnungen

Wunderbar! Die Rechnung ist korrekt geschrieben und raus. Bevor Sie sich hier vielleicht gleich unsere Rechnungsvorlage für Vermieter von Ferienwohnungen holen, möchten wir Ihnen noch zwei weitere wichtige Hinweise zum Thema Rechnungen bei Ferienimmobilien mitgeben:

Hinweis 1: Fehler in einer Rechnung korrigieren

Sollten Ihnen oder Ihrem Gast nach der Ausstellung Fehler auffallen – beispielsweise im Betrag, Steuersatz oder einfach in der Rechnungsanschrift – so darf die Rechnung nicht einfach verändert und erneut versendet werden.

Das korrekte Vorgehen ist wie folgt: Sie erstellen eine Korrekturrechnung mit neuer Rechnungsnummer und stornieren das Original.

Mehr zu diesem Thema erfahren Sie auch hier: Stornorechnung erstellen.

Hinweis 2: Aufbewahrungsfristen für Rechnungen

Wir haben Sie oben bereits darauf hingewiesen, dass Sie (Word-)Rechnungen nicht einfach digital auf Ihrem PC archivieren dürfen. Der Gesetzgeber hat aber noch weitere Vorgaben. Und zwar geht es um die Nachweispflicht von Rechnungen. Daher hier auch noch einmal der Hinweis, dass es immer zwei Ausführungen der Rechnungen geben muss: eine für Sie als Vermieter und eine für Ihre Gäste.

Achtung ⚠️:
Sie sind verpflichtet, alle Rechnungen 10 Jahre aufzubewahren. Dafür müssen Sie darauf achten, dass sie – digital in der Buchhaltungssoftware oder aber analog – auch nach 10 Jahren noch gut lesbar bzw. abrufbar sind.

Wie stellen Sie als Vermieter sicher, dass Ihre Rechnung pünktlich bezahlt werden?

Die Rechnung ist raus, doch es tut sich nichts? Wie unschön, wenn die Rechnung nicht pünktlich bezahlt wird! Abgesehen davon, dass Sie auf Ihr Geld warten müssen, empfinden viele Vermieter es nämlich als sehr unangenehm, Ihre Feriengäste auf die ausstehende Zahlung hinzuweisen. Um dies zu vermeiden und eine pünktliche Zahlung zu unterstützen, sind hier unsere Tipps:

  • Weisen Sie in der Rechnung und auch in dem beiliegenden Anschreiben auf die Zahlungsfrist hin.
  • Ist der Gesamtrechnungsbetrag auf Anzahlung und Restzahlung aufgeteilt? So schlüsseln Sie von Anfang an klar und deutlich die Fälligkeiten der einzelnen Raten und die dazugehörenden Beträge auf.
  • Bieten Sie Ihren Gästen an, dass Sie Ihnen rechtzeitig vor Verstreichen der Frist eine Erinnerung für die Fälligkeit einer weiteren Ratenzahlung schicken.
  • Überlegen Sie, ob und welche Gebühren Sie bei verspäteter Zahlung erheben wollen. Weisen Sie auf diese auch hin (bereits ab der Buchungsbestätigung).
  • Entscheiden Sie sich für die für Ihre Gäste passenden Zahlungsoptionen, um Ihnen den Bezahlvorgang zu erleichtern. Mehr dazu lesen Sie hier: Bezahloptionen für Ferienunterkünfte.

Extra-Tipp: So stellen Sie eine Quittung bei der privaten Vermietung richtig aus

Wir haben oben das Thema Quittung statt Rechnung bereits angesprochen. Dazu noch einmal zusammenfassend für Sie: Eine Quittung ist eine Alternative für Vermieter, wenn diese privat und nicht gewerblich vermieten und Ihren Gästen einen Zahlungsbeleg ausstellen möchten.

Hier möchten wir noch einmal auf den Aufbau und die Inhalte einer Quittung eingehen: Eine Quittungausstellung erfolgt ebenfalls in Schriftform. Sie muss folgende Angaben enthalten:

  • Fortlaufende Quittungsnummer
  • Ausstellungsdatum
  • Kurze Beschreibung der Leistung
  • Ihre Unterschrift als Vermieter
  • Zahlungsbetrag

Nutzen Sie für die Ausstellung von Quittungen an Feriengäste am besten vorgefertigte Quittungsblöcke. Diese gibt es ganz regulär im Schreibwarenhandel zu erwerben.

rechnung für eine ferienwohnung

Jetzt Rechnungsvorlage downloaden

Melden Sie sich für unseren Newsletter an und laden Sie Ihre Muster-Rechnung (und viele weitere Ratgeber und Vorlagen) direkt herunter.

Sie sind bereits Kunde bei Traum-Ferienwohnungen? Dann klicken Sie bitte hier.





    Anmeldung erfolgreich!
    Sie erhalten in Kürze eine E-Mail von uns.

    Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

    Allgemein Finanzielles4 Kommentare zu Grundsteuerreform: So einfach gelingt die Grundsteuererklärung

    Grundsteuerreform: So einfach gelingt die Grundsteuererklärung

    Haben Sie schon Ihre Grundsteuererklärung abgegeben? Oder stehen Sie noch vor der Frage, welche Berechnung in ihrem Bundesland zutrifft und welche Angaben notwendig sind? Wenn Sie zu denjenigen gehören, die ihre Grundsteuererklärung bisher vor sich her geschoben haben, sollten Sie spätestens jetzt mit diesem Thema auseinandersetzen: Bis zum 31.01.2023 können Sie als Vermieter ihre Erklärung zur Feststellung der neuen Grundsteuer noch abgeben.

    Ob bebaute oder unbebaute Grundstücke, ob Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen oder Betriebe der Land- und Forstwirtschaft: Alle Eigentümerinnen und Eigentümer müssen zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben. Das gilt bis auf wenige Ausnahmen auch bei der Vermietung von Ferienunterkünften. Die neu berechnete Grundsteuer wird dann ab dem 1. Januar 2025 erhoben.

    Wir möchten Ihnen mit diesem Artikel eine umfassende Übersicht darüber geben, was es mit der neuen Grundsteuerreform auf sich hat, welche Angaben Sie für Ihre Grundsteuererklärung benötigen und wo Sie die entsprechenden Daten finden. Außerdem verraten wir Ihnen, wie die Abgabe der Grundsteuererklärung ganz einfach gelingt!

    Wer muss eine Grundsteuererklärung abgeben?

    Als Vermieter einer Immobilie sind Sie sicherlich schon vertraut mit den verschiedenen Steuern, die im Rahmen einer Vermietung anfallen. Die Einkommenssteuer, Umsatzssteuer und Gewerbesteuer sind die bekanntesten. Eine Steuer, die aktuell viel diskutiert wird, ist die Grundsteuer. Bereits im April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil gefällt und entschieden, dass die Berechnung und Erhebung der Grundsteuer anhand der bisherigen Einheitswerte verfassungswidrig sind. Im Rahmen der Grundsteuerreform lösen nun die neuen Grundsteuerwerte die alten Einheitswerte zur Berechnung der Grundsteuer ab. Dafür müssen die Grundsteuerwerte erstmals ermittelt werden. Das betrifft alle rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland. Für Ferienunterkünfte, die sich im Ausland befinden, muss keine Grundsteuererklärung vorgenommen werden!

    Jeder, der am Stichtag 1. Januar 2022 ein Grundstück, eine Immobilie oder einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft besitzt oder besaß, ist verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abzugeben.

    Entscheidend für die Angaben in der Grundsteuererklärung sind die Verhältnisse (also der Zustand des Eigentums und die Besitzverhältnisse) am 1. Januar 2022. Wenn Sie Ihr Grundstück im Laufe des Jahres verkaufen, müssen Sie dennoch eine Grundsteuererklärung machen – zum 1. Januar 2023 werden die Verhältnisse angepasst. In den meisten Bundesländern wurde Eigentümerinnen und Eigentümern ein Informationsschreiben zugestellt. Doch auch wenn Sie kein Schreiben erhalten haben (zum Beispiel in Berlin), sind Sie zur Abgabe der Grundsteuererklärung verpflichtet.

    Bis wann muss ich die Grundsteuererklärung einreichen?

    Seit dem 1. Juli 2022 können Sie die Grundsteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen. Ursprünglich endete die Abgabefrist am 31. Oktober 2022. Bis dahin hatte allerdings nicht einmal ein Drittel aller Eigentümerinnen und Eigentümer eine Grundsteuererklärung abgegeben. Deshalb beschlossen die Bundesländer einstimmig eine Verlängerung der Abgabefrist um drei Monate. Jetzt müssen Sie Ihre Grundsteuererklärung bis zum 31. Januar 2023 abgeben. Um der Marktentwicklung gerecht zu werden, soll künftig alle sieben Jahre eine neue Hauptfeststellung stattfinden.

    Was brauche ich für meine Grundsteuererklärung?

    Welche Daten Sie für Ihre Grundsteuererklärung benötigen, hängt ganz vom Bundesland ab, in dem sich Ihr Grundstück befindet.

    Elf Bundesländer nehmen zur Berechnung der neuen Grundsteuer am sogenannten Bundesmodell teil. Dazu gehören:

    Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen

    Fünf Bundesländer haben von der “Öffnungsklausel” im Reformgesetz Gebrauch gemacht und eigene Verfahren entwickelt. Diese sind:

    Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen.


    Erforderliche Angaben in allen Bundesländern

    Für die Grundsteuererklärung benötigen Sie das Aktenzeichen oder die Steuernummer für das Grundstück. Diese finden Sie zum Beispiel im letzten Grundsteuerbescheid oder im Informationsschreiben zur Grundsteuererklärung.

    Außerdem brauchen Sie Grundbuchdaten wie Adresse, Eigentümerin oder Eigentümer, Gemarkung, Flurnummer, Flurstück-Nummer und Grundstücksfläche. Die Angaben finden Sie in Ihrem Grundbuchauszug.

    Erforderliche Angaben für das Bundesmodell

    Neben Aktenzeichen und Grundbuchdaten benötigen Sie im Bundesmodell noch Angaben über

    • die Grundstücksart (z.B. unbebaut, Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Wohneigentum, Mietwohngrundstück oder Geschäftsgrundstück)
    • den Bodenrichtwert zum Stichtag 1. Januar 2022
    • das Baujahr des Gebäudes
    • die Wohn- und Nutzfläche
    • die Anzahl der Garagen- und Tiefgaragenstellplätze

    Benötigte Angaben in anderen Bundesländern

    In den restlichen fünf Bundesländern müssen Sie (neben Aktenzeichen/Steuernummer und Grundbuchdaten) weniger Angaben machen als im Bundesmodell. In Baden-Württemberg brauchen Sie für Ihre Grundsteuererklärung den Bodenrichtwert. In Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen müssen Sie Angaben zur Wohn- bzw. Nutzfläche machen.

    Wohn – und Nutzfläche richtig angeben

    Es ist wichtig, Wohn- und Nutzflächen korrekt zu berechnen, denn sie wirken sich unmittelbar auf die Höhe der Grundsteuer aus! Die Quadratmeterangaben finden Sie

    • im Kaufvertrag
    • in der Teilungserklärung bei Wohnungseigentum
    • im Mietvertrag bei vermieteten Wohnungen
    • in den Bauunterlagen

    Bevor Sie die Angaben aus den Unterlagen übernehmen, empfiehlt sich eine kurze Prüfung, ob die Flächenangaben nicht zu hoch sind. Nicht alle Räume und Flächen müssen nämlich in der Grundsteuererklärung angegeben werden. Nach der Wohnflächenverordnung werden Zubehörräume wie Keller, Garagen und Heizungsräume gar nicht bei der Wohnflächenberechnung berücksichtigt. Manche Flächen werden nur anteilig berücksichtigt. Zur Nutzfläche gehören Räume, die betrieblich oder öffentlich genutzt werden, zum Beispiel Verkaufsräume, Büroräume und Werkstätten. Aber Achtung: Ein häusliches Arbeitszimmer wird zur Wohnfläche hinzugerechnet!

    Wie kann ich die Grundsteuererklärung abgeben?

    Die Finanzverwaltungen stellen die Formulare für eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung kostenlos online zur Verfügung. Sie bieten mit ELSTER zwar einen Online-Service an, doch die Bedienung ist für Laien gar nicht so einfach.

    Bitte beachten Sie: Wenn Sie noch kein Elster-Konto haben, müssen Sie für die Grundsteuererklärung unbedingt genügend Zeit einplanen. Die Freischaltung Ihres Benutzerkontos kann zwei bis drei Wochen dauern, denn die Aktivierungscodes werden per Post versendet.

    Einfache und sichere Alternative: wundertax

    Mit seiner einfachen Anwendung bietet wundertax die optimale Alternative. Sie benötigen kein eigenes Elster-Konto und können sofort beginnen. Schritt für Schritt werden Sie durch Ihre Grundsteuererklärung geführt. Erklärungen und Hinweise zum Ausfüllen sparen Zeit und Nerven.

    Es erscheinen automatisch nur die Eingaben, die für Ihr Bundesland brauchen – Sie müssen sich also nicht durch etliche Steuerformulare und komplizierte Behördensprache wühlen. Benötigte Angaben wie Bodenrichtwerte erhalten Sie durch nur einen Klick. Eine integrierte Plausibilitätsprüfung am Ende stellt sicher, dass Sie keine Fehler machen. So wird die Grundsteuererklärung zum Kinderspiel!

    Was ist die Grundsteuer eigentlich?

    Auf Eigentum von Grundbesitz wird Grundsteuer erhoben. Dazu gehören bebaute und unbebaute Grundstücke einschließlich der Gebäude sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Vermieter dürfen die Grundsteuer auf ihre Mieter umlegen und als Teil der Nebenkosten abrechnen.

    Für Städte und Gemeinden gehört die Grundsteuer zu ihren wichtigsten Einnahmequellen. Die Einnahmen fließen ausschließlich in die Infrastruktur der jeweiligen Gemeinde und finanzieren somit Investitionen in Straßen, Brücken und Radwege, aber auch öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Kitas, Büchereien und Schwimmbäder.

    Die Grundsteuer gilt immer für ein Kalenderjahr und wird meist in vierteljährlichen Raten bezahlt: zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Da die Grundsteuer mit Beginn eines Kalenderjahres entsteht, sind für ihre Berechnung immer die Verhältnisse am 1. Januar des jeweiligen Jahres entscheidend. Auch wenn Sie Ihre Ferienimmobilie im Laufe eines Jahres verkaufen, sind Sie offiziell bis Ende des Kalenderjahres Schuldner der fälligen Grundsteuer.

    Wie wird die Grundsteuer berechnet?

    Die Höhe der Grundsteuer berechnet sich (noch bis Ende 2024) nach diesen drei Größen, die das zuständige Finanzamt ermittelt und miteinander multipliziert:

    Einheitswert × Steuermesszahl × Hebesatz

    1. Einheitswert: Der Einheitswert beziffert den Wert von Grundstücken und Immobilien. Zum Errechnen des Einheitswerts wird bei bebauten Grundstücken meist das Ertragswertverfahren angewendet. Dabei wird die Jahresrohmiete zum Stichtag 1. Januar 1935 (Ostdeutschland) oder 1. Januar 1964 (Westdeutschland) mit einem Vervielfältiger multipliziert. Dieser Vervielfältiger berücksichtigt Faktoren wie Bauweise und Baujahr der Immobilie oder die Gemeindegröße.

    Falls es keine Daten zur Jahresrohmiete von 1964 bzw. 1935 gibt und nicht genügend vergleichbare Objekte (z.B. bei Luxusimmobilien), findet das Sachwertverfahren Anwendung. Dabei spielt der Bodenwert des Grundstücks eine Rolle sowie der Wert der baulichen Anlagen, der Außenanlagen und der Marktanpassungsfaktor. Bei unbebauten Grundstücken ist das Verfahren am einfachsten: Die Grundstücksgröße wird mit dem Bodenrichtwert von 1964 (Westdeutschland) bzw. 1935 (Ostdeutschland) multipliziert.

    2. Steuermesszahl: Um den Grundsteuermessbetrag zu errechnen, wird der Einheitswert mit der Steuermesszahl multipliziert. Sie richtet sich nach der Grundstücksart und unterscheidet nach neuen und alten Bundesländern. In den alten Bundesländern beträgt die Steuermesszahl 2,6 bis 6 Promille, in den neuen Bundesländern 5 bis 10 Promille des Einheitswerts.

    3. Hebesatz: Der Grundsteuermessbetrag wird nun mit dem Hebesatz multipliziert, dessen Höhe jede Gemeinde individuell festlegt. Das Ergebnis ist die Steuerschuld, die Sie für Ihren Grundbesitz zahlen müssen. Der Hebesatz Grundsteuer A gilt für Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Er ist meist deutlich niedriger als der Hebesatz Grundsteuer B, der für alle anderen bebauten und unbebauten Grundstücke anfällt.

    Im Zuge der Grundsteuerreform können Gemeinden ab 2025 den neuen Hebesatz Grundsteuer C festlegen. Er betrifft die baureifen, aber unbebauten Grundstücke. Damit soll der Spekulation mit Grundstücken vorgebeugt und Eigentümerinnen und Eigentümer zum Bauen animiert werden.

    Ab dem 1. Januar 2025 ersetzt der Grundsteuerwert den alten Einheitswert bei der Berechnung der Grundsteuer:

    Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz

    Warum gibt es die Grundsteuerreform

    Die Einheitswerte, die zur Berechnung der Grundsteuer verwendet werden, sind völlig veraltet. Eine erstmalige Hauptfeststellung der Einheitswerte bezieht sich auf den Stichtag 1. Januar 1935 und sollte ursprünglich alle 6 Jahre aktualisiert werden. In Westdeutschland wurden die Einheitswerte zum 1. Januar 1964 aktualisiert, in Ostdeutschland blieb es bei der Hauptfeststellung 1935.

    Die Werte von 1935 bzw. 1964 spiegeln natürlich nicht die Wertentwicklungen in den vergangenen Jahrzehnten wider. Vergleichbare Grundstücke und Gebäude wurden bislang also oft unterschiedlich bewertet und besteuert. Diese Ungleichbehandlung hält das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungskonform.

    Der bis Ende 2019 gesetzten Frist für eine Neuregelung kam der Gesetzgeber nach und beschloss eine Reform der Grundsteuer. Diese rollt nun 2022 an und nimmt ihren Anfang in der Neuberechnung der Grundsteuerwerte. Bis Ende 2024 erlaubt das Bundesverfassungsgericht noch die Verwendung der Einheitswerte.

    Ab dem 1. Januar 2025 wird die neu berechnete Grundsteuer erstmals fällig.

    Mit wundertax können Sie Ihre Grundsteuererklärung schnell und sicher online erledigen. Doch auch die unkomplizierte Abgabe der Einkommensteuererklärung ist mit wundertax möglich: Das Berliner Unternehmen bietet optimierte und leicht verständliche Steuer-Tools für die Bedürfnisse verschiedener Berufsgruppen an. Die Steuererklärung wird so effizient und einfach wie möglich. Ob Arbeitnehmer, Selbstständige oder Studierende – das Motto “Steuern einfach für jeden” macht wundertax durch seine einfache Anwendung wahr.

    FAQ: Grundsteuererklärung

    Für Ihre erfolgreiche Vermarktung registrieren Sie sich gern bei uns als Gastgeber und starten Sie die Vermietung. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und Freude bei der Vermietung!

    Allgemein FinanziellesLeave a Comment on Wie Sie in 6 Schritten den perfekten Mietpreis für Ihre Ferienwohnung berechnen

    Wie Sie in 6 Schritten den perfekten Mietpreis für Ihre Ferienwohnung berechnen

    Der richtige Mietpreis kann für den Erfolg Ihrer Ferienunterkunft ausschlaggebend sein – er bringt Ihnen nicht nur Gäste, sondern macht Ihr Vermietungsprojekt auch langfristig profitabel. Um dies zu erreichen, sollten Sie den Mietpreis keineswegs Pi mal Daumen und in Eile festlegen, oder 1:1 die Preise Ihrer Wettbewerber übernehmen. Ihr Preis-Leistungs-Verhältnis sollten Sie vielmehr sehr sorgfältig gestalten.

    Wir zeigen Ihnen in diesem Artikel, wie Sie in 6 Schritten den Mietpreis für Ihre Ferienwohnung oder Ihr Ferienhaus berechnen. Wir zeigen Ihnen auch, wie Ihre Preisdarstellung im Inserat oder auf der Website der deutschen Preisangabenverordnung entspricht.

    Hinweis: Die hier gemachten Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ferner stellt der Artikel keine Rechtsberatung dar. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt.

    Warum richtig kalkulierte Preise so wichtig sind

    Viele Vermieter legen die Preise für Ihre Ferienimmobilie zunächst nach ihrem Gefühl dafür fest, was ihnen als Miete angemessen erscheint oder was ihnen selbst die Wohnung wert ist. Damit liegen sie allerdings ebenso oft neben dem, was sie tatsächlich verlangen können und sollten.

    Das häufige Ergebnis bei diesem Vorgehen: Der Preis ist zu hoch. Das kann die Nachfrage einbrechen lassen, weil potenzielle Gäste beim günstigeren Wettbewerber buchen. Oder er ist zu niedrig oder knapp berechnet, sodass Vermieter ggf. Verluste machen, weil der Mietpreis noch nicht einmal die eigenen Kosten deckt.

    In den kommenden Absätzen führen wir Sie genau durch die einzelnen Schritte, die Sie bei der Preiskalkulation berücksichtigen sollten. Damit Ihre Ferienwohnung gut gebucht wird, Ihr Preis dem Angebot samt Ausstattung und Lage entspricht und zu jedem Zeitpunkt der Richtige ist. Denn – das werden wir unten sehen – nicht immer funktioniert derselbe Preis.

    Starten wir mit Schritt 1: Der Preisberechnung.

    Schritt 1: Listen Sie alle Kosten für Ihre Ferienunterkunft auf

    Als Vermieter einer Ferienwohnung sollten Sie stets darüber im Bilde sein, welche Kosten rund um die Ferienunterkunft entstehen. Um diese Ausgaben, die im Zusammenhang mit Ihrer Ferienwohnung oder Ihrem Ferienhaus entstehen, zu ermitteln und sich einen gesamten Überblick über diese zu verschaffen, empfehlen wir dringend, einmal alle Kosten übersichtlich aufzulisten.

    Überlegen Sie genau und tragen Sie zusammen: Welche Kosten fallen rund ums Jahr – Monat für Monat oder auch einmalig – an? Hier spielen mit rein:

    • Kosten für Instandhaltung, Verschleiß, Renovierung und Modernisierung
    • Jahresreinigung
    • Reparaturen und Handwerker
    • Steuern
    • Versicherungen
    • Marketingkosten
    • laufende Nebenkosten, wie für den Wasser-, Gas- und Stromverbrauch
    • Abfallentsorgung
    • ggf. Reinigung und Wäscheservice

    Lesen Sie hierzu gern auch unseren Artikel zur Nebenkostenaufstellung. In diesem führen wir Ihnen ganz detailliert alle Punkte auf, die Sie im Blick haben sollten.

    Mit all diesen Kosten vor sich haben Sie dann eine gute Basis geschaffen, um zu eruieren, welchen Jahresumsatz durch Mieteinnahmen Sie erreichen müssen, um zumindest Ihre Kosten gedeckt zu haben. Dieser Jahresumsatz berechnet sich am Ende aus dem Mietpreis x der belegten Nächte.

    Nebenkosten in Zeiten der Energiekrise

    Da uns immer wieder Anfragen von Vermietern erreichen, wie Mieter in Zeiten von Krisen und steigenden Nebenkosten Mietpreise gestalten sollten, haben wir einen Artikel für Sie bereitgestellt, der explizit auf diese Frage eingeht. Wir möchten möchten schon betonen: Die Situation ist aktuell noch nicht in Gänze abschätzbar. Deshalb und weil jede Ferienimmobilie anders ist, können wir Ihnen leider keine allgemeingültige Lösung bieten. In unserem Artikel zeigen wir aber verschiedene Optionen auf und klären häufig gestellte Fragen.

    Klicken Sie hier und lesen Sie den Artikel zum Umgang mit Nebenkosten in der Energiekrise.

    Ein Denkanstoß noch an dieser Stelle:
    In einigen Urlaubsregionen, wie beispielsweise in Dänemark, ist es üblich, dass Nebenkosten separat abgerechnet werden. Dafür sind zugängliche Zähler in den Ferienunterkünften angebracht. Sie als Vermieter müssen für sich überlegen, ob in Zeiten von Krisen eine Abrechnung der Gebühren nach tatsächlichem Verbrauch eine Option für Sie und Ihre Gäste wäre.

    Schritt 2: Analysieren Sie Ihre Mitbewerber

    In Ihrer Region sind Sie vermutlich nicht der einzige Vermieter von Ferienunterkünften. Das bedeutet, dass Sie permanent im Wettbewerb mit anderen Vermietern stehen – auch beim Preis.

    Auch wenn es zunächst paradox klingen mag: Ja, zu niedrige Preise können Ihren Vermarktungserfolg schwächen. Urlaubsgäste fragen sich dann, wo der Fehler im Preis liegt und welche Schwächen der Ferienwohnung im Urlaub warten, die sich aus dem Inserat nicht ablesen lassen.

    Aber dürfen Sie auch teurer sein als andere Anbieter vor Ort? Ja! – und zwar immer dann, wenn Sie auch eine bessere Ausstattung (z.B. eine Sauna) oder eine besonders herausragende Lage anbieten können. Dazu unten gleich mehr. Ist der Preis jedoch ohne einen nachvollziehbaren Grund sehr hoch, kann dies zu verärgerten Gästen führen: Die Preise haben hohe Erwartungen zur Folge, die die Immobilie aber nicht erfüllen kann. Gute Bewertungen und Stammgäste sind dann eher nicht zu erwarten.

    Prinzipiell raten wir Gastgebern, für die Mietpreiserstellung einen Blick auf den Wettbewerb zu werfen, um ein Gefühl für den Markt zu bekommen. Folgende Kriterien sollten Sie für einen Vergleich mit der Konkurrenz dafür prüfen:

    1. Die Lage der Ferienwohnung

    Eines der wichtigsten Kriterien für den Mietpreis einer Ferienunterkunft ist die Lage. Ein Objekt in einer der beliebten großen Urlaubsregionen hat immer gute Chancen, eine hohe Auslastung zu erzielen – und das mit einem guten Mietpreis. Anders sieht es in touristisch weniger entwickelten Gebieten aus.

    Das heißt: Ferienwohnungen in besonders beliebten Städten oder begehrten Regionen, Häuser direkt am Deich bzw. in direkter Strandnähe oder Wohnungen wie beispielsweise eine Dachgeschosswohnung über dem Himmel Berlins oder in der Hafencity Hamburgs, Berghütten direkt am Lift und Immobilien mit vergleichbar attraktiver Lage können es sich in der Regel erlauben, teurer als Unterkünfte in zweiter Reihe, in Randlagen oder wenig bekannten Gebieten zu sein.

    Die Nähe zu Attraktionen, die unmittelbare Umgebung, Anbindung zu Flughafen, Fähren und Bahnhöfen, die Nähe zu öffentlichen Verkehrsmitteln, zur Nahversorgung und zu Sehenswürdigkeiten machen ebenfalls die Attraktivität einer Immobilie aus.

    Sie fragen sich, wie attraktiv die Region ist, in der sich Ihre Ferienimmobilie befindet und wünschen sich eine grobe erste Orientierung, welche Preise in Ihrer Region aufgerufen werden können? Unser Team von Traum-Ferienwohnungen hat für Sie die Durchschnittspreise für beliebte Urlaubsregionen für 2022 zusammengetragen. Grundlage der Auswertung sind Unterkünfte für 4 Personen.

    RegionPreis / Nacht
    Allgäu122,00
    Bayerischer Wald94,00 €
    Bodensee125,00 €
    Harz105,00 €
    Lüneburger Heide101,00 €
    Mecklenburgische Seenplatte97,00 €
    Nordsee105,00 €
    Ostsee110,00 €
    Sächsische Schweiz95,00 €
    Schwarzwald101,00 €
    Durchschnitt105,50 €

    2. Größe der Immobile plus Anzahl der Räume

    Allein die Tatsache, ob Sie ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung haben, kann den Mietpreis nach oben oder nach unten schrauben. Hinzu kommt: Wenn sich die gesamte Größe bzw. Wohnfläche der Ferienimmobilie, sowie die Anzahl der Schlafzimmer und Wohnräume positiv im Markt absetzt, kann das ebenfalls einen höheren Preis rechtfertigen.

    Außerdem wichtig für die Mietpreisgestaltung: Hat Ihr Ferienhaus einen großen Garten, ist das auch Pluspunkt im Wettbewerb. Vor allem dann, wenn andere Anbieter ihren Gästen nur eine kleine Terrasse bieten können.

    3. Ausstattung von Ferienimmobilie und Ferienhaus

    Was bietet Ihr Haus neben Lage, Art der Immobilie und Größe noch, was Ihre direkten Wettbewerber nicht haben? Gibt es einen Whirlpool oder einen Spielplatz für Kinder im Garten, eine Sauna, einen großen Balkon zur Südseite, Fahrräder, einen Kamin, einen Pizzaofen, eine Waschmaschine oder gar einen Trockner, einen Aufzug, eine Garage, einen eigenen Steg am See?

    Prüfen Sie genau, was Ihre Immobilie besonders macht und somit einen etwas höheren Preis rechtfertigt.

    4. Gute Bewertungen

    Wir empfehlen all unseren Vermietern auf unserem Portal, von Anfang an für Bewertungen durch Urlauber zu sorgen. Gute Bewertungen und begeisterte Beschreibungen des Urlaubs in Ihrer Immobilie lassen auch neue Interessenten aufhorchen. Warum? Für die Sicherheit, eine Ferienunterkunft zu buchen, in der andere bereits einen Traumurlaub verbrachten, zahlen Gäste gern auch mal ein bisschen mehr als für eine vergleichbare Wohnung ohne Bewertungen.

    (Lesen Sie gern unseren Ratgeber-Artikel, in dem Sie erfahren, wie Sie zu guten Bewertungen kommen.)

    Unser Tipp:

    Betrachten Sie die Immobilienangebote Ihrer Wettbewerber nach diesen vier Kriterien. Sie erhalten so ein gutes Gefühl für die Preisspanne, in der Sie sich bewegen können. Wie oben bereits erwähnt: Setzen Sie den Preis weder zu niedrig noch zu hoch an. Beides kann abschreckend wirken.

    Schritt 3: Berücksichtigen Sie die Nachfrage und Auslastung Ihrer Unterkunft

    An der Auslastung Ihrer Ferienwohnung erkennen Sie auch die Nachfrage. Und diese ist ein wichtiger Faktor bei der Preisgestaltung.

    Schauen Sie daher einmal genau hin. Was macht die Nachfrage Ihrer Ferienwohnung aus und könnte Gäste dazu verleiten, auch höhere Preise zu zahlen?
    Hier geht es um äußere Faktoren, die neben der Exklusivität, der Lage und Ausstattung Einfluss auf die Attraktivität Ihrer Ferienimmobilie haben können. Prüfen Sie demnach, ob

    • wichtige touristische Ereignisse und Sehenswürdigkeiten,
    • Messen, sportliche Ereignisse, Großveranstaltungen oder
    • saisonale Besonderheiten

    Urlaubsgäste anziehen könnten.

    Planen Sie Leerstand ein – und zwar realistisch

    Natürlich wünschen Sie sich idealerweise Buchungsanfragen und eine gute Auslastung rund ums Jahr. Von Januar bis Dezember Gäste in der Ferienwohnung zu haben, ist schließlich für viele Vermieter das Ziel.

    Aber nicht immer entspricht das den Tatsachen. Daher empfehlen wir Ihnen, Ihre durchschnittliche Belegung realistisch abzuschätzen und zwar mit einer durchschnittlichen Leerstandsquote von etwa 25 bis 30 Prozent.

    Hinzu kommt: Gerade zu Beginn der Vermietung, also in den ersten 1-2 Jahren, müssen Sie vermutlich noch mit größeren Lücken im Belegungsplan rechnen. Vor allem, wenn Sie nicht über Portale vermieten, sondern über Empfehlungen oder eine eigene Website, die erst über Suchmaschinen von Interessenten gefunden werden muss.

    Planen Sie für die Berechnung des Mietpreises der Ferienwohnung also vor allem für die erste Vermietungszeit Mietausfälle mit ein.

    Schritt 4: Entscheiden Sie, wie Sie Ihre Preise angeben möchten

    Auch die Darstellung Ihrer Mietpreise kann Ihnen dabei helfen, Ihren Vermarktungserfolg zu steigern. Urlaubsgäste schätzen es zum Beispiel, wenn bei einem Angebot Komplettpreise angegeben werden. Denn so können sie selbst besser den eigenen Urlaub kalkulieren.

    Das bedeutet nicht, dass Sie keine Zusatzleistungen wie die Nutzung von Waschmaschine, WLAN, Handtüchern oder Bettwäsche anbieten sollten. Wir empfehlen Ihnen aber, nicht alle Leistungen separat auszuweisen. Zu viele Zusatzgebühren können abschreckend auf Urlaubsgäste wirken.

    Für die Nutzung eines Pools beispielsweise sind zusätzliche Gebühren eher unüblich. Anders verhält es sich mit einem Wäschepaket, für das Sie durchaus extra Kosten angeben können – solange es sich nach der Preisangabenverordnung um eine optionale Leistung handelt.

    Weitere Preisbestandteile: Berechnen Sie pro Person oder pro Miet-Objekt?

    Sie können sich grundsätzlich überlegen, ob der von Ihnen angegebene Preis pro Objekt oder pro Person gelten soll. Von unseren Vermietern, die auf Traum-Ferienwohnungen inserieren, wissen wir: In der Regel hat sich der Preis pro Objekt bewährt. Für viele Urlauber sind die Kosten damit auf einen Blick und transparent dargestellt.

    Bei der Preisangabe pro Mietobjekt wird dann von einer grundsätzlichen Belegung beispielsweise von 5 Personen für 7 Tage ausgegangen und ggf. ein Aufschlag je weitere Person erhoben. Häufig gewähren Vermieter ab einer bestimmten Anzahl von Übernachtungen einen Preisnachlass oder schlagen umgekehrt einen Aufschlag bei kürzeren Übernachtungen drauf.

    Schritt 5: Legen Sie Ihre Preise für Haupt- und Nebensaison fest

    Nun haben Sie alle Information zusammen, die Sie für die Preisberechnung benötigen. Wie geht es jetzt weiter?

    1. Sie nehmen am besten die jährlichen Gesamtkosten und addieren zu diesen den gewünschten Gewinn. Das Ergebnis ist die Summe, die am Ende durch die Vermietung bei Ihnen ankommen soll.
    2. Teilen Sie diese Summe durch die Anzahl der voraussichtlich vermieteten Nächte. Greifen Sie hier auf Erfahrungswerte zurück oder schätzen Sie die Auslastung inkl. Leerstandpuffer.
    3. Nun haben Sie den Preis pro Nacht. Vergleichen Sie diesen mit dem ermittelten Wert von Mitbewerbern und legen Sie dann die Preise für Haupt- und Nebensaison fest.

    Genau hierzu kommen wir jetzt:

    Gerade in den typischen Urlaubsregionen sind es Urlaubsgäste gewöhnt, dass es unterschiedliche Preise gibt, die für Haupt- und Nebensaison gelten. Das bedeutet: Urlaubsgäste rechnen in der Hauptsaison mit höheren Preisen. Anders herum erwarten sie in der Nebensaison einen geringeren Mietpreis.

    Unsere Empfehlung:

    Kalkulieren Sie als Vermieter Ihre Mietpreise in der Hauptsaison so, dass Sie sich in der Nebensaison einen günstigeren Mietpreis leisten können. Unsere Faustformel dafür: Sie können in der Hauptsaison bis zu 20 % mehr verlangen, als in der Nebensaison. Prüfen Sie dafür aber genau, was für Ihre Zielgruppe und Ihre Immobilie Haupt- und Nebensaison bedeuten. Ganz klassisch gibt es z.B. die größten Unterschiede zwischen Meer und Skigebieten.

    Für Familien mit schulpflichtigen Kindern ist die Hauptsaison auch ganz klar an die Ferienzeiten gekoppelt. Denken Sie aber auch an Feiertage, Brückentage und besondere Anlässe, wie Silvester. Auch Messen und regelmäßig stattfindende Großveranstaltungen können eine stark nachgefragte Saison ausmachen und Reisende anziehen, die lieber in einer Ferienwohnung unterkommen als in einem Hotel.

    Lesen Sie vertiefend gern auch unseren Artikel mit Tipps zur Festlegung saisonaler Preise.

    Gleichen Sie abschließend auch Ihre dynamischen Preise noch einmal mit Ihren Mitbewerbern ab.

    Mietpreis berechnen: Der Umgang mit Rabatten

    Wo wir gerade bei gut und schlechter gebuchten Zeiten sind: Ihre Ferienwohnung ist in der Nebensaison gerade schlechter ausgelastet, Sie erleben eine Mietflaute oder ein Gast ist kurzfristig abgesprungen? So können Sie diese Lücken zum Beispiel auch über Rabatte und Aktionen schließen und über den Preis einiges an Mehr-Buchungen erreichen. Bekannt sind Last-Minute-Angebote oder Sonderaktionen für Stammgäste. Wenn Sie üblicherweise nur für 7 Nächte vermieten, könnten Sie in Zeiten geringerer Auslastung auch einmal die Türen für Kurzurlaube öffnen.

    Gastgeber haben auf unserem Portal Traum-Ferienwohnungen die Möglichkeit, über die Preistabelle kostenlos Angebote zu schalten. Auf diese Weise können sie schnell im Bedarfsfall die Nachfrage ankurbeln.

    Darüber hinaus sind Frühbucherrabatte bei Gastgebern und Gästen recht beliebt. Während die einen von der Planbarkeit und Sicherheit profitieren, freuen sich die anderen über eine Buchung zu günstigeren Konditionen.

    Ein anderer Ansatz ist es, den eigentlichen Preis beizubehalten und stattdessen mit zusätzlichen Extras zu werben: So könnten Sie zum Beispiel mit regionalen Ausflugszielen kooperieren und den kostenlosen Eintritt ins Schwimmbad oder ins Museum anbieten. Oder Sie stellen Ihren Gästen ein „Angel-Paket“, die Fahrräder oder auch den Skipass zur Verfügung. Aber wir raten zu Vorsicht: Je nach Angebot könnten Sie dadurch von einem einfachen Vermieter zu einem Reiseveranstalter mit rechtlichen Auswirkungen werden.

    Schritt 6: Stellen Sie Ihre Preise rechtssicher dar

    Steht der Preis, folgt nun die korrekte Darstellung in Inserat und Website. Hierbei sollten Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen beachten und zugleich mit dem Preis die Vermarktung ankurbeln.

    Für Sie als Vermieter ist vor allem die Preisangabenverordnung wichtig. Diese legt fest, dass dem Verbraucher jeweils der Endpreis genannt werden muss. Das bedeutet, dass Sie im Inserat den gesamten Preis inkl. fixer Nebenkosten angeben müssen, der vom Urlaubsgast für die jeweilige Mietdauer zu zahlen ist.

    Das bedeutet: Pauschale Nebenkosten wie Strom, Gas, Heizung oder Wasser dürfen Sie nur dann separat ausweisen, wenn eine Abrechnung nach dem tatsächlichen Verbrauch möglich ist (z. B. durch einen eigenen Zähler, wie oben erwähnt). Bei der Endreinigung oder einem Wäschepaket ist es so, dass diese nur dann extra ausgewiesen sein dürfen, wenn sie optional zu buchen sind, also vom Gast nicht gebucht werden müssen, aber können. Die Kurtaxe wiederum können Sie in der Regel separat ausweisen.

    Lesen Sie hier mehr dazu, wie Sie Ihren Preis mit Nebenkosten und Endreinigung korrekt darstellen.

    Unser Tipp:

    Wir sehen immer wieder, dass Vermieter auf die Ausweisung der Mietpreise von Ferienwohnungen verzichten. Tun Sie dies bitte nicht, auch wenn Sie sich dadurch vermehrte Anfragen erhoffen. Als Vermieter sollten Sie keinesfalls auf eine Preisangabe verzichten. Ein Ferienobjekt, bei dem der Urlauber telefonisch oder per Anfrage erst die Miethöhe erfragen muss, hat weniger Chancen, erfolgreich vermarktet zu werden.

    Unserer Erfahrung nach schätzen es Urlauber sehr, wenn sie alle relevanten Informationen zu einem Objekt auf einen Blick präsentiert bekommen. Stehen die Preise nicht beim Angebot, wirkt dieses für Urlaubshungrige oft weniger seriös und zudem scheuen viele den Griff zum Telefon, um Preise zu erfragen. Vermieter vertun hiermit also viele Optionen auf eine erfolgreiche Vermietung.

    Extra-Tipp: Mietpreis erhöhen

    Vielleicht sind Sie nun schon soweit, Sie haben Ihren Mietpreis festgelegt und fragen sich: „Gilt das nun für immer und ewig?“

    Wir sagen: „Nein!“ Natürlich sollten Sie nicht ein für alle Mal einen Preis festlegen und diesen dann für die nächsten Jahrzehnte so halten (müssen). Denn schließlich können Nebenkosten und Buchungsanfragen steigen und sinken, neue Wettbewerber hinzukommen, sich die Infrastruktur in Ihrem Urlaubsort ändern, neue Bahnverbindungen entstehen, die mehr Urlauber und Nachfrage bringen. Das alles kann den Markt und Ihren Preis beeinflussen.

    Was ist also zu tun?

    Moderat können Sie Ihren Mietpreis jederzeit an die Inflation anpassen. Dadurch sorgen Sie dafür, dass der Wert Ihrer Mieteinnahmen gleichbleibt.
    Wenn Sie eine stärkere Preiserhöhung durchführen wollen, dann sollten Sie auch eine Aufwertung der Ferienunterkunft vornehmen – oder aber es gibt externe Faktoren, die zu einer gesteigerten Nachfrage der Region oder des Ortes Ihrer Immobilie führen.

    Die Aufwertung, die Sie selbst in der Hand haben, können zum Beispiel neue Möbel, eine frische Wandfarbe oder neue Böden sein. Auch moderne Geräte, liebevolle Extras wie Ausstattung für die Bedürfnisse von Familien, Hundehaltern oder Senioren beispielsweise sind denkbar. Durch diese kleinen, aber feinen Extras heben Sie Ihre Ferienwohnung im Markt hervor und erschließen sich eine neue Zielgruppe, die gern etwas mehr zahlt, damit der Urlaub rundum unbeschwert und traumhaft wird.

    Auch entscheidend: Mietpreis für die Ferienwohnung: Kaution – ja oder nein?

    Zum Ende des Artikels möchten wir für Sie noch die Frage klären: Kaution oder nicht?

    Ob Sie eine Kaution erheben für die Ferienwohnung oder nicht, ist allein Ihre Entscheidung. Wir wissen allerdings von vielen Vermietern, dass Sie ohne Kaution besser fahren als mit, da einige Reisende eine Kaution zurückschrecken lässt.

    Wenn Sie aber eine Kaution für Ihre Ferienwohnung ansetzen möchten, dann raten wir: Verlangen Sie eine angemessene Kaution. Das heißt: Die Kaution sollte grundsätzlich nicht 10 bis 15 % des Mietpreises pro Woche übersteigen. Damit liegt eine Kaution in der Regel zwischen 150 und 250 Euro.
    Klar, haben Sie auf eine besonders wertvolle Ausstattung der Ferienwohnung mit Antiquitäten oder teure Hightech-Geräten gebaut, rechtfertigt dies unter Umständen auch eine etwas höhere Kaution.

    Mehr zum Thema lesen Sie hier: „Absicherung durch Kaution

    Fazit: Kalkulieren Sie jetzt Ihren Mietpreis richtig

    Von den Nebenkosten über die Wettbewerbsanalyse bis hin zur Preisgestaltung in Haupt- und Nebensaison – Sie wissen nun, wie Sie den Mietpreis für Ihre Ferienwohnung festlegen können und darstellen sollten. Legen Sie los, starten Sie mit ihrer Preiskalkulation und prüfen Sie ggf. bestehende Preise. Wir wünschen Ihnen dabei viel Erfolg!

    Sie wollen bei der Ermittlung und Darstellung Ihres Mietpreises auf Nummer sichergehen? Dann laden Sie sich hier unsere detaillierte Checkliste zur Mietpreiskalkulation herunter. Mit ihr können Sie Schritt für Schritt Ihren individuellen Mietpreis errechnen.

    Ratgeber „Mietpreis richtig kalkulieren“ downloaden

    Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an und laden Sie Ihren Ratgeber zur Mietpreis-Kalkulation (und viele weitere Checklisten und Vorlagen) direkt herunter.

    Sie sind bereits Kunde von Traum-Ferienwohnungen? Dann klicken Sie bitte hier.





      Anmeldung erfolgreich!
      Sie erhalten in Kürze eine E-Mail von uns.

      FAQ: Mietpreis für Ferienwohnung berechnen

      Die Mietpreise für Ihre Ferienwohnung oder Ihr Ferienhaus stehen? Dann inserieren Sie Ihre Unterkunft jetzt auf Traum-Ferienwohnungen und erreichen Sie Millionen von Urlaubssuchende.

      Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

      Allgemein FinanziellesLeave a Comment on Saisonale Preise: So machen Sie Ihre Ferienunterkunft noch profitabler

      Saisonale Preise: So machen Sie Ihre Ferienunterkunft noch profitabler

      Der Mietpreis einer Ferienunterkunft gehört für Urlauber zu einem der wichtigsten Kriterien bei der Entscheidungsfindung für das Urlaubsdomizil. Für Sie als Vermieter bedeutet das: Sie müssen zur richtigen Zeit den richtigen Preis anbieten, damit Urlauber Ihre Immobilie in Erwägung ziehen. Um eine gute Balance zwischen Kosten und Auslastung zu finden, empfehlen wir Ihre Preise je nach Saison anzupassen.

      Wir zeigen Ihnen in diesem Artikel, worauf es bei einer saisonalen Preisgestaltung ankommt und geben Ihnen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Festlegung Ihrer saisonalen Preise.

      Was sind saisonale Preise?

      Ein Urlaubsziel ist nicht zu jedem Zeitpunkt gleich attraktiv. Das ist Ihnen sicher nichts Neues: Die Nord- und Ostsee werden typischerweise im Sommer gebucht, die Alpen vermehrt im Winter zum Skiurlaub. Saisonale Preise berücksichtigen diese Attraktivität.

      In fast jeder Urlaubsregionen gibt es Jahreszeiten, in denen die Ferienunterkunft entweder sehr stark nachgefragt wird und Zeiten, in denen es nur eine geringe Nachfrage gibt. Damit Sie aber auch in den „schwächeren“ Phasen noch Umsatz mit Ihrer Ferienunterkunft erzielen können, bietet es sich an, hier günstigere Preise anzusetzen.

      Saisonale Preise sind demnach die Preise, die von der Nachfrage bestimmt werden. Häufig wird zwischen drei verschiedenen Saisonzeiten unterschieden:

      • Die Hauptsaison: stark angefragt
      • Die Nebensaison: wenig angefragt
      • Die Mittelsaison: mittelmäßig angefragt

      Es geht also bei der Mietpreiskalkulation nicht nur darum, den EINEN richtigen Preis zu finden, sondern über das Jahr hinweg die richtigen Preise anzusetzen. Unser Verkaufsexperte Federico Fimiani sagt dazu:

      „Der Preis ist neben den Stornierungsbedingungen der wichtigste Faktor bei der Entscheidung für oder gegen eine Ferienunterkunft.“

      Federico Fimiani

      Sind Sie zu teuer, werden Sie nicht gebucht. Sind Sie jedoch zu günstig, wirft Ihre Ferienunterkunft womöglich nicht genug Profit ab.

      Warum Sie saisonale Preise nutzen sollten

      Vielleicht kennen Sie das Prinzip von Angebot und Nachfrage. Das gilt auch in der Reisebranche: Wenn das Angebot knapp ist, steigen die Preise und wenn das Angebot groß ist, haben die Urlauber mehr Auswahl und buchen eher die günstigeren Unterkünfte. Besonders in den Schulferien wollen viele Menschen auf Reisen gehen. Das Ergebnis: Das Angebot wird knapper. Damit sie trotzdem noch etwas buchen können, sind Ihre potentiellen Gäste bereit mehr Geld auszugeben.

      Aber nicht nur die Ferien sind ein wichtiger Faktor, auch das Wetter bzw. die Jahreszeiten. Im warmen Sommer zieht es viele Reisende an’s Meer. Richtung Herbst und Winter wird das jedoch weniger: Es ist oft stürmisch, kalt und regnerisch. Bedeutet das jetzt, dass Ihre Ferienunterkunft leer stehen muss? Nein. Mit günstigeren Preisen können Sie hier noch einige Urlauber in Ihr Domizil locken.

      Genau diese Schwankungen sollten Sie nutzen. Unser Experte Federico Fimiani sagt klar:

      „Saisonale Preise sind eine sehr gute Möglichkeit die Hochzeiten richtig zu nutzen und auch in der Nebensaison die Auslastung zu maximieren.“

      Federico Fimiani

      Neben den Ferienzeiten können folgende Kriterien die Preise in einer bestimmten Region auch beeinflussen: Lokale Veranstaltungen & Events (z.B. Messen, Festivals, etc.) und Feiertage bzw. Brückentage. Auch diese Anlässe lassen die Nachfrage in der Regel hochschnellen.

      Wenn auch Ihre Ferienunterkunft sich in einer saisonal geprägten Region befindet, empfehlen wir Ihnen daher unbedingt zwischen Haupt- und Nebensaison zu unterscheiden.

      Wichtig ist dabei, dass Sie am Ende des Jahres Ihre Kosten decken, denn die sind oft das ganze Jahr über gleichbleibend. Schauen wir uns also als nächstes an, wie Sie die richtigen Preise finden.

      Wie Sie saisonale Preise definieren

      Haben Sie sich einen ungefähren Überblick darüber verschafft, welche Saisonzeiten in Ihrer Region gängig sind und wie hoch der Durchschnittspreis ist? Dann können Sie nun die saisonalen Preise für Ihre Ferienunterkunft definieren. Wir zeigen Ihnen in 4 Schritten wie Sie vorgehen können.

      Schritt 1: Legen Sie Ihren Minimal-Preis fest

      Zunächst sollten Sie einen Minimalpreis für Ihre Ferienunterkunft festlegen. Um konkurrenzfähig zu sein, sollten Sie den Preis weder zu hoch noch zu niedrig ansetzen. Verschaffen Sie sich einen Überblick, wie die Preisgestaltung der Konkurrenz bei ähnlicher Lage und Ausstattung in der näheren Umgebung Ihrer Ferienwohnung aussieht: Wie hoch ist der Durchschnittspreis? Und wie günstig ist der Übernachtungspreis in der Hoch- bzw. Nebensaison? Zusätzlich lohnt es sich ebenfalls die saisonalen Preise der Hotels in Ihrer Umgebung anzuschauen und diese mit Ihren zu vergleichen.

      Natürlich sollten Sie Ihre Preise aber nicht nur anhand der Mitbewerber festlegen, denn am Ende möchten Sie mit Ihrem individuellen Vermietungsprojekt ja profitabel sein. In diesem Schritt ist es deshalb auch zwingend notwendig, Ihre Kostenstruktur einmal genau unter die Lupe zu nehmen. Oder wissen Sie so aus dem Stegreif, was Ihre Unterkunft Sie pro Monat kostet?

      Am besten machen Sie sich hierfür eine detaillierte Aufstellung. In unserem Artikel „Nebenkosten bei der Ferienwohnung“ haben wir Ihnen genau aufgelistet, welche Posten Sie berücksichtigen sollten.

      Wenn Sie wissen, wie hoch Ihre monatlichen Kosten sind, können Sie auch genau sagen, was Sie pro Monat mindestens einnehmen müssen, um zu „überleben“.

      Schritt 2: Definieren Sie, wann Ihre Hauptsaison ist

      In den meisten Regionen kann die Hauptsaison relativ klar bestimmt werden. Falls es Ihnen nicht ganz eindeutig erscheint, wann die Hauptsaison auf Ihre Unterkunft zutrifft, empfehlen wir Ihnen als erstes einmal zu notieren, wann Ihre Unterkunft am stärksten angefragt wird. Auch bzgl. der verschiedene Saisonzeiten lohnt sich ein Blick auf die Konkurrenzunterkünfte in der näheren Umgebung.

      Wie schon erwähnt ist die Hauptsaison nicht nur durch die Jahreszeit geprägt: Auch lokale Events oder Feier- bzw. Brückentage können die Anfragen für eine Ferienunterkunft stark beeinflussen. Das international bekannte Oktoberfest z.B. lässt die Hotelpreise im Vergleich zu normalen Zeiten bis zu 460 % in die Höhe schnellen. Recherchieren Sie daher, ob und zu welcher Zeit in der näheren Umgebung der Unterkunft Messe oder bekannte Events stattfinden und berechnen Sie zu diesen besonderen Zeiten ebenfalls die Hauptsaison-Preise.

      Schritt 3: Berechnen Sie Ihren Standard-Preis

      In Schritt 1 haben Sie schon Ihren Mindestpreis berechnet. Damit arbeiten Sie aber nur so gerade kostendeckend. Das ist aber ja eher selten das Ziel. Sie wollen mit Ihrer Ferienunterkunft Gewinn machen. Und dafür brauchen Sie einen Preis, der oberhalb des Minimums liegt.

      Wir wissen aus Erfahrung, dass es vielen Vermietern hilft, erst einmal einen Basispreis festzulegen, von dem aus sie dann Ihre Hoch- und Nebensaisons bepreisen.

      Schauen Sie sich hierfür am besten noch einmal die Durchschnittspreise Ihrer Mitbewerber an. Achten Sie dabei aber darauf, dass diese ähnlich ausgestattet sind wie Ihre Immobilie. Nicht, dass Sie am Ende Äpfel mit Birnen vergleichen. Gleichen Sie diesen Durchschnittspreis dann mit Ihrem Mindestpreis ab und bestimmen Sie einen Standard-Preis, der sowohl für Sie als auch für die Region stimmt.

      Noch ein kleiner Tipp: gehen Sie bei der Berechnung Ihrer saisonalen Preise eher nicht davon aus, dass Ihre Ferienunterkunft jedes Jahr zu 100% ausgelastet ist. Von vielen Gastgebern wissen wir, dass die durchschnittliche Auslastung ca. 150 Tage / Jahr beträgt. Sie haben bereits eigene Erfahrungswerte? Dann sollten Sie diese unbedingt mit einbeziehen.

      Wenn Sie Ihre Ferienimmobilie hauptsächlich als Kapitalanlage nutzen, sollten sie natürlich auch Ihre geplante Rendite im Blick behalten und Ihren Standard-Preis entsprechend festsetzen. Dieser Preis bietet sich meist gleichzeitig auch für die Mittelsaison an.

      Mehr Tipps zum Thema Ferienunterkunft als Kapitalanlage finden Sie hier.

      Schritt 4: Bestimmen Sie Ihre saisonalen Preise

      Sie haben sich einen Überblick über die Konkurrenzpreise verschafft, Ihren Mindest- sowie Basispreis bestimmt und auch die unterschiedlichen Saisonzeiten festgelegt? Perfekt! Dann fehlt jetzt nur noch die Festlegung der saisonalen Preise. Dafür gibt es kein Patentrezept, aber eine gängige Formel für die Kalkulation saisonaler Preise ist, diese in der Hauptsaison, um bis zu 30 % gegenüber dem Basispreis zu erhöhen. In der Nebensaison können Sie dann auf bis zu 50% des Basispreises runtergehen – je nachdem, wie hoch die Nachfrage in Ihrer Region ist. Achten Sie dabei aber unbedingt darauf, nicht unter Ihren Mindestpreis zu gehen. Kurzfristig können Sie auch mal unter Ihrem Mindestpreis vermieten. Vorausgesetzt, dass die Preise in der Hauptsaison diesen Verlust auffangen.

      Wir empfehlen Ihnen die Saisonpreise für bestenfalls 12 Monate im Voraus anzugeben. Gerade Familien mit schulpflichtigen Kindern oder Urlaubsgäste, die sich für ein bestimmtes Event interessieren, beginnen die Suche nach dem passende Urlaubsdomizil recht weit im Voraus. Unser Tipp: Ein entsprechender Eintrag im Kalender oder Aktivierung im Handy kann Sie regelmäßig daran erinnern, Ihre Saisonpreise upzudaten.

      Unser Tipp: Ein entsprechender Eintrag im Kalender oder Aktivierung im Handy kann Sie regelmäßig daran erinnern, Ihre Saisonpreise upzudaten.

      Fazit

      Saisonale Preise helfen Ihnen dabei, Ihre Ferienunterkunft noch profitabler zu vermieten, denn sie können die Auslastung Ihrer Ferienunterkunft erhöhen, ohne Ihre Gesamteinnahmen zu mindern.

      Saisonale Preise sind vor allem dann sinnvoll, wenn Ihr Angebot stark von der Jahreszeit geprägt ist. Buchungslücken lassen sich mit den richtigen Preisen in der Nebensaison leichter schließen.

      Für die Festlegung der verschiedenen Saisonzeiten lohnt sich ein Blick auf andere Ferienunterkünfte in ähnlicher Lage und mit ähnlicher Ausstattung. Bei der Festlegung der Preise sollten Sie darauf achten, dass Sie konkurrenzfähig bleiben und gleichzeitig Ihre Kosten für die Ferienunterkunft decken.

      Sie haben Ihre saisonalen Preise festgelegt? Dann finden Sie nun die richtigen Gäste für Ihr Feriendomizil. Wir helfen Ihnen dabei: Auf unserem Portal suchen tagtäglich tausende Urlaubshungrige nach ihrer perfekten Unterkunft. Ihre Ferienwohnung bzw. Ihr Ferienhaus sollte hier also nicht fehlen.

      Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

      Allgemein Finanzielles2 Kommentare zu Endreinigung bei Ferienwohnungen – so geben Sie die Kosten richtig an

      Endreinigung bei Ferienwohnungen – so geben Sie die Kosten richtig an

      „Ach, die Endreinigung der Ferienwohnung kommt noch oben drauf? Na, dann überlegen wir uns das noch einmal.“

      Wer in seinem Angebot die Endreinigung der Ferienimmobilie nicht richtig angibt, muss mit Reaktionen wie diesen von potenziellen Gästen rechnen.

      Endreinigung – das bedeutet: Nach der Nutzung durch die Vormieter ist die gesamte Wohnung samt Inventar wieder sauber und alles sofort und so wie es ist einsatzbereit an Ort und Stelle: Die Betten sind frisch bezogen, das Geschirr sauber, die Böden gewischt und alles einmal gründlich durchgelüftet.

      Klar, dies alles bedeutet für Vermieter Aufwand und Kosten, die in der Regel Gäste weitergeben werden. Wichtig ist in diesem Punkt, dass Sie bei der Preisangabe für die Endreinigung die rechtlichen Vorgaben einhalten: Hier lauern kleine, fiese Fallstricke, die Sie als Gastgeber unbedingt vermeiden sollten, um sich und auch Ihren Gästen Ärger zu ersparen. Aber auch, damit Interessenten nicht zurückschrecken und doch nicht buchen.

      Wir zeigen Ihnen in diesem Artikel, wie Sie die Endreinigung problemlos gemäß der Preisangabenverordnung ausweisen – mit Formulierungs-Beispielen, damit Sie keine Fehler machen!

      Hinweis: Die hier geteilten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Die Traum-Ferienwohnungen GmbH übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und insbesondere für die Rechtsbeständigkeit. Schadenersatzansprüche gegen Traum-Ferienwohnungen GmbH, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.

      Endreinigung – was Sie für die Preisfindung wissen sollten

      Bevor wir in die rechtlichen Aspekte der Kostenausweisung für die Endreinigung eingehen, möchten wir Ihnen gern noch ein paar allgemeine Hinweise zur Preisfindung mitgeben.

      In jedem Fall ist es unerlässlich, dass Sie die Kosten für die Endreinigung Ihrer Ferienwohnung nicht aus dem Bauch heraus festlegen. Schauen Sie auch nicht 1 zu 1 bei fremden Angeboten ab, wie andere Vermieter die Reinigung und Pflege in Rechnung stellen.

      • Weil Sie schließlich nicht deren für Kostenberechnung entscheidenden Parameter der Ferienimmobilie wie Größe, Raumanzahl, Außenbereich kennen.
      • Ebenso wenig sind Ihnen deren Anforderungen daran bekannt, wie gründlich und was geputzt wird.
      • Auch wissen Sie nicht, ob Vermieter anderer Unterkünfte selber reinigen oder ein Reinigungsunternehmen beauftragt haben.

      Listen Sie daher für sich vielmehr genau die einzelnen Kostenpunkte auf, die bei Ihnen und in Ihrer Ferienwohnung anfallen. Hier sind zum Beispiel relevant:

      • Personalkosten (berechnen Sie auch ein an sich selbst ausgezahltes Honorar ein, wenn Sie selber die Reinigung übernehmen – auch wenn dieses Honorar lediglich fiktiv sein sollte)
      • Reinigungsmittel und -equipment
      • Aufwand nach Quadratmeterzahl, Zimmerzahl, Ausstattung und Putzumfang
      • Wartung und Pflege von Mobiliar und Ausstattung bzw. Wechsel von einzelnen Ausstattungsstücken wie Bezügen, Kissen, Tischdecken

      All das sollte bei Ihrer Berechnung der Endreinigung mit einfließen. Plus: Kalkulieren Sie die Endreinigung nicht zu knapp, damit Sie Kostenschwankungen bei Ihren Ausgaben wie gesteigerte Personalkosten oder auch einmal intensivere und längere Reinigung auffangen können.

      Sie wollen bei der Endreinigung Zeit sparen und trotzdem eine tiptop saubere Ferienunterkunft an Ihre Gäste übergeben? Laden Sie sich jetzt unsere Reinigungs-Checkliste herunter, um auch wirklich keine Ecke zu vergessen.

      Die Kosten für die Endreinigung richtig angeben: So geht‘s

      Widmen wir uns nun der Frage, wie Sie die Endreinigung für Ihre Ferienwohnung richtig ausweisen. Denn – wie eingangs erklärt – gibt es hier immer wieder Unklarheiten und Missverständnisse, die zu Fehlern führen, die Sie dringend meiden sollten.

      Diese Fehler stehen oft im Zusammenhang mit der Preisangabenverordnung (kurz: PAngV), die für die Endreinigung beispielsweise von Ferienhäusern und -wohnungen sowie von sog. Monteurzimmern äußerst relevant ist. Fehlinterpretationen der Preisangabenverordnung oder auch Unkenntnis haben schon leicht vermeidbaren, aber erheblichen Ärger nach sich gezogen.

      Damit Ihnen das nicht widerfährt, sind einige Dinge zu berücksichtigen. Was genau erklären wir Ihnen nun – veranschaulicht auch anhand von ein paar beispielhaften Formulierungen. Schauen wir uns direkt an, was es mit Ferienwohnungen und der Preisangabenverordnung auf sich hat.

      Junge Frau, die am Laptop sitzt und Kosten kalkuliert

      Endreinigung und Preisangabenverordnung bei Ferienimmobilien

      Als Vermieter von Ferienwohnungen stehen Ihnen in puncto Endreinigung zwei Optionen zur Verfügung:

      • Die Endreinigung ist obligatorisch und wird von den Mietern automatisch mit Buchung der Ferienimmobilie mitgebucht.
      • Die Endreinigung kann vom Vermieter mitgebucht werden, muss aber nicht. Die Urlauber haben auch die Option, selbst zu putzen. Die Endreinigung ist damit kein Pflichtteil.

      Für welchen Weg Sie sich auch entscheiden – wie Sie die Endreinigung richtig in Ihrem Angebot anzuzeigen haben, besagt die Preisangabenverordnung:

      Wer Endverbrauchern gewerbsmäßig Waren oder Dienstleistungen anbietet oder als Anbieter unter Angabe von Preisen wirbt, ist laut § 1 der Preisangabenverordnung verpflichtet, den Preis inklusive der Umsatzsteuer und sämtlicher weiterer Preisbestandteile anzugeben.

      Das bedeutet für Sie als Gastgeber einer Ferienwohnung:
      Vermieten Sie ein Ferienhaus, eine Ferienwohnung, ein Ferienapartment o.ä., so dürfen Sie die Gebühr für eine obligatorische Endreinigung nicht als zusätzliche Kostenpauschale im Mietvertrag ausweisen. Vielmehr muss sie – wie auch alle anderen Zusatzkosten – mit als Teil des Endpreises bzw. Gesamtpreises im Vertrag erscheinen

      Die Preisangabenverordnung schützt Verbraucher bzw. Mieter auf diese Weise, denn:

      • Urlaubsgäste sollen sofort erkennen können, wie teuer der gesamte Aufenthalt wird, ohne einzelne Zusatzkosten zusammenrechnen zu müssen.
      • Sie wissen genau, worauf sie sich „einlassen“ und es kommt später zu keinen Schreckensmomenten, da noch Kosten on top erhoben werden.
      • Es besteht bessere Vergleichbarkeit verschiedener Angebote und unlauterer Wettbewerb kann abgewendet werden.

      Wir fassen zusammen:

      Ob die Endreinigung automatisch bei der Ferienwohnung mitgebucht wird oder aber ein freiwillig zu buchender Posten ist, macht den Unterschied für die Angabe der Endreinigung.

      Was passiert, wenn Sie die Endreinigung Ihrer Ferienwohnung falsch angeben

      Weisen Gastgeber die einzelnen Kostenpunkte und den Gesamtpreis nicht gemäß Preisangabenverordnung korrekt aus, so handeln sie wettbewerbswidrig. Denn sie „unterschlagen“ Kosten, die den Endpreis bestimmen und ihre Ferienimmobilie wirkt im Wettbewerb günstiger. Auf diese Weise verschaffen sie sich Vorteile, die eine teure Abmahnung nach UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) nach sich ziehen können. Ein widerrechtliches Handeln kann aber auch zu hohen Geldstrafen zur Folge haben, die Gastgeber hart treffen können.

      Gut zu wissen:
      Nicht selten werden Abmahnung durch direkte Wettbewerber ausgelöst, die sich benachteiligt fühlen.

      Es spielt für das Ausmaß der Strafe keinerlei Rolle, ob der Vermieter der Ferienwohnung unwissentlich agierte oder mit der Absicht, seine Einnahmen zu steigern.

      Wir raten Ihnen daher: Halten Sie sich bei der Angabe der Endreinigungskosten an die Preisangabenverordnung. Sie machen Ihr Angebot durch diese Transparenz potenziellen Gästen gegenüber auf jeden Fall langfristig attraktiver und auch für sich rentabler. Weisen Sie die Preise überall dort, wo sie werben, korrekt aus: Von Inserat über Website, von Flyer bis zu Instagram-Post.

      Auf Traum-Ferienwohnungen haben Vermieter verschiedene Möglichkeiten, die Endreinigung anzugeben. Egal, ob

      • bei Ihnen die Endreinigung bereits im Preis einberechnet ist (inklusive),
      • Sie die Endreinigung mit einer Pauschale berechnen (einmalig) oder
      • Sie Ihren Urlaubsgästen die Möglichkeit bieten, selbst die Ferienunterkunft zu reinigen.

      Achten Sie darauf, dass Sie die für sich passende Variante wählen.





        Anmeldung erfolgreich!
        Sie erhalten in Kürze eine E-Mail von uns.

        Die richtige Angabe aller Kosten

        Wir haben es oben bereits gesagt: Neben der Endreinigung gibt es weitere Kosten, die Sie als Teil des Gesamtpreises angeben müssen – nämlich alle Kosten, die der Gast nicht optional dazu buchen kann, sondern die obligatorisch sind.

        Entschieden hat das der Bundesgerichtshof 1991 in einem Urteil, das besagt, dass bei der Bewerbung der Ferienwohnung die als Pauschale zu zahlenden Kosten für obligatorische Punkte wie

        • Gas
        • Wasser
        • Strom
        • Heizung
        • Wäscheservice
        • und besagte Endreinigung

        fix in den Gesamtkosten erscheinen müssen.

        Anders verhält es sich mit Dienstleistungen und Angeboten, die on top gebucht werden können, aber nicht müssen.

        Das sind zum Beispiel:

        • Nutzungsgebühr für Sauna oder den Whirlpool
        • Lieferservice für Brötchen
        • Fahrrad- oder Strandkorbverleih
        • zusätzlicher Wäscheservice nach der 1. Ferienwoche
        • Garagengebühr
        • Flughafenshuttle

        Diese Kosten können Sie als separat hinzubuchbare Posten erwähnen. Sie müssen nicht im Gesamtpreis enthalten sein.

        Weisen Sie Interessenten auf optionale Angebote mit jeweiligen Preisen hin und schreiben Sie dazu, dass die Kosten hierfür gesondert zum gesamten Mietpreis anfallen.

        Beispiele der richtigen Angabe der Endreinigung in Ferienwohnungen

        Sie kennen nun die Preisangabenverordnung, wissen, wann Ihnen Abmahnungen und Geldstrafen drohen können und unter welchen Bedingungen Sie welche Kosten in den Endpreis mit einbeziehen müssen. Kommen wir nun zu ein paar Beispielen, wie Sie die Endreinigung korrekt angeben.

        Beispiel 1: Obligatorische Endreinigung

        Berechnen Sie beispielsweise pro Woche für die Übernachtung 500,- €. Hinzu kommen dabei immer 60,- € für die Endreinigung. Die Zahlung und „Mit-Buchung“ der Endreinigung ist obligatorisch. Hier führt für den Mieter kein Weg dran vorbei.

        abmahnbar wäre folgende Darstellung:

        ❌ 500,- €; zzgl. 60,- € Endreinigung

        Was ist hier falsch dargestellt?
        Laut Preisangabenverordnung bekommt Ihr Urlaubsgast den Endpreis hier nicht auf den ersten Blick angezeigt. Er muss vielmehr die 60,- € eigenständig zum normalen Übernachtungspreis hinzurechnen.

        Wie geht es richtig?
        Da der Preis der Endreinigung beim oberen Beispiel ein zwingender Bestandteil des Endpreises ist, muss der Preis folgendermaßen ausgewiesen werden:

        ✔️ 560,- €; inklusive Endreinigung

        Ihre Urlaubsgäste können dieser Angabe auf den ersten Blick den genauen Endpreis entnehmen.

        Beispiel 2: Optionale Endreinigung

        Ist die Endreinigung kein zwingender Bestandteil des Endpreises, also eine optionale Leistung ist, können Sie dies wie folgt darzustellen, ohne eine Abmahnung o.Ä. fürchten zu müssen:

        ✔️ 500,- €; Endreinigung optional 60,- €

        Die hier aufgeführten Formulierungs-Beispiele können Sie gerne auf Ihr Angebot übertragen und für Ihre Vermietungsprojekt nutzen.

        Tipps für die Umsetzung der Endreinigung

        Ergänzend zu den Tipps zur Angabe der Kosten gegenüber Urlaubern sind hier noch ein paar ganz grundsätzliche Tipps für die Endreinigung. Diese erleichtern Ihnen den Vermietungsprozess und eine unkomplizierte Übergabe der Wohnung an neu anreisende Feriengäste.

        Tipp #1: Binden Sie Ihre Gäste mit ein

        Natürlich können Sie die Endreinigung auch Ihren Mietern überlassen und somit diesen Kostenpunkt doch als optional buchbare Leistung im Mietvertrag ausweisen. Dies ist weniger verbreitet und zwar aus folgenden Gründen:

        Vermieter und Mieter haben womöglich ein anderes Verständnis von Sauberkeit und Ordnung, von Pflege der Räume sowie davon, wie eine Ferienwohnung gastlich und einladend wirkt. Bei Endreinigung durch Mieter müssen Sie als Gastgeber auch deren Maßstab von Sauberkeit und Hygiene quasi in Kauf nehmen.

        Das bedeutet auch, dass Sie hin und wieder vielleicht mit zusätzlichen Kosten und stressigeren Situationen rechnen müssen. Denn womöglich müssen Sie last Minute doch noch einmal das Putzteam durch die Wohnung wischen lassen, während die nächsten Gäste schon nahen.

        Person, die bei der Endreinigung der Ferienunterkunft die Küche fegt

        Unser Rat:
        Sparen Sie sich und Ihren Gästen lieber diesen Punkt und Aufwand. Machen Sie die Endreinigung zum obligatorischen Kostenpunkt und fixen Angebotsbestandteil.

        Dennoch können Sie Ihre Urlauber bitten, ein bisschen mitzuhelfen und den Prozess der Endreinigung mit zu vereinfach und zu beschleunigen.

        Wie das? Bitten Sie Ihre Gäste auch bei mitgebuchter Endreinigung darum, zum Beispiel

        • die Immobilie vor der Abreise in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen
        • einmal durch die Räume zu fegen
        • Müll inkl. Glas und Papier zu entsorgen
        • Bettwäsche abzuziehen und zusammen mit Handtüchern an einem dafür vorgesehenen Ort zu sammeln
        • die Spülmaschine mit den zuletzt genutzten Tellern und Messern zu befüllen und laufen zu lassen

        Scheuen Sie sich nicht davor, in der Ferienwohnung und auch in der Gästemappe eine kleine Übersicht der Aufgaben vor Check-out zu hinterlegen. Haben Ihre Gäste den Urlaub und Aufenthalt in Ihrer Immobilie rundum genossen und haben Sie sich bis dato als ein aufmerksamer und interessierter Gastgeber erwiesen, werden Ihre Feriengäste Ihnen hier gern entgegenkommen.

        Tipp #2: Erstellen Sie eine Putz-Checkliste

        Gerade in der Hauptsaison, wenn Check-out der einen Gäste und Check-in der nächsten Urlauber Schlag auf Schlag gehen und wenn zwischen den Buchungen nur wenig Zeit für die Endreinigung besteht, sind Klarheit und Struktur fürs Putzen und Aufräumen unerlässlich.

        Erstellen Sie darum eine umfangreiche Liste mit allen Punkten, die in Ihrer Ferienwohnung bei der Endreinigung anfallen – rund ums Jahr und Raum für Raum.

        Holen Sie sich hier gern als Unterstützung unsere komplette Checkliste für die Endreinigung Ihrer Ferienwohnung, damit Sie keinen Punkt vergessen, rundum zufriedene Gäste haben und durch Effektivität auch noch Kosten sparen können.

        Tipp #3: Suchen Sie sich gute und verlässliche Unterstützung bei der Endreinigung

        Welch ein Segen für den Vermieter, der seine Endreinigung komplett stressfrei gelöst hat. Dazu zählt – wie oben erwähnt – eine klare Kalkulation der Kosten, Unterstützung durch die Gäste und nicht zuletzt auch gutes Reinigungspersonal für den, der selbst nicht gern den Wischmopp schwingt oder nicht für jede Endreinigung persönlich anreisen kann.

        Eine gute Reinigungskraft oder -firma nimmt Ihnen eine sehr wichtige Aufgabe ab. Sie wiegt sie in dem guten Gefühl, dass Ihre Gäste den Urlaub genießen werden und sie die Ferienwohnung auch pünktlich – wie im Mietvertrag ausgewiesen – beziehen können.

        Um eine solche Unterstützung zu finden, fragen Sie im Ort nach hier ansässigen Unternehmen oder befragen Sie Ihren Verwalter oder auch andere Vermieter vor Ort nach Empfehlungen. Vergleichen Sie dann genau die einzelnen Angebote. Haben Sie eine engere Auswahl getroffen, vereinbaren Sie einen Termin zum Probeputzen, um sicher zu gehen, dass die Endreinigung definitiv Ihren Anforderungen entspricht.

        FAQ: Endreinigung und Preisangabenverordnung

        Zu guter Letzt möchten wir Ihnen nun noch einmal die häufigsten Fragen beantworten, die unserem Team von Traum-Ferienwohnungen zum Thema Angabe der Kosten für Endreinigung der Ferienwohnung begegnen.

        Wir wünschen nun viel Erfolg und legen Ihnen sehr ans Herz, Ihre bestehende Darstellung und Ausweisung der Kosten noch einmal eingehend zu prüfen – überall dort, wo Sie Ihre Ferienwohnung bewerben.

        Und damit bei der Reinigung auch nichts schief geht und sich Ihre Gäste über eine top-gereinigte Unterkunft freuen können, empfehlen wir Ihnen unsere Checkliste für die Endreinigung.

        Jetzt Endreinigungs-Checkliste downloaden

        Laden Sie hier Ihre Reinigungs-Checkliste herunter und seien Sie ab sofort perfekt für die Endreinigung Ihrer Ferienunterkunft vorbereitet.

        Sie sind bereits Kunde von Traum-Ferienwohnungen? Dann klicken Sie bitte hier.





          Anmeldung erfolgreich!
          Sie erhalten in Kürze eine E-Mail von uns.

          Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

          Allgemein FinanziellesLeave a Comment on Nebenkosten bei Ferienwohnungen – das müssen Sie wissen

          Nebenkosten bei Ferienwohnungen – das müssen Sie wissen

          Inklusive Extra: 10 einfache Tipps, wie Sie laufende Kosten der Ferienwohnung sparen können

          Sie stehen kurz davor, die Vermietung Ihrer Ferienwohnung zu starten und überlegen nun: Welche Kosten kommen damit eigentlich auf mich zu? Mit welchen Ausgaben rund um die Ferienwohnung muss ich rechnen?

          Oder Sie haben bereits mit der Vermietung gestartet und erste Urlaubsgäste waren da, aber bei den laufenden Kosten und dem von Ihnen angesetzten Mietpreis haben Sie das Gefühl: So wird die Vermietung nie rentabel?

          Für beide Situationen ist es wichtig, die laufenden Kosten, die Nebenkosten, im Blick zu haben, die im Zusammenhang mit der Ferienwohnung entstehen. Denn nur, wenn Sie wissen, mit welchen kontinuierlichen Ausgaben Sie als Vermieter rechnen müssen, können Sie auch eine Miete planen, die Ihr Vermietungsprojekt trägt.

          In diesem Artikel verraten wir Ihnen, welche Kosten Sie für Ihre Kalkulation berücksichtigen sollten. Wir zeigen Ihnen auch, an welcher Stelle sich Kosten einfach sparen lassen.

          Welche Nebenkosten regelmäßig anfallen

          Einleitend möchten wir Ihnen mitgeben: Es ist natürlich wichtig, dass Sie die Kosten im Blick behalten, damit Ihre Ferienwohnung sich trägt und Sie auf der Basis aller Kosten den richtigen Mietpreis aufrufen. Aber ebenso wichtig ist, dass Sie nun nicht wild zu sparen anfangen und darunter die Qualität der Ferienwohnung leidet. Denn dies würde nur dazu führen, dass Gäste sich nicht mehr wohlfühlen, nicht wiederkommen, Ihre Wohnung nicht weiterempfehlen und Einnahmen schlussendlich ausbleiben.

          Um dies zu vermeiden, haben wir für Sie unten jede Menge Tipps zusammengestellt, wie Sie sparen können, ohne dass Ihre Ferienwohnung an Komfort verliert. Aber schauen wir uns nun erst einmal die genauen Posten laufender Kosten an.

          Ganz grundsätzlich können Sie die Kosten, die im Zusammenhang mit der Vermietung einer Ferienwohnung anfallen, aufteilen in:

          • einmalig anfallende Kosten
          • und wiederkehrende und laufende Kosten

          Wir führen Sie in diesem Artikel ausführlich durch die verschiedenen Bereiche der laufenden Nebenkosten. Und möchten Ihnen jetzt schon einmal mitgeben: Lassen Sie sich von der Fülle der Einzelposten bitte nicht abschrecken.

          Wenn Sie sich erst einmal eine Liste erstellt haben mit allen Ausgaben, die Sie dann nur noch Jahr um Jahr oder auch monatsweise aktualisieren müssen, dann wird alles für Sie routiniert und transparenter. Und der Mammut-Berg Nebenkosten der Ferienwohnung löst sich ins Machbare auf.

          Wir gehen nun auf die einzelnen laufenden Kosten ein, lassen aber alle Punkte, die um den Erwerb des Hauses anfallen (wie Kredit, Raten und Eigenkapital) außen vor. Dennoch sollten Sie für die Gesamtkostenaufstellung auch diese im Blick haben.

          Sie wollen Ihre Kosten im Blick behalten? Mit unserer Excel-Datei geht das ganz leicht. Darin können Sie einfach Ihre monatlichen und jährlichen Kosten eintragen. Die wichtigsten Kostenpunkte haben wir schon für Sie vorbereitet. Sie können aber zusätzlich auch noch individuelle Posten ergänzen.

          Kosten bei Ferienwohnungen durch Inventar und Verschleiß

          Prominent und an allererste Stelle setzen wir hier einen Kostenpunkt, der für viele Vermieter überraschend kommt bzw. oft übersehen wird, geht es um die Kalkulation der Miete. Dabei ist dieser Punkt absolut wichtig.

          Die Rede ist von anfallenden Kosten durch Anschaffungen von Inventar und Verschleiß.

          Haben Sie die Ferienwohnung neu eingerichtet, entstehen eine Menge Kosten für Küche, elektrische Geräte sowie für Möbel vom Flur bis zum Schlafzimmer und Balkon. Bewahren Sie alle Belege gut auf und rechnen Sie die Summen zusammen, damit Sie die Anschaffungskosten von Inventar und den späteren Verschleiß von Möbeln mit in den Mietpreis einbeziehen können.

          Unserer Erfahrung nach kalkulieren Vermieter immer wieder mit Instandhaltungskosten von rund 10 bis 15 Euro pro Quadratmeter pro Jahr.

          Gut zu wissen ist auch, dass sie bei neuem Inventar die Neuanschaffungskosten anteilig auf den Mietpreis rechnen können. Hierzu errechnen Sie den gesamten Preis aller Kosten und verteilen diesen auf die Jahre, die ihre Möbel und Geräte genutzt werden sollen.

          Ausstattungszubehör wie Handtücher, Toilettenpapier und andere Hygieneartikel, Glühbirnen, Tapeten, Vorhänge und Teppiche und Läufer fließen auch in Ihren Endpreis mit ein. Dasselbe gilt für Renovierungsarbeiten und die Wartung und Reparatur von Möbeln und Geräten wie Waschmaschine, Trockner und Sauna.

          Die Klassiker der Nebenkosten

          Kommen wir nun zu den Nebenkosten, die Ihnen sicherlich von Ihrem eigenen Mietvertrag oder aber auch Ihrer Einkommenssteuer geläufig sind – den Verbrauchskosten.

          Beim Mietpreis für Ferienwohnungen sind diese in der Regel bereits fix im Preis inkludiert (doch dazu unten mehr). Daher müssen Sie an dieser Stelle besonders gut kalkulieren, um nicht am Ende des Jahres auf Ausgaben sitzen zu bleiben.

          Rechnen Sie auch damit, dass Feriengäste sich gern nach dem Tag auf der Skipiste ein warmes Bad oder eine ausgedehnte Dusche gönnen. Oder dass sie die Heizung einen Tick mehr aufdrehen als zu Hause – denn im Urlaub will man es ja besonders schön und behaglich haben und schaut beim Warmwasserverbrauch womöglich nicht so genau hin.

          Glühbirne und Taschenrechner auf einer Kalkulation von Nebenkosten

          Zu den pauschalen Nebenkosten, die Sie auch im Rahmen des Mietvertrages auflisten können, zählen:

          • Wasser
          • Heizung
          • Strom
          • Gas
          • ggf. Nutzung von Pool, Sauna, Garage, Fahrrädern
          • WLAN, Internet
          • Telefon
          • Kabel, Gema-Gebühren/Rundfunkgebühren

          Denken Sie dabei auch an Ausgaben, bei denen Ihre Mieter entscheiden können, ob Sie diese nutzen wollen oder nicht. Beispiele hierfür sind:

          • Frühstücks-/Brötchenservice
          • Zwischenreinigung
          • Wäscheservice wie Extras an Handtüchern, Strandtüchern, Bettwäsche

          Auch, wenn Sie diese Kosten später direkt mit dem Mieter abrechnen, sollten sie diese erst einmal für sich auflisten, um ein komplettes Bild zu haben.





            Anmeldung erfolgreich!
            Sie erhalten in Kürze eine E-Mail von uns.

            Kostenpunkt: Versicherungen für Vermieter

            Blitzschlag beim Unwetter, Wasserschaden durch Rohrbruch oder Schäden durch Einbruch? Wir wünschen Ihnen selbstverständlich nichts dergleichen und doch sollten Sie mit allem rechnen. Denn so können unerwartete und teilweise sehr hohe Kosten entstehen.

            Schließen Sie daher mit Bedacht Versicherungen rund um die Vermietung Ihrer Ferienwohnung(en) ab. Wir zeigen Ihnen hier, welche Versicherungen ratsam sind bei privater sowie gewerblicher Vermietung. Verschaffen Sie sich einen Überblick und lassen Sie sich dann von Experten beraten. Binden Sie auch die Kosten für die jeweiligen Versicherungen in Ihre Kostenkalkulation der Ferienwohnung mit ein.

            Private Vermietung

            • Private Haftpflichtversicherung
            • Rechtsschutzversicherung
            • Hausratversicherung zur Absicherung des Inventars
            • Wohngebäudeversicherung (diese ist für Sie allerdings nur relevant, wenn Sie Eigentümer sind)
            • ergänzende Sachversicherungen für Schäden bzw. zur Absicherung bei Überschwemmungen, Hagel, Erdbeben

            Gewerbliche Vermietung

            • Betriebsausfallversicherung
            • Rechtsschutzversicherung
            • Betriebshaftpflichtversicherung
            • Wohngebäudeversicherung (diese ist für Sie allerdings nur relevant, wenn Sie Eigentümer sind)
            • Hausratsversicherung
            • Inhalts- und Inventarversicherung

            Unser Tipp:
            Lassen Sie sich in puncto Versicherung wirklich eingehend beraten und prüfen Sie genau, wann und in welchem Schadensfall die Versicherung einspringt. Lesen Sie auch gern unseren Ratgeber-Artikel „Wichtige Versicherungen für Gastgeber“.

            Anfallende Kosten bei Ferienwohnungen durch Verwaltung, Personal und Steuern

            Auch die Kosten für Verwaltung, Personal und Steuern rutschen Vermietern von Ferienwohnungen – oft und vor allem zu Beginn des Vermietungsprojektes – (noch) durch. Daher raten wir Ihnen, einmal ganz in Ruhe Ihren Vermietungsprozess im Kopf durchzuspielen und sich Notizen zu machen bei jedem Punkt, bei dem Kosten entstehen – und mögen sie auch noch so gering und auf den ersten Blick irrelevant erscheinen.

            Klassische Verwaltungskosten für die Vermietung von Ferienimmobilien sind:

            • Bürobedarf wie Buchungskalender und Betriebssoftware
            • Kosten für den Steuerberater und/oder Buchhaltungssoftware
            • jegliche Kosten, die rund um das Thema Steuern anfallen. Das können zum Beispiel sein Fahrtkosten zum Steuerberater und der Erwerb von Kassenbücher
            • Internet-, Telefon- und Portokosten, die im Zusammenhang mit der Vermietung anfallen

            Außerdem fallen Steuern an: Zu den Steuern, die Sie als Vermieter zahlen müssen, zählen Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer und ggf. Kirchensteuer.

            Vergessen Sie auch nicht die Personalkosten zum Beispiel für das Reinigungspersonal oder Ihren Verwalter vor Ort, die rund um die Vermietung bzw. Ihre Ferienwohnung anfallen. Sämtliche Kosten für Dienstleister oder Personalkosten, die mit der Ferienwohnung in Verbindung stehen, kommen mit in die Nebenkostenrechnung. Hierzu zählen u.a.:

            • Bruttolöhne
            • Lohnnebenkosten wie Rentenversicherung
            • Krankenversicherung
            • Urlaubs- und Weihnachtsgeld und ggf. Sachleistungen
            • Versicherung für die Berufsgenossenschaft
            • Unfallversicherung
            • Arbeitsmittel und andere Ausgaben für das Personal wie Büromiete, Büroausstattung, Putzgeräte und -mittel, Werkzeuge

            Es ist wirklich wichtig, dass Sie all diese Kosten in Ihre gesamte Berechnung einbinden und anteilig für die Miete berechnen.

            Und tatsächlich sollten Sie auch als privater Vermieter, der vielleicht ohne Verwalter auskommt und die Ferienwohnung jedes Mal selbst reinigt, sich selbst einen Stundenlohn entrichten für Ihre Leistung und dies berechnen. Setzen Sie einen Stundenlohn für sich selbst an und zwar so, wie Sie ihn einer anderen Person an ihrer Stelle zahlen würden. Sammeln Sie dann Ihre eigenen Stunden. Welches Gehalt für Sie springt dabei raus? Ein wichtiger Punkt für eine wirkliche Übersicht aller Kosten und ob sich Ihr Vermietungsprojekt auszahlt. Sie wollen ja schließlich auch mit einem Plus für sich jedes Jahr beenden.

            Denken Sie außerdem an die Reisekosten, die entstehen, wenn Sie persönlich immer wieder zur Schlüsselübergabe oder zur regelmäßigen Inspektion Ihrer Ferienwohnung vor Ort sein müssen.

            Sie wollen Ihre Kosten im Blick behalten? Mit unserer Excel-Datei geht das ganz leicht. Darin können Sie einfach Ihre monatlichen und jährlichen Kosten eintragen. Die wichtigsten Kostenpunkte haben wir schon für Sie vorbereitet. Sie können aber zusätzlich auch noch individuelle Posten ergänzen.

            Kosten durch Vermarktung Ihrer Ferienwohnung

            Nur die allerwenigsten Vermieter kommen gänzlich ohne Vermarktung der Ferienwohnung aus und sind ganz allein durch Mund-zu-Mund-Propaganda rentabel.

            Werbung – in welcher Form auch immer – ist entsprechend essenziell, damit Ihre Ferienwohnung von Ihren Wunschgästen gefunden wird und Sie viele Buchungsanfragen erhalten. Aber natürlich entstehen auch hierdurch Kosten, die Sie für die Planung der Miethöhe kennen sollten.

            In unserem Beitrag „Ferienwohnung online vermarkten“ geben wir Ihnen Tipps mit für die Bewerbung/Vermarktung Ihrer Ferienwohnung. Schauen Sie hier unbedingt rein, wenn es an Gästen und Anfragen noch mangeln sollte.

            Frau mit Megafon

            An dieser Stelle wollen wir Ihnen aber in Sachen Werbungskosten mitgeben, was Sie im Blick haben sollten:

            • Werbeanzeigen/Inserate in Printmagazinen/Zeitungen
            • Werbeanzeigen in Onlinemedien und sozialen Medien
            • Ihre Website (Erstellung, Providerkosten und kontinuierliche Pflege)
            • Inserate auf Vermietungsportalen
            • ggf. Jahres- oder Provisionsgebühr für Vermietungsportale
            • Aufsteller, Banner, Flyer
            • Softwaretools wie den Vermietungskalender, der auf Ihrer Website eingebunden ist
            • Kosten für Grafiker, Texter, Support für Ihre Erstellung der Werbemaßnahmen

            Nebenkosten in Übernachtungspreise einkalkulieren und richtig ausweisen

            Wie wir schon sagten: Die Nebenkosten und betrieblichen Ausgaben sollten Sie unbedingt auf den Mietpreis der Ferienwohnung draufschlagen. Alle.
            Auch wenn Sie denken, dass Sie ja im großen Wettbewerb der Ferienwohnungen vielleicht durch einen günstigeren Preis trumpfen können – eines möchten wir betonen:

            Eine zu günstig bzw. falsch kalkulierte Miete wird Ihr Vermietungsprojekt auf wackelige Beine stellen.

            Nur wenn Sie über alle Ausgaben von vornherein einen genauen Gesamtüberblick haben, können Sie die Preise richtig kalkulieren und mit Profit vermieten.

            Weisen Sie die Nebenkosten in Inserat und Mietvertrag aus, müssen Sie bedenken, dass Wahlleistungen und nicht optionale Leistungen anders behandelt werden.

            Aber was ist der Unterschied zwischen Wahlleistungen und nicht optionalen Leistungen?

            Gemäß der bereits erwähnten Preisangabeverordnung sind Sie als Vermieter in der Pflicht, alle Leistungen in den Endpreis zu integrieren, welche festgelegt sind. Hierzu zählen die Ausgaben für Strom, Wasser und Heizung sowie alle anderen Leistungen, die verbrauchsabhängig und verbrauchsunabhängig sind und die Ihre Urlauber nicht wählen bzw. abwählen können. Weisen Sie in Ihrem Mietvertrag aus, welche dieser Kosten im Mietpreis inkludiert sind. So vermeiden Sie Überraschungen über Kosten und Ihr Gast kann sich freuen, dass für die Endreinigung beispielsweise keine zusätzlichen Kosten entstehen.

            Wichtig:
            Weisen Sie nicht fälschlicherweise Kosten als zusätzlich buchbare Preise aus, auch wenn Ihre Gäste hier eigentlich keine Wahl haben, ob sie diese nutzen wollen oder nicht. Sie gehören immer aufgeschlüsselt in den Endpreis.

            Wahlleistungen wie den zusätzlich buchbaren Wäscheservice oder die Leihräder muss der Gast in Ihrem Angebot nicht in Anspruch nehmen? Dann erscheinen diese Posten ergänzend zum fixen Mietpreis in der Rechnung bzw. in der Abschlussrechnung.

            In puncto Gesamtabrechnung ist – wie bereits genannt – auch wichtig, die Sie alle Steuern mit ausweisen, die zu den einzelnen Posten anfallen.

            10 Tipps, wie Sie laufende Kosten bei Ihrer Ferienwohnung einsparen

            Nun wissen Sie, von welchen Kosten der Ferienwohnung die Rede ist. „Eine ganze Menge?“, denken Sie? Wir helfen Ihnen hier gern direkt weiter – mit 10 Tipps zum Sparen von Nebenkosten und laufenden Kosten in der Ferienwohnung.

            Kosten-Spar-Tipp 1: Seien Sie ganz genau bei der Kalkulation und Weiterberechnung

            Um das Szenario abzuwenden, dass Sie irgendwann verzweifelt über Ihrer Bilanz sitzen, frustriert die Buchhaltung schließen und vielleicht sogar das Vermietungsprojekt beenden müssen, raten wir Ihnen: Seien Sie in Sachen Ausgaben der Ferienwohnung gern etwas pingelig und achten Sie auf jeden Punkt. Und mag er Ihnen auch im ersten Moment noch so nichtig erscheinen.

            Es macht wenig Sinn, nur mit einer Auswahl der Kostenpunkte zu kalkulieren und andere wohlwollend und mit Gedanken an den Mietpreis auszuklammern. Binden Sie wirklich jeden Punkt in Ihre Ausgaben-Berechnungen ein – andernfalls kommen noch ganz andere Kosten und auch Enttäuschungen auf Sie zu, wenn Sie nämlich Ihre Immobilie womöglich verkaufen müssen.

            Fühlen Sie sich an dieser Stelle überfordert, holen Sie sich fachmännische Unterstützung durch Ihren Steuerberater oder einen Wirtschaftsprüfer. Gehen Sie mit diesem Monat für Monat genau durch, welche Kosten entstehen und im Zweifel auch gespart werden können.

            Kosten-Spar-Tipp 2: Senkung der Werbungskosten bei Ferienwohnungen

            Sie können auch einige Einsparungen machen, indem Sie bei der Werbung die Ausgaben drosseln bzw. diese wirklich besonders gezielt einsetzen.

            Machen Sie dafür regelmäßig Umfragen unter Ihren Urlaubern, über welchen Weg sie zu Ihnen gekommen sind: Kommen alle über Ihr Inserat, aber niemand über den Flyer, der im örtlichen Tourismusbüro ausliegt? Dann sollten Sie diesen vielleicht nicht ein weiteres Mal produzieren lassen, oder?

            Wir raten Ihnen auch dringend, Maßnahmen und Routinen zu entwickeln, damit „Ihre“ Urlauber Sie und Ihre Ferienwohnung weiterempfehlen. Ganz klassisch gehört hierzu, dass Sie Urlaubsgäste um Bewertungen bitten und diese in Inserat und Website platzieren. Was Sie hierzu wissen sollten, finden Sie in unserem Artikel Bewertungen für Ihre Ferienunterkunft sammeln und nutzen“.

            Übrigens:
            Auch wer seine Gäste zu Stammgästen macht, kann sein Werbebudget geringer halten. Denn durch treue Urlauber ist der Belegungsplan wie von selbst gefüllt! Lesen Sie hierzu auch unseren Artikel: „Wie Sie Stammgäste für Ihre Ferienwohnung gewinnen“.

            Kosten-Spar-Tipp 3: Verringern Sie den Putzaufwand und senken Sie so laufende Kosten

            Auch bei der Reinigung lässt sich das hierfür vorgesehene Budget minimieren – ganz unkompliziert und durch geschickte Planung der Einrichtung, die dazu beiträgt, dass Ihre Ferienwohnung weniger schmutzig hinterlassen wird und der Putzaufwand geringer ist. Und wenn Sie (oder Ihre Reinigungskraft) weniger putzen müssen, spart das Zeit – und damit auch Geld.

            • Positionieren Sie Reinigungsmittel, Besen und Kehrschaufel so, dass Ihre Gäste diese leicht finden – gut sichtbar und griffbereit. So machen sie den gröbsten Dreck oft selbst weg.
            • Statten Sie Ferienwohnung und Ferienhaus mit ausreichend Abfalleimern aus – bestenfalls einen in jedem Zimmer.
            • Setzen Sie auf robuste, strapazierfähige Böden und Teppichböden.
            • Streichen Sie Wände mit Farben, die wenig schmutzempfindlich sind. Lassen Sie sich beraten, inwiefern Kunstharz-Dispersionsfarben sinnvoll sind. In diese dringen Spritzer vom Kochen und Braten nicht ein. Verschmutzungen lassen sich einfach abwischen.

            Kosten-Spar-Tipp 4: Senken Sie Ihre Energiekosten

            Der Markt für energiesparende Elektrogeräte wächst und wächst. Bei den immer wieder steigenden Kosten haben Sie sich vielleicht sowieso schon einmal umgesehen, wo Sie für den privaten Bedarf Kosten senken können? Dasselbe gilt natürlich für Ihre Ferienwohnung. Auch hier können Sie Nebenkosten mächtig durch die richtige Gerätewahl und ein paar kleine Handgriffe reduzieren. Das hat den Vorteil, dass sich der Mietpreis auch senken lässt und Ihre Ferienwohnung dank minimierter Energiekosten für Urlauber noch attraktiver wird.

            Prüfen Sie, bei welcher Einrichtung Sie Energiekosten sparen können. Hier sind ein paar Tipps:

            • Vermeiden Sie mobile elektrische Heizungen: Heizstrahler oder Radiatoren sind pure Stromfresser, ineffizient und obendrein gefährlich.
              Wahren Sie einen Abstand zwischen Heizkörper und Sofas, Kommoden und Co., damit die warme Luft auch wirklich zirkulieren und sich frei entfalten kann.
            • Lassen Sie die Heizung unbedingt im vorgegebenem Turnus warten.
            • Entlüften Sie Heizkörper regelmäßig.
            • Setzen Sie auf Steckdosen mit einfach zu erreichendem Abschaltknopf (auch bei Mehrfachsteckdosen), den Ihre Urlaubsgäste nutzen können.
            • Greifen Sie zu energieeffizienter Beleuchtung wie LED-Lampen. Diese sind zwar in der Anschaffung teurer, aber deutlich langlebiger als andere Glühbirnen und sie sparen zudem Strom.
            • Kaufen Sie elektrische Geräte, die sich komplett abschalten lassen und zudem automatisch in einen Stand-by-Modus wechseln.
            • Setzen Sie auf Kühl- und Tiefkühlschrank mit Energieeffizienz A+++.
            • Bieten Sie Wäscheleinen und Wäscheständer statt Trockner, damit Ihre Gäste die Außenwärme statt Strom zum Trocknen der Wäsche nutzen.
            • Lassen Sie sich beraten, inwiefern Sie auf dem Dach Ihres Ferienhauses Solar-Paneele u.ä. installieren lassen können, um Energie- und Nebenkosten zu sparen.

            Kosten-Spar-Tipp 5: Reduzieren Sie Versicherungen und Beiträge

            Wie wir Ihnen oben gezeigt haben, sind es auch eine ganze Menge Versicherungen, die auf Sie zukommen als Vermieter einer Ferienwohnung. An dieser Stelle nochmals der Tipp, sich mit den Experten in Verbindung zu setzen, die sich auf den Vermietungs-Markt und die Anliegen von Vermietern spezialisiert haben.

            Makler kennen oft auf die Vermietung zugeschnittene Gesamtlösungen und wissen vor allem, was von Ihnen selbst schnell übersehen wird. Sie kennen auch die Vertragsfallen – sprich sie sehen, ein Schadensfall nicht mit abgedeckt ist. Es kommt natürlich auf die einzelnen Anbieter und aktuellen Angebote an, aber derartige Gesamtlösungen können sich im Vergleich zu Einzellösungen von Versicherungen kostensparend auf Ihr Budget auswirken.

            Unser Tipp: Schlagen Sie nie beim ersten Angebot zu. Holen Sie zum Vergleich unbedingt mehrere Angebote ein.

            Kosten-Spar-Tipp 6: Setzen Sie auf robuste und pflegeleichte Möbel und Einrichtung

            Auch bei den Möbeln sparen – das geht. Aber wir werden Ihnen hier nicht sagen, dass Sie auf besonders günstige Einrichtung setzen sollen. Hiervon raten wir im Zweifel eher ab. Aber auch die teuersten Möbel müssen es nicht zwingend sein.

            Wir raten Ihnen, beim Kauf darauf zu achten, dass Möbel und Einrichtungsgegenstände wie Elektrogeräte robust, praktisch und pflegeleicht sind. Damit

            • Schranktürscharniere nicht bald schon schief hängen,
            • der Toilettendeckel nicht bricht,
            • die Gartenstuhllehne sich bereits in der nächsten Saison nicht mehr nach hinten verstellen lässt,
            • und der Kühlschrank nicht ausgetauscht werden muss.

            Denn an der falschen Stelle gespart, müssen Sie womöglich schon bald erneut das Portemonnaie öffnen, um Handwerker, Monteure oder Ersatz zu bezahlen.

            Lesen Sie in diesem Zusammenhang auch gern unseren Artikel zum Thema „Ferienwohnung richtig einrichten

            Kosten-Spar-Tipp 7: Geben Sie Gästen Anweisungen für die Abreise

            Um die Nebenkosten zu reduzieren bzw. auch wirklich in der Höhe zu halten, wie Sie selbst diese als Grundlage für Ihre Miete berechnet haben, binden Sie auch Ihre Gäste bei der Abreise ein klein wenig mit ein.

            Schreiben Sie dazu zum Beispiel in das Willkommensbuch und/oder Gästebuch ein paar kleine Regeln zum Umgang mit der Ferienwohnung bei der Abreise. Bitten Sie diese zum Beispiel

            • den Kühlschrank auszuschalten
            • die Heizung herunterzudrehen
            • zu prüfen, dass überall das Licht aus ist
            • alle Fenster zu schließen

            Gäste, die den Urlaub in Ihrer Ferienwohnung genossen haben und Ihre Wertschätzung den Urlauber gegenüber in Einrichtung, liebevollem Willkommensgruß und auch der bisherigen Korrespondenz gespürt haben, werden Sie hier in Sachen laufende Kosten sparen in der Ferienwohnung gern unterstützen.

            Kosten-Spar-Tipp 8: Nehmen Sie Verträge und Abos regelmäßig unter die Lupe

            Der Stromvertrag ist schon vor 5 Jahren abgeschlossen worden? Die Zusammenarbeit mit der Reinigungsagentur beruht auf einem Angebot von vor 7 Jahren? Ihre Haftpflichtversicherung – von wann war die noch einmal? Und sind die Kosten noch gerechtfertigt?

            Es lohnt sich immer und immer wieder, ältere Verträge und Abonnements zu prüfen und sich neue Angebote schicken zu lassen. Vielleicht gibt es neue Preise und Konditionen, durch die Sie Kosten für die Ferienwohnung sparen können? Oder einen Wettbewerber Ihres Stromanbieters, der um neue Kunden mit besonderen Deals wirbt?

            Auch im Bereich Internet und Telefon lassen sich immer wieder laufende Kosten sparen. Um Kunden zu binden oder zu gewinnen bieten Anbieter immer wieder neue Konditionen. Machen Sie sich hier schlau und holen Sie sich regelmäßig auch neue Angebote ein. Fragen Sie aktiv nach Aktionsangeboten.

            Unser Tipp: Setzen Sie sich selbst einen fixen Termin in den Kalender, damit Sie einmal pro Jahr Verträge auf Aktualität und Attraktivität hin prüfen.

            Kosten-Spar-Tipp 9: Prüfen Sie, welche Aufgaben Sie selbst übernehmen können

            Vielleicht sind Sie jetzt oben bereits alle Kostenpunkte durchgegangen, vor Ihnen auf dem Bildschirm ist die Excel-Tabelle oder auch das Notizbuch mit allen Kostenpunkten geöffnet und auch unsere Spar-Tipps haben Sie schon bedacht … und dennoch erschlägt Sie förmlich die Endsumme?

            Sie fragen sich, was Sie noch tun können, damit Sie am Ende keinen Mietpreis aufrufen müssen, der gar keine Gäste (mehr) bringt?

            Unser Tipp: Durch gesteigerte Eigenleistung können Sie das Budget noch einmal runterschrauben. Haben Sie die einzelnen Aufgaben der Vermietungen an eine oder mehrere Agenturen/Mitarbeiter übergeben, prüfen Sie, bei welchem Punkt Sie in der Lage wären, ihn zu übernehmen.

            Das könnte sein:

            • Bewerbung und Vermarktung der Ferienwohnung und Gästeakquise
            • Reinigung der Ferienwohnung (Lesen Sie hier unseren Ratgeberartikel zur Reinigung der Ferienwohnung)
            • Gartenpflege
            • Begrüßung der Gäste und Schlüsselübergabe
            • Ansprechpartner der Feriengäste vor Ort
            • Wartungs- und Reparaturmaßnahmen, sofern Sie sich hier auskennen

            Natürlich hängen einige dieser Punkte davon ab, ob Sie in der Nähe der Ferienwohnung wohnen oder nicht. Aber wir raten Ihnen, Ihren gesamten Vermietungsprozess im Detail zu durchdenken mit dem Blick auf Ausgaben, die gesenkt werden können.

            Als abschließenden Tipp an dieser Stelle:
            Wenn Sie Kostenausfälle durch Leerstand der Ferienwohnung haben sollten, bieten Sie vielleicht besondere Anreize und Extras für Urlauber, wenn diese in der Nebensaison häufiger leer steht. Auf diese Weise können Sie die Kasse wieder auffüllen und vielleicht sogar neue Stammgäste gewinnen.

            Kosten-Spar-Tipp 10: Setzen Sie Kosten von der Steuer ab

            Wir können an dieser Stelle selbstverständlich keine steuerrechtliche Beratung leisten. Aber wir möchten Ihnen sehr ans Herz legen, sich mit Ihrem Steuerberater in Verbindung zu setzen. Denn dieser kann Ihnen ganz genau sagen, wie und durch welche Ausgaben rund um die Ferienwohnung Sie Steuern sparen können – durch absetzbare Kosten laut Steuergesetz.

            Ihr Steuerberater wird Sie dahingehend beraten, wo die exakten Unterschiede zwischen Absetzung durch Abnutzung und Abschreibung von beispielsweise Werbungskosten liegen – und natürlich was unter betriebliche Ausgaben fällt.

            Extra-Tipp: Legen Sie ein Polster an für ungeplante Ausgaben

            Zum Ende dieses Artikels hin möchten wir Ihnen noch sehr ans Herz legen, ein kleines Finanzpolster anzulegen, für unerwartete Kosten und auch für die laufenden Ausgaben.

            Damit Ihre Ferienwohnung attraktiv bleibt für Urlauber und sich im Markt gegen andere Ferienimmobilien durchsetzen und behaupten kann, müssen Sie – wie oben bereits erwähnt – regelmäßig Kosten in Wartung, Instandhaltung und Pflege stecken. Rücklagen sind dafür ein absolutes Muss, damit Sie nicht ins Straucheln kommen.

            Die Größe dieses Polsters bedingt sich dabei aus der Größe der Ferienwohnung oder des Ferienhauses und auch aus dem Baujahr und der Bausubstanz. Natürlich spielt auch eine Rolle, wie sich die unmittelbare Konkurrenz entwickelt und welche Ideen Sie zur Um- oder Neugestaltung der Immobilie haben.

            Als groben Richtwert könnten Sie überlegen, ob für eine private Instandhaltungsrücklage für ein Ferienhaus in gutem Zustand 1 Euro/qm und 3 Euro/qm für ein älteres Haus jeweils pro Monat zurückgelegt werden kann.

            Verschaffen Sie sich jetzt einen Überblick über Ausgaben und Kosten und machen Sie Ihre Ferienimmobilie noch profitabler

            Nun sind Sie rundum informiert über die einzelnen Kosten und Ausgaben, die im Zusammenhang mit Ferienimmobilien entstehen. Ebenso haben Sie eine ganze Menge Ideen, wie Sie bei all den Ausgaben dennoch sparen können, ohne dass Ihre Ferienwohnung an Qualität und Attraktivität einbüßt.

            Wir empfehlen Ihnen, sich noch einmal ganz in Ruhe all Ihre Ausgaben unter die Lupe zu nehmen. Muss wirklich jeder Punkt sein? Und in der Höhe? Am besten erstellen Sie dafür eine Excel-Datei. Wir haben Ihnen schon eine entsprechende Vorlage mit den wichtigsten Kostenpunkten erstellt. Sie können Ihre Posten dort einfach eintragen und ergänzen.

            Jetzt Excel-Vorlage für Nebenkosten downloaden

            Laden Sie hier Ihre Excel-Vorlage herunter und behalten Sie Ihre Nebenkosten immer bestens im Blick.





              Anmeldung erfolgreich!
              Sie erhalten in Kürze eine E-Mail von uns.

              Und wenn Sie merken, dass sich Kosten noch besser auffangen lassen, wenn Ihre Ferienimmobilie noch mehr ausgelastet ist und vor allem mit den Gästen, die Sie sich wirklich für Ihre Ferienwohnung wünschen? Dann registrieren Sie sich gern als Gastgeber auf Traum-Ferienwohnungen. Hier können Sie in wenigen Schritten ein Inserat anlegen, dass genau den Menschen angezeigt wird, die schon sehnlichst auf Ihre Ferienwohnung und Ihr Angebot für den nächsten Traumurlaub warten – vielleicht schon in den nächsten Wochen! Wir freuen uns schon jetzt für Sie.

              Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

              Allgemein FinanziellesLeave a Comment on Ferienwohnung bezahlen: Diese Zahlungsoptionen sind bei Gästen beliebt

              Ferienwohnung bezahlen: Diese Zahlungsoptionen sind bei Gästen beliebt

              „Das klingt alles prima! Wie können wir jetzt zahlen, damit alles fix und in trockenen Tüchern ist?“
              Feriengäste haben Sie und Ihre Ferienwohnung über Ihr Inserat oder Website gefunden, sind begeistert, haben mit Ihnen die Kapazitäten für den Sommerurlaub geklärt und wollen ihre Buchung nun bezahlen – damit auch nichts mehr dazwischenkommt. Und auch Sie möchten natürlich Planungssicherheit, richtig?

              Jetzt ist es an Ihnen, Gäste über mögliche Zahlungsoptionen zu informieren, über Bankverbindungen und ggf. Fälligkeiten der Raten.

              Aber welche Option wählen bzw. bieten Sie? Haben alle Gäste eine Kreditkarte oder hätten sie lieber eine Zahlung ohne Kreditkarte? Ist PayPal ratsam oder wirkt das ggf. weniger professionell? Sollten Sie sich auf die gewünschte Barzahlung vor Ort einlassen? Mit welcher Bezahlung der Ferienwohnung fahren Sie am besten und sichersten – für Ihre Mieter und für Sie selbst als Vermieter?

              Wir geben Ihnen in diesem Artikel einen Überblick über beliebte Zahlungsmöglichkeiten von Ferienwohnungen – damit Sie auf dieser Basis die für Sie und Ihre Gäste beste(n) Option(en) wählen können.

              Was Sie grundsätzlich für die Bezahloptionen Ihrer Ferienwohnung wissen sollten

              Gleich an dieser Stelle möchten wir sagen: Bieten Sie idealerweise mehrere Zahlungsoptionen an. So mindern Sie das Risiko, dass Feriengäste abspringen, weil Sie die einzige angebotene Zahlungsoption nicht erfüllen können oder wollen. Das ist zum Beispiel möglich, weil zukünftige Gäste keinen PayPal-Account besitzen. Oder weil sie sich damit unwohl fühlen, im Urlaub mit einer größeren Menge Geld für die Barzahlung der Ferienwohnung vor Ort unterwegs zu sein.

              Wie finden Sie da nur das für Ihre Gäste ideale Zahlungsmittel?

              Wir wollen ehrlich sein: Tatsächlich werden Sie es vermutlich nie allen Gästen recht machen können. Jeder hat so seine Präferenzen.

              Unser Tipp für die Bezahlung der Ferienwohnung: Denken Sie sich in Ihre Wunschgäste hinein. Schauen Sie noch einmal, wer zu Ihren Stammgästen gehört? Oder: Wen möchten Sie am liebsten beherbergen?

              • Sind es vielleicht jüngere Leute, die tendenziell eher über ein PayPal-Konto verfügen?
              • Sind es Menschen, die sich grundsätzlich mit Online-Buchungen und -Zahlungen wohlfühlen?
              • Oder sprechen Sie Reisende an, die lieber auf Barzahlungen setzen?

              Sicherlich können Sie hier auf einige Erfahrungswerte zurückgreifen, die Ihnen bei der Entscheidung weiterhelfen.

              Bedenken Sie bei der Wahl der Zahlungsmittel auch, dass Ihre Urlauber Sie persönlich noch gar nicht kennen. Überlegen Sie entsprechend, welche Zahlungsmittel auf Ihre Wunschgäste vertrauenserweckend wirken und welche weniger. Prüfen Sie ebenfalls regelmäßig, ob Ihre Auswahl bei den Gästen gut ankommt. Oder wird möglicherweise immer wieder nach anderen Optionen gefragt, die Sie bereit wären anzubieten?

              Dann wäre unser Rat: Nehmen Sie diese Zahlungsmittel doch auch noch mit auf und steigern Sie so ggf. die Auslastung Ihrer Ferienwohnung dadurch, dass Sie die Hemmschwelle der Buchung und Zahlung reduzieren.

              Bei der Zahlungsabwicklung können Sie schon vor der Anreise bei Ihrer Gäste mit Professionalität punkten und Vertrauen aufbauen. Mit unserer Zahlungs-Checkliste haben Sie alle wichtigen Punkte immer im Blick.

              Anzahlung für die Ferienwohnung – ja oder nein?

              Bevor Sie Ihren Gästen eine Option nennen, wie sie Ihre Ferienwohnung bezahlen können, müssen Sie für sich folgende Frage klären: Sollen Ihre Feriengäste eine Anzahlung leisten oder lieber nicht?

              Unser Rat ist: Auch wenn Sie auf ein vertrauensvolles Verhältnis mit Ihren Mietern setzen wollen und am liebsten alles ganz unkompliziert und fast schon auf freundschaftlicher Basis regeln möchten, setzen Sie immer auf einen professionellen Buchungsprozess. Dazu gehören unserer Erfahrung nach folgende Schritte: erst Buchungs- bzw. Anfragebestätigung, dann Mietvertrag und schließlich auch eine Anzahlung.

              Warum?

              Früher, sprich als noch nicht so viel über das Internet gebucht wurde, fanden Zahlungen von Unterkünften oft direkt und bar vor Ort statt. Heute durch das Internet, Onlinebanking und diverse Buchungssysteme ist dies anders. Das Internet bringt Vorteile. Online-Buchungen sind

              • unkompliziert
              • schnell getätigt
              • rund um die Uhr möglich
              • sparen Ihren Gästen den Gang zur Bank.

              Andererseits befürchten sowohl Vermieter als auch Mieter online Betrügern aufzuliegen. Das Netz macht vieles möglich, aber auch anonym. Um keiner vorgetäuschten Buchung auf den Leim zu gehen, sind Anzahlungen in Deutschland zum Standard geworden. Wir haben Ihnen hier die Vorteile einer Anzahlung aufgelistet:

              • Sie gewährt Ihnen als Vermieter Sicherheit.
              • Sie wird mit den gesamten Kosten der Miete verrechnet.
              • Sie ist bar und/oder online zahlbar (wobei Barzahlungen wohl eher selten vorkommen).
              • Urlauber akzeptieren sie meist gern, da sie auch ihnen selbst Sicherheit gibt, dass die Buchung final abgeschlossen ist und dem Traumurlaub nichts mehr im Wege steht.

              Das zu den Vorteilen der Anzahlung im Überblick. Schauen wir uns nun an, wie, wann und in welcher Höhe die Anzahlung der Miete der Ferienwohnung fällig sind.

              Fälligkeit und Höhe der Anzahlung bei Buchungen von Ferienimmobilien

              Tatsächlich dürfen und sollten Sie die Anzahlung direkt bei der Buchung verlangen.

              Ging die Buchungsanfrage also online oder auch telefonisch ein und Sie haben die Buchung bestätigt, ist das Mietverhältnis fix. Sie versenden Ihren Gästen nun Buchungsbestätigung und Vertrag und benennen in diesen direkt die Höhe sowie Fälligkeit der Anzahlung, der weiteren Raten und die Zahlungsmöglichkeiten.

              Und wie hoch dürfen Sie die Anzahlung nun bei Ferienimmobilien ansetzen?

              Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Es sei denn, Sie sind ein eingetragener Reiseveranstalter. Dann würden 20 Prozent des Mietpreises/Reisepreises für die Anzahlung fällig werden.

              Agieren Sie aber als privater Anbieter, gilt dies nicht. Hier können Sie die Höhe der Anzahlung frei festlegen. Wir empfehlen Ihnen, sich an Raten von etwa 10 bis 30 Prozent des gesamten Mietpreises zu orientieren.

              Junger Mann, der mit seiner Kreditkarte bezahlt

              Unser Tipp:
              Auch wenn es verlockend sein mag, bereits einen großen Teil des Mietbetrages durch die Anzahlung zu erhalten und auf diese Weise noch mehr Sicherheit als Vermieter der Ferienwohnung zu erlangen, raten wir Ihnen: Verzichten Sie auf zu hohe Anzahlungen.

              Unserer Erfahrung nach wirkt das auf Mieter wenig seriös und zugleich abschreckend. Sie riskieren so ausbleibende Gäste.

              Ist die Anzahlung geleistet, ist noch der verbleibende Betrag – wie vertraglich festgehalten – zu zahlen. Üblicherweise ist die Restsumme drei bis eine Woche vor Anreise zu begleichen. Erst bei vollständiger Zahlung sind Sie als Vermieter verpflichtet, Ihren Gästen auch die Türen zu öffnen, die Wohnungsschlüssel zu übergeben und Ihrerseits den Vertrag zu erfüllen.

              Noch einmal aufgepasst:
              Bei einer Last-Minute-Buchung sollten Sie auf Ratenzahlung verzichten und direkt den Gesamtpreis abrechnen. Hier ist selbstverständlich zeitlich nicht mehr genug Spielraum, um zwei Zahlungen zu wünschen. Und Sie wollen Ihre auch kurzfristig noch verfügbaren Ferienwohnungen natürlich möglichst unkompliziert vermietet bekommen. Machen Sie es Ihren Gästen mit einer einzigen bequemen Zahlung leicht.

              Anzahlung und Mietkaution – was ist der Unterschied?

              Tatsächlich haben Sie als Vermieter zweierlei Sicherheiten:

              Anzahlung: Die in der Regel mit der Buchungsbestätigung fällige Anzahlung ist ein vertraglich festgelegter Teil des Mietpreises. Er wird – wie gesagt – später mit der Gesamtrechnung verrechnet und gibt Ihnen das gute Gefühl, auch bei kurzfristiger Stornierung nicht auf Kosten sitzen zu bleiben, sollten Sie keinen „Ersatzmieter“ finden.

              Mietkaution: Die Mietkaution hingegen sichert Sie gegen Beschädigung (in) der Ferienwohnung ab. Sie ist auch vertraglich geregelt und richtet sich in der Höhe üblicherweise an der Wohnfläche Ihres Ferienobjektes, der Einrichtung und dem Immobilienwert. Die Kaution wird in der Regel erst am Tag der Anreise gezahlt und am Rückreisetag wiederum in voller Summe zurückerstattet – vorausgesetzt natürlich, dass das Mietobjekt keinerlei Schäden aufweist.

              Wir empfehlen zu Ihrer Sicherheit in der Regel eine Anzahlung zu fordern. Beim Thema Mietkaution gibt es viele Für und Wider. Wir wissen aus Erfahrung, dass eine Kaution manchmal abschreckend wirkt auf Mieter und viele Vermieter auch ohne diese Absicherung gut fahren.

              Stornierungskosten: eine weitere Sicherheit für Sie als Vermieter

              Mietkaution und Anzahlung sind aber noch nicht die einzige Sicherheit, die Sie als Vermieter haben. Im Mietvertrag können Sie außerdem Folgen und Kosten im Fall einer Stornierung festhalten. Vermieter über Traum-Ferienwohnungen können ihre Stornierungsbestimmungen selbst festlegen.

              Als Servicepunkt Ihrerseits für die Mieter wäre unser Tipp: Empfehlen Sie Gästen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung. So ist auch der Mieter auf der doppelt sicheren Seite, muss er seine Reise ungeplant absagen.

              Vor- und Nachteile der Zahlungsoptionen bei Ferienwohnungen

              Kommen wir nun zu den unterschiedlichen Zahlungsmöglichkeiten, über welche Ihre Gäste die Anzahlung und die Restzahlung bzw. die Gesamtrechnung begleichen können. Jede davon hat ihre Vor- und Nachteile. Wir gehen hier gern auf beliebte Zahlungsformen in einem ersten Überblick ein, damit Sie auf dieser Basis die für Sie und Ihre Gäste passende Zahlungsoption für die Ferienwohnung wählen können.

              Barzahlung der Ferienwohnung vor Ort

              Die Ferienwohnung bar zu zahlen, ist der Klassiker, den wir alle wohl noch aus unserer Kindheit kennen, oder?

              Mit Bargeld im Reisegepäck, vielleicht auch mit Traveller Checks gerüstet oder mit vor Ort aus dem Automaten gezogenem Geld gewappnet, ging es früher zur Ferienwohnung, zu Vermieter und/oder Verwalter, um direkt vor Einzug in die Ferienwohnung den gesamten Betrag zu zahlen.

              Das liegt nun schon ein Weilchen zurück und dennoch wird noch immer hier und dort die Ferienwohnung bar bei Anreise gezahlt – auch wenn sich der Trend unserer Erfahrung nach immer deutlicher hiervon wegbewegt.

              Doch die Barzahlung hat auch Vorteile: Ihre Gäste müssen kein Online-Banking betätigen, nicht zur Überweisung extra zur Bank und auch keine Kreditkarte besitzen und als Sicherheit für den Vermieter hinterlegen. Ersteres wird gerade unter älteren Gästen noch immer abgelehnt.

              Bargeld wird von einer Person zu einer anderen übergeben

              Und gerade wenn Gäste spontan und vor Ort buchen, kann die Barzahlung eine passende Option sein. Wichtig ist nur, dass Sie Ihren Gästen auch bei Barzahlung eine Quittung ausstellen. So sind beide Seiten auf der sicheren Seite und haben einen gültigen Nachweis über die erbrachte Zahlung.

              Vorteile

              • Sicherheit für Sie als Vermieter über den Zahlungseingang und die korrekte Summe
              • Passendes Zahlungsmittel für spontane Buchungen
              • (Transaktions-)Gebühren werden gespart
              • Beliebtes Zahlungsmittel bei Menschen, die kein Online-Banking mögen und/oder keine Kreditkarte besitzen

              Nachteile

              • Keine Anzahlung möglich (in der Regel)
              • Gäste sind mit Bargeld unterwegs – womit sich viele unwohl fühlen
              • Vermieter müssen eine Quittung ausstellen
              Frau, die an einem Kartenlesegerät mit ihrer Kreditkarte bezahlt

              Zahlungsmöglichkeit: Kartenzahlung vor Ort

              Alternativ zur Barzahlung vor Ort können Sie auch Zahlung per Karte direkt beim Check-in als Zahlungsmöglichkeit akzeptieren. Mit diesem Schritt kommen sie allen Urlaubern entgegen, die

              • kein Online-Banking tätigen wollen und
              • nicht mit einer großen Menge Bargeld unterwegs sein wollen.

              Ein Vorteil der Kartenzahlung ist auch, dass sich Gäste durch die Bestätigung Ihrer Karte bzw. der Zahlung durch Pin-Abfrage oder Unterschrift noch einmal sicherer fühlen.

              Und auch für Sie als Vermieter bringt das gewisse Garantien für Zahlungseingänge: Sie können direkt sehen, ob die Zahlung erfolgt oder nicht.

              Wichtig: Für die Zahlung per Karte vor Ort brauchen Sie ein Kartenlesegerät und eine stabile Internetverbindung. Beachten Sie beides für Ihren Zahlungsprozess und auch Ihre Kostenkalkulation.

              Vorteile

              • Sicherheit für Sie als Vermieter über den Zahlungseingang und die korrekte Summe
              • Sicherheit für die Gäste durch Pin-Eingabe
              • Gäste müssen keine hohe Summen Bargeld mit sich führen
              • EC- (oder Kredit)Karte haben die meisten Gäste eh im Urlaub dabei

              Nachteile

              • Zusätzliche Kosten durch Kartenlesegerät und (Transaktions-)Gebühren
              • Sie brauchen eine gute Internetverbindung
              • Keine Anzahlung möglich (in der Regel)

              Zahlung der Ferienwohnung per Kreditkarte

              Wenn Sie die verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten Ihrer Ferienwohnung abwägen, sollten Sie wissen: Viele Menschen – und so auch Reisende – bevorzugen es, mit der Kreditkarte zu zahlen. Das gilt für Flüge, Mietwagen und ebenso für Ferienwohnungen und Ferienhäuser.

              Diese Präferenz gegenüber früheren Zahlungsoptionen wie per Scheck oder auch der nach wie vor genutzten Überweisung direkt auf das Bankkonto des Vermieters hat sich mitunter auch dadurch ergeben, dass sich Reisende vor zunehmenden Betrugsfällen schützen wollen. Die Kreditkarte gilt weithin als sicheres Zahlungsmittel.

              Was bedeutet das für Sie als Vermieter, wenn Sie sich dafür entscheiden, Zahlungen mit Kreditkarte zu gestatten?

              Die Annahme von Mietzahlungen mit Kreditkarte ist üblicherweise mit einer kleinen Gebühr, der Bearbeitungsgebühr für Kreditkarten, verbunden. Je nach Anbieter liegt diese Gebühr bei 2-3 Prozent der überwiesenen Summe plus den Transaktionskosten.

              Frau, die eine Kreditkarte in die Kamera hält

              Zudem benötigen Sie für die Annahme von Zahlungen per Kreditkarte einen gesonderten Vertrag bei Ihrer Bank bzw. einen entsprechenden Service-Provider.

              Womöglich überschlagen Sie gerade bereits Gebühr und Kosten mit Blick auf Ihre jährlichen Mieteinnahmen und staunen mächtig aufgrund der Summe? Dann geben wir Ihnen recht: Ja, diese Gebühren sind nicht ohne. Doch es kann sich lohnen, die Kreditkarte als Zahlungsmittel zuzulassen. Wie gesagt, ist sie als Zahlungsmittel sehr beliebt und kann zu deutlich mehr Mieteinnahmen bzw. Buchungen führen, da Sie als Vermieter auch seriöser wirken.

              Vorteile

              • Beliebtes und vertrauenswürdiges Zahlungsmittel für Reisen
              • Sicherheit für Sie als Vermieter über den Zahlungseingang und die korrekte Summe
              • Gäste müssen keine hohe Summen Bargeld mit sich führen

              Nachteile

              • Separater Vertrag bei Bank bzw. Service-Provider notwendig
              • Zusätzliche Gebühren und Transaktionskosten
              Junge Frau, die mit einer Bankkarte bezahlt

              Zahlung der Ferienwohnung per Überweisung auf Ihr Bankkonto

              Hier kommen wir ebenfalls zu einem beliebten Zahlungsklassiker für Ferienwohnungen: die Banküberweisung (Zahlung per Vorkasse).

              Diese Zahlungsform bietet sich auch für Ferienwohnungen an, gerade wenn lange im Voraus zum Reisetermin gebucht wird. Denn schließlich dauern noch immer manche Überweisungen von Bank zu Bank bis zu 7 Werktage – insbesondere bei Überweisungen ins Ausland.

              Wichtig ist bei dieser Zahlungsmethode, dass Sie Ihren Gästen vorab im Vertrag und mit der Buchungsbestätigung Ihre IBAN deutlich machen und um die Benennung eines eindeutigen Verwendungszwecks bitten. Denn zu häufig haben Vermieter Schwierigkeiten, Zahlungseingänge den richtigen Gästen und Ferienwohnungen zuzuordnen. Und das kann mühselig für Sie werden.

              Bei internationalen Überweisungen sollten Sie auch beachten, dass eventuell Gebühren bei dieser Zahlungsoption anfallen. 

              Vorteile

              • Sicherheit für Sie als Vermieter über den Zahlungseingang und die korrekte Summe
              • Für jeden Gast nutzbar (entweder über Online-Banking oder durch den Gang in eine Bankfiliale)
              • Auch für Anzahlungen geeignet

              Nachteile

              • Wegen der Bearbeitungszeit nicht für kurzfristige Buchungen geeignet
              • Eventuelle Gebühren bei internationalen Überweisungen
              • Weniger Sicherheit für den Gast

              Zahlung der Ferienwohnung per PayPal

              Die Zahlung via PayPal erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Sowohl An-, Rest- und/oder auch Komplett-Zahlungen Ihrer Urlaubsgäste sind so per Klick für Sie zu empfangen. Die Zahlung per PayPal gilt als unkompliziert und sicher und ist unserer Erfahrung nach gerade bei jüngeren Urlaubern sehr verbreitet.

              Was Sie als Vermieter dafür tun müssen:
              Um Zahlungen über PayPal akzeptieren zu können, müssen Sie zunächst ein PayPal-Konto aktiviert haben und dieses mit Ihrem „eigentlichen“ Bankkonto verknüpft haben. Als Gewerbetreibender sollten Sie ein Geschäftskonto eröffnen. Dies gilt vor alle dann, wenn Sie bereits über ein privates Konto verfügen.

              Da PayPal für Ferienwohnungen vielen Vermietern nicht geläufig ist, wollen wir hier auf die Vor- und Nachteile dieser Zahlungsmöglichkeit noch einmal genauer eingehen:

              Frau mit Handy in der Hand, auf dem die PayPal App zum Bezahlen geöffnet ist

              Vorteile

              • Transaktionen werden sehr schnell ausgeführt.
              • Wurde eine Mietüberweisung veranlasst, werden Sie als Vermieter direkt per E-Mail darüber informiert. Der Betrag wird direkt an Sie weitergeleitet und Ihrem PayPal-Konto gutgeschrieben.
              • PayPal gibt keine Informationen über Bankkonten oder Kreditkarten an Sie als Zahlungsempfänger weiter. Sie finden den Zahlungseingang in Ihrem PayPal-Konto vor und können ihn von dort auf ein verknüpftes Konto weiterleiten.
              • PayPal bietet Ihren Gästen eine Sicherheitsfunktion – den sogenannten „Käuferschutz“, der sich dazwischenschaltet, wenn Käufer nicht zufrieden sind mit gelieferter Ware. Der Käuferschutz prüft das Anliegen von Käufern bzw. Mietern. Ist der Anspruch berechtigt, erhalten Zahlende ihr Geld zurück.
              • PayPal-Zahlungen für Einkäufe und Überweisungen an Freunde sind gebührenfrei – vorausgesetzt, sie werden in Euro getätigt. Ebenso ist die Führung des PayPal-Kontos für Privat- und Geschäftskonten kostenfrei.

              Nachteile

              • PayPal-Konten sind häufiger im Visier von Kriminellen, die über gefälschte E-Mails Kunden auf betrügerische Internetseiten leiten. Hier sollen „Attackierte“ persönliche Daten und Passwörter angeben. Manche Gäste sind daher skeptisch, geht es um die Zahlung der Ferienwohnung per PayPal. Dies sollten Sie berücksichtigen.
              • PayPal speichert Daten seiner Nutzer auf Servern in den USA oder – wie PayPal in seinen Datenschutzbestimmungen angibt – auch andernorts. Heißt für Sie: Wollen Sie mit Sicherheit wissen, wo die Daten Ihrer Gäste und von Ihnen gespeichert werden, ist PayPal womöglich nicht die richtige Zahlungsoption für Sie als Vermieter.
              • PayPal gibt Daten zudem an Dritte weiter, was im Rahmen der Transaktionsabwicklung notwendig ist.
              • Für Zahlungen werden ggf. Transaktionsgebühren fällig.

              Online-Zahlung oder nicht? Was Sie für Ihre Entscheidung noch wissen sollten

              Wir haben Ihnen nun verschiedene Zahlungsoptionen für Ferienwohnungen vorgestellt: ganz klassisch die Barzahlung vor Ort, Überweisungsmöglichkeiten sowie Zahlungswege übers Internet. Bevor Sie Ihre Wahl treffen, wollen wir Ihnen noch folgenden Hinweis zum Thema Online-Banking mitgeben:

              Sollten Sie Online-Zahlungen noch ablehnen, wäre unser Tipp, sich entsprechende Zahlungsoptionen doch noch einmal durch den Kopf gehen zu lassen, denn: Online zahlen zu können, ist eine Option, die mehr und mehr von Kunden und Gästen geschätzt wird. Schließlich ist in wenigen Klicks die Zahlung sicher abgeschlossen. Das spart den Weg zur Bank, das Mitführen von Bargeld und lässt sich oftmals bequem direkt im Anschluss an die Buchung vollziehen. In wenigen Schritten ist damit alles für den Urlaub in der Traumimmobilie getan.

              Und für Sie als Gastgeber bedeutet das zudem gesteigerte Sicherheit, dass Ihr Gäste nicht kurzfristig stornieren werden. Denn wer bereits eine Anzahlung und / oder eine Komplett-Zahlung geleistet hat – und die Miete nicht erst bei der Anreise bar zahlt – sagt den Urlaub tendenziell seltener ab. Und das wäre es doch wert, sich den Online-Zahlungen zu öffnen, oder?

              Zahlung über Ihre Website anbieten

              Sie haben sich für verschiedene Zahlungswege entschieden? Und nun?

              Jetzt können Sie Ihre Gäste über diese informieren. Das geht prima und klassisch per E-Mail, wo Sie zum Beispiel auf Ihre Bankverbindung oder Ihr PayPal-Konto hinweisen.

              Aber vielleicht haben Sie auch eine Website, über die Urlauber direkt nach der Buchung zahlen können – als komplett automatisierten Prozess, der die erfolgte Buchung abschließt? Viele Website-Systeme bieten direkt integrierte Buchungssysteme an.

              Das ist super praktisch, wenn hier die von Ihnen gewünschten Zahlungsmethoden bereits angeboten werden. Denn Gäste können direkt zahlen, ohne die Plattform wechseln müssen. Diese in die Website integrierten Zahlungsoptionen könnten sein:

              • PayPal
              • (Sofort) Überweisung bzw. Vorkasse
              • Kreditkarte

              Ist ein solches Buchungssystem noch nicht auf Ihrer Website automatisch integriert, sollten Sie dies nachholen. Dafür gibt es bestimmte Plugins, also spezielle Zusatzfunktionen, die Sie in die Website einbetten können. Das ermöglicht es Ihren Gästen, zu den abgesprochenen und ausgewählten Terminen bequem direkt online zu überweisen und sicher zu bezahlen. Plus: Der Buchungsprozess und Sie als Vermieter wirken noch professioneller.

              Richten Sie jetzt klare Zahlungsprozesse ein und vermieten Sie erfolgreicher

              Wir haben Ihnen nun in diesem Artikel einige Optionen und praktische Tipps rund um Buchung und Zahlungsoptionen mitgeben. Wägen Sie in Ruhe ab, welcher Weg, die Ferienwohnung zu zahlen am besten zu Ihnen und Ihren Gästen passt. Holen Sie sich ggf. auch Tipps und Erfahrungswerte von anderen Vermietern.

              Schaffen Sie dann klare Prozesse der Überweisung von Miete, Kaution, Anzahlung, Stornierung, Kurtaxen und Co. Je besser Sie vorbereitet sind und je mehr Ihre Gäste das Gefühl haben, dass ihr Geld bei Ihnen in guten Händen ist, desto lieber werden sie buchen und pünktlich zahlen.

              Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihren nächsten Schritten und freuen uns mit Ihnen auf die nächste Buchung.

              Download: Checkliste zur Zahlungsabwicklung

              Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an und laden Sie Ihre Checkliste (und viele weitere Ratgeber und Vorlagen) direkt herunter.

              Sie sind bereits Kunde von Traum-Ferienwohnungen? Dann klicken Sie bitte hier.





                Anmeldung erfolgreich!
                Sie erhalten in Kürze eine E-Mail von uns.

                Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

                Allgemein FinanziellesLeave a Comment on Ferienwohnung als Kapitalanlage – so lohnt sich die Investition

                Ferienwohnung als Kapitalanlage – so lohnt sich die Investition

                Wenn Sie Ihr Geld gut und sicher investieren möchten, überlegen Sie sicher, ob ein Immobilienkauf der richtige Weg für Sie ist. Eine Kapitalanlage in eine Mietimmobilie? Häuser oder Wohnungen bringen oftmals eine höhere Rendite als beispielsweise Anlagen in Festgeld, sind inflationssicher und erleben gewöhnlich mit den Jahren eine Wertsteigerung. Weiteres Plus: Ist die Wohnung als Kapitalanlage abbezahlt, beziehen Sie als Besitzer aus der Miete kontinuierlich Einnahmen – was vor allem hinsichtlich der Altersvorsorge für viele Gastgeber ein wichtiger Faktor ist.

                Aber selbstverständlich ist nicht jede gekaufte Ferienwohnung am Ende lukrativ. Nicht jede Immobilie bringt die erhofften bzw. notwendigen Mieteinnahmen, sodass sich die Investition rentiert.

                Aus genau diesem Grund beleuchten wir in diesem Artikel die vielseitigen und entscheidenden Faktoren, die Sie für eine geplante Investition berücksichtigen sollten. Damit Sie die geeignete Immobilie finden, die zu Ihnen und Ihren zukünftigen Gästen passt und sich langfristig lohnt.

                Einige wichtige Tipps verraten wir Ihnen im Video mit Matthias Matthies von der mare-domus IMMOBILIEN Gbr. Mehr Details zu den einzelnen Punkten wie Finanzierung, Rendite, Standort & Co. finden Sie im weiteren Text.

                Welche Voraussetzungen Ihre Kapitalanlage erfüllen muss, damit Sie an Urlauber vermieten dürfen

                Bevor Sie mit der Suche starten, sollten Sie sich über Folgendes im Klaren sein: Nicht jedes Haus, nicht jede Wohnung darf als Ferienimmobilie vermietet werden. Vor allem nicht in typischen Urlaubsregionen oder in Städten, die bei Touristen beliebt sind. Haben Sie eine Region für die Immobiliensuche im Visier, sollten Sie daher vor dem Kauf dringend die zuständige Gemeinde kontaktieren und einen Blick in das Grundbuch werfen.

                Prüfen Sie auch, wie eine Eigentümergemeinschaft zur Vermietung an Urlauber steht und kontrollieren Sie die Baugenehmigung. Letztere liefert womöglich entscheide Informationen darüber, ob der (Neu-)Bau Ihrer möglichen Kapitalanlage als Ferienhaus oder Ferienwohnung für gewerbliche Vermietung gestattet ist. Finden Sie hier keinen gegenteiligen Eintrag, steht Ihrem Plan, Urlauber zu beherbergen, üblicherweise nichts im Wege.

                Bevor Sie eine Ferienimmobilie kaufen, gilt es, einige Dinge zu beachten. Woran Sie vor dem Kauf auf jeden Fall denken sollten, haben wir in einer Checkliste übersichtlich zusammengefasst. Laden Sie sich diese gleich herunter.

                Wann lohnt sich die Kapitalanlage in eine Ferienwohnung?

                Wie oben bereits erwähnt, ist die Investition in eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus nicht automatisch lohnenswert. Lassen Sie uns deshalb einmal schauen, welche Faktoren Sie bei der Entscheidung für oder gegen eine Investition in Betracht ziehen sollten.

                Wie Sie Ihre Ferienimmobilie finanzieren können

                Ein Großteil der Ferienwohnungen und Ferienhäuser wird über private Verkäufer oder Immobilienmakler erworben. Die Finanzierung selbst kann dann beispielsweise über folgende zwei Wege laufen: Erstens über Eigenkapital und zweitens über eine Mischfinanzierung.

                Beim Kauf über Eigenkapital verfügen Sie selbst über den anfallenden Betrag – und zwar komplett. Für eine Mischfinanzierung können Sie sich an eine Bank wenden mit dem Ziel, dass Ihr Eigenkapital in Kombination mit einem Finanzierungsbetrag durch die Bank die Kaufsumme deckt. In diesem Fall nehmen Sie bei der Bank einen Kredit auf und müssen hierfür Zinsen entrichten.

                Ganz gleich, welchen Weg Sie wählen – für Ihre Immobiliensuche nach der geeigneten Kapitalanlage haben Sie sich sicherlich einen finanziellen Rahmen gesetzt – ggf. auch in Absprache mit Ihrer Bank, wenn diese Ihre Finanzierung unterstützt.

                Um Klarheit über Ihre Investitionsmöglichkeiten zu erlangen, wird die Bank Ihren Finanzierungsbetrag um folgende Nebenkosten reduzieren: Notargebühren, Kosten für den Grundbucheintrag, die Grunderwerbsteuer, Maklergebühren und Modernisierungskosten. Im Gegenzug wird sie Ihr Eigenkapital addieren. Das Ergebnis ist der maximale Kaufpreis Ihrer neuen Immobilie.

                renditeberechnung-ferienwohnung-provision-insertion
                Berechnen Sie realistisch, was Sie finanzieren können und legen Sie auch das Wie fest

                Wie Sie mit dem Mietmultiplikator Preise vergleichen

                Haben Sie auf Basis Ihres Budgets einige Objekte ins Auge gefasst, sollten Sie deren individuelle Wirtschaftlichkeit prüfen. Denn – Ihr Finanzrahmen hin oder her – bei jeder Immobilie und bei jedem Preis stellt sich die Frage: Ist der jeweilige Objektpreis günstig, realistisch und angebracht oder überteuert?

                Zur Klärung dieser Frage können Sie mit dem Mietmultiplikator arbeiten. Er hilft Ihnen, mehrere Immobilien miteinander zu vergleichen.

                Der Mietmultiplikator lässt sich wie folgt berechnen:

                Mietmultiplikator = Kaufpreis / Jahreskaltmieten

                Beispiel Mietmultiplikator für Kapitalanlagen:
                Kostet Sie ein Ferienhaus 250.000 Euro und es bringt Ihnen 12.500 Euro Miete, liegt der Multiplikator bei 20. Denn nach 20 Jahres(kalt)mieten haben Sie den einstigen Kaufpreis wieder erwirtschaftet. Ein Multiplikator von zehn läge bei Mieteinnahmen von 25.000 Euro vor. Und ein Multiplikator von 40 bei Einnahmen von 6.250 Euro.

                Bewerten Sie ein Ferienhaus in angesagter Lage, in der Sie mit Mietsteigerungen rechnen dürfen, kann der Multiplikator tatsächlich schon einmal bei 40 liegen. In wirtschaftlich schwächeren Regionen hingegen kann sich der Multiplikator eher auf zehn belaufen.

                Das bedeutet: Der Mietmultiplikator ist keine absolute Größe. Er sagt nicht 1:1 darüber aus, ob ein Objekt günstig, teuer oder überteuert ist. Er hilft Ihnen, Immobilien in puncto Wirtschaftlichkeit mit anderen Immobilien zu vergleichen. Je vielversprechender und zukunftssicherer eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus erscheint, desto höher darf diese Kennzahl, der Mietmultiplikator, sein. Im Idealfall liegt der Kaufpreis bei weniger als dem 20-fachen Wert einer Nettomiete pro Jahr.

                Ziehen Sie bei der Berechnung des Mietmultiplikators stets nur Bruttozahlen heran. Das heißt:

                Sie setzen den Kaufpreis ohne Kaufnebenkosten wie Maklerkosten, Eintrag ins Grundbuchamt, Grundschuld, Notarkosten etc. ein. Und bei den Mieten arbeiten Sie mit den Kaltmieten, ohne Bewirtschaftungskosten wie Heizung zu addieren.

                Was kosten Ferienwohnungen? Mit welchen Marktpreisen und Nebenkosten müssen Sie rechnen?

                Den eigenen finanziellen Rahmen und den Preis vergleichen zu können, ist wichtig.

                Aber was kosten denn Immobilien überhaupt? Mit welchen Preisen für eine Ferienwohnung als Kapitalanlage müssen Sie rechnen – im Inland und im Ausland?

                In den folgenden Absätzen gehen wir genau auf diese Fragen ein und geben Ihnen eine erste Richtlinie für die Immobiliensuche.

                Was Immobilien im In- und Ausland kosten

                Für ein 2-3-Zimmer-Apartment können Sie mit einem Quadratmeterpreis von ca. 5.000 bis 6.000 Euro rechnen. Bei Wohnungen in besonders beliebten Gebieten mit bester Lage ist dieser oft aber deutlich höher. Und auch innerhalb eines Ortes können die Preise variieren – abhängig vom genauen Standort, Infrastruktur, Bauqualität und Ausstattung, wie Sie weiter unten noch sehen werden.

                Auch im Ausland müssen Sie oft mit höheren Preisen rechnen. Das liegt mitunter daran, dass die Immobilien im Ausland häufig größer sind als die im Inland. Wichtig zu wissen ist auch, dass teilweise länderspezifische Vorgaben den Kauf beeinflussen können, wie Sie weiter unten sehen werden.

                Viele zukünftige Vermieter lassen sich schnell von höheren Preisen abschrecken, weil sie zunächst nur die Kosten vor Augen haben. Wir möchten hierzu aber ergänzen: In der Regel können Sie von einer hochpreisigen Immobilie auch besseren Mieteinnahmen erwarten. Denn die Attraktivität bis Exklusivität einer Immobilie darf sich auch in der Miethöhe widerspiegeln und wird sich zudem auf die gute Auslastung Ihres Buchungskalenders auswirken.

                Bevor wir auf Kaufkriterien wie Lage, Bauqualität und Infrastruktur eingehen, möchten hier aber zusätzliche Kostenpunkte benennen, die auf Sie neben dem reinen Kaufpreis zukommen und die Sie für den Kauf Ihrer Ferienimmobilie im Blick haben sollten.

                Kosten-Nutzen-Rechnung für Ihre Ferienwohnung

                Möchten Sie eine Ferienwohnung als Kapitalanlage erwerben, erwarten Sie gewisse Mieteinnahmen, die zur Deckung des Kaufpreises und zu Rentabilität führen. Die Kapitalanlage soll sich selbst finanzieren – so das Ziel der meisten unserer Gastgeber auf Traum-Ferienwohnungen.

                Wir empfehlen Ihnen hierfür dringend: Stellen Sie vor dem Kauf im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Rechnung Einnahmen und Ausgaben gegenüber.

                Hierfür sollten Sie überlegen, ob Sie

                • die Ferienimmobilie überwiegend vermieten wollen

                oder

                • Ihr Ferienhaus überwiegend selbst nutzen möchten.

                Bedenken Sie, dass Ihnen bei Eigennutzung steuerliche Vorteile entgehen können. So müssen Sie zum Beispiel bei Verzicht auf Eigennutzung keine Tourismusabgabe leisten. Dafür müssen Sie aber dem Finanzamt gegenüber aufschlüsseln, wo Sie wann Urlaub machen. (Lesen Sie hierfür auch unseren Beitrag „Rendite richtig berechnen“).

                Ein weiterer Punkt für Ihre Aufstellung von Ausgaben für die Kosten-Nutzen-Rechnung: Berücksichtigen Sie, welche laufenden und ggf. zusätzlichen Kosten auf Sie zukommen können. Dazu zählen unter anderem:

                • Nebenkosten wie Gas und Wasser
                • Instandhaltungs- und Modernisierungskosten
                • Budget für neue Anschaffungen und Verschleiß
                • Umbau- und Sanierungskosten
                • Gehälter für Reinigungspersonal und Verwaltungsgebühren
                • Grunderwerbssteuer
                • Zinsen bei Kreditaufnahme
                • Zusätzliche Kosten beim Hauskauf wie Notar, Grundbucheintrag, Gutachten, Maklerprovision

                Tipp:
                Nehmen Sie sich hierfür ausreichend Zeit. Sammeln Sie alle Posten, die auf Sie zukommen könnten. Damit Sie nichts übersehen, schließen Sie sich auch mit anderen Vermietern kurz, um von deren Erfahrungsschatz an Ausgaben zu profitieren. Und stellen Sie diese Ausgaben plus die Kosten für den reinen Immobilienerwerb den zu erwartenden Mieteinnahmen, dem Nutzen, gegenüber.

                Falls Sie noch kein Gefühl dafür haben, wie Ihre Einnahmen aussehen werden, können Sie mit einer Auslastung von rund 150 Tagen pro Jahr rechnen und dies mit dem Mietpreis multiplizieren. Die Höhe Ihrer Einnahmen richtet sich aber nicht nur nach der reinen Auslastung, sondern auch danach, zu welchen Zeiten Sie vermieten und wo. Das heißt: Für die Vermietung sind Lage und auch Ausstattung wichtig.

                Aus unserer Erfahrung können wir sagen, dass eine Ferienunterkunft im Schnitt mindestens 17 Wochen vermietet sein sollte, damit sich die Investition rentiert.

                Mehr zum optimalen Preis Ihrer Ferienunterkunft erfahren Sie in unserem Artikel Mietpreise kalkulieren“.

                Wo Sie sich über Kaufpreise informieren können

                Als abschließenden Tipp zum Thema Kaufpreis und Kosten möchten wir Ihnen noch mitgeben: Wir raten grundsätzlich davon ab, übereilt zu kaufen. Informieren Sie sich vor der Investition in ein Ferienhaus als Kapitalanlage über gängige Preise und individuelle Marktentwicklungen.

                Schauen Sie sich dazu z. B. auf Immobilienportalen und in Tageszeitungen um. Auch können Sie Makler kontaktieren, die sich auf Anlageimmobilien spezialisiert haben. Diese haben den Markt im Blick und können Ihnen geeignete Ferienhäuser und Ferienwohnung vorstellen – und zwar bereits kurz nachdem diese auf den Markt gekommen sind. Von einigen Gastgebern wissen wir, dass Sie Ihre Traum-Kapitalanlage über Zwangsversteigerungen gefunden haben. Halten Sie daher auch für diese Option die Augen offen.

                Wie rentabel ist die Ferienwohnung?

                Selbstverständlich ist für Sie für den Kauf einer Kapitalanlage in Form einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses relevant, dass am Ende die Rendite stimmt. Und da zur Rentabilität der Mietpreis einen großen Beitrag leistet, sollten Sie diesen exakt kalkulieren und keineswegs aus dem Bauch heraus ansetzen. Recherchieren Sie vielmehr intensiv den Markt und den Wettbewerb. Bedenken Sie die Saisonalität und planen Sie auch immer mit Leerstand und ggf. Eigennutzung – beides sollten Sie durch einen Puffer an Mieteinnahmen auffangen können.

                Sie wollen den Mietpreis berechnen oder Ihre Vermietung läuft sogar bereits? Dann empfehlen wir Ihnen zur Berechnung der Rendite unseren ausführlichen Magazinartikel „Rendite richtig berechnen“.

                Hier das Wichtigste zur Rendite für Ihre Ferienwohnung:

                Arbeiten Sie zur Renditeberechnung mit den Nettokennzahlen rund um Ihre Immobilie. Sie eignen sich für diesen Zweck besser als der Mietmultiplikator, den wir Ihnen eingangs vorgestellt haben.

                Person sitzt im Schneiderschnitz auf dem Fußboden und ist von Rechnungen und Papierkram umgeben
                Verschaffen Sie sich vor der Investition einen guten Überblick

                Um die Rendite zu berechnen, hilft folgende Formel:
                Ihre Nettorendite (in Prozent) = (Jahresmiete – Bewirtschaftungskosten)*100 / (Kaufpreis + Kaufnebenkosten)

                Wichtig zu wissen:
                Neben den laufenden Mieteinkünften können auch steuerliche Aspekte die Rendite Ihres Ferienhauses als Kapitalanlage beeinflussen. So können Sie beispielsweise Darlehenszinsen – nicht jedoch die Tilgungsbeträge – steuerlich gelten machen. Sie wirken einkommensmindernd, sodass die individuelle Steuerlast sinkt. Mit der Zeit steigt der Tilgungsanteil der Darlehensrate kontinuierlich, der Zinsanteil aber sinkt. So nimmt die Steuerersparnis nach und nach ab.

                Außerdem interessant:

                Anlageimmobilien können Sie steuerlich im Rahmen der Absetzung für Abnutzung (AfA) abschreiben.

                Informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Berater für Steuern und Finanzen.





                  Anmeldung erfolgreich!
                  Sie erhalten in Kürze eine E-Mail von uns.

                  Wo lohnt sich der Kauf einer Ferienwohnung?

                  Tauchen wir nun ein in die Kriterien, die Sie konkret bei der Wahl Ihrer zukünftigen Ferienwohnung beachten sollten. Dafür betrachten wir die Aspekte Lage und Infrastruktur, Ausstattung und Bauqualität.

                  Häuserreihe in bester Lage am Strand an der Ostsee - ideal als Kapitalanlage
                  Je besser die Lage, desto besser lässt sich die Immobilie später vermieten.

                  Welche Faktoren den Preis Ihrer Ferienwohnung als Kapitalanlage bestimmen

                  Eine der häufigsten Fragen, die wir gestellt bekommen, lautet: „Wo lohnt es sich, ein Ferienhaus zu kaufen?“ Und – Sie ahnen es bereits – so pauschal lässt sich das nicht sagen.

                  Die Lage ist zweifelsohne ein wichtiges Preiskriterium einer Ferienimmobilie und umfasst das Land, die Region, den Ort/die Stadt und den exakten Standort. Es gilt also beispielsweise abzuwägen:

                  • Ein Ferienhaus direkt an der Düne oder mitten im Ort?
                  • Können Gäste zu Fuß zum Skilift oder benötigen Sie einen Shuttle-Bus?
                  • Ist die Lage ruhig oder liegt das Haus in Flughafennähe und in der Einflugschneise?

                  Ruhe, gute Erreichbarkeit und die Nähe zu Attraktionen sind grundsätzlich Trümpfe für Ferienimmobilien. Und für Ihre Suche in Deutschland können wir Ihnen natürlich sagen: Die Investition in den Küstenregionen hat sich für viele unserer Gastgeber schon sehr gelohnt.

                  Die richtige Immobilie in Deutschland finden

                  Doch auch Nordseeinsel ist nicht gleich Nordseeinsel. Für ein Ferienhaus auf Sylt beispielsweise müssen Sie mit einer Million Euro mindestens rechnen. Und das in den weniger angesagten Orten. Auf Wangerooge könnten Sie günstiger wegkommen.

                  Grundsätzlich gilt aber für Nord- und Ostsee: Die Immobilienpreise zwischen beiden Küstenregionen unterscheiden sich nicht wesentlich voneinander. Zudem sind beide Regionen wertstabil bzw. dürfen Sie von einer Wertsteigerung Ihrer Ferienwohnung ausgehen. Gleichzeitig punkten sie auch mit guten Mieteinnahmen.

                  Dasselbe gilt für landschaftlich reizvolle Regionen wie Berge, Lagen in Seengebieten, aber auch in Städten wie München, Heidelberg, Freiburg oder Berlin, die sich kontinuierlich großer Beliebtheit bei Touristen erfreuen.

                  Beachten Sie hier jedoch, dass in einigen Regionen das Zweckentfremdungsgesetz gilt. Hierzu erfahren Sie mehr in unserem Magazinartikel Langfristige vs. kurzfristige Vermietung“.

                  Auch hier sei noch einmal darauf hingewiesen: Ferienhäuser und Ferienwohnungen sind in boomenden Gebieten zwar in der Regel teurer. Doch können Sie mit ihnen auch höhere Mieteinnahmen erzielen – und die Rendite Ihrer Kapitalanlage auf sicherere Beine stellen.

                  Vielleicht fragen Sie sich jetzt: „Und was, wenn in der heute angesagten Bucht in fünf Jahren niemand mehr seinen Urlaub verbringen möchte? Wenn die Trend-Insel in naher oder fernerer Zukunft keine Gäste mehr anzieht?“

                  Eine Gewähr auf ewig begehrte Standorte gibt es nicht. Es kann vorkommen, dass heute als lukrativ eingestufte Standorte für Ferienwohnungen keine Wertsteigerung erfahren und es sogar zu Wertverlusten kommt. Wenn Sie sich jedoch an den Entwicklungen der letzten Jahre orientieren und prüfen, welche Orte konstant Touristen anziehen, können Sie dieses Risiko massiv eindämmen.

                  Was Sie für eine Kapitalanlage im Ausland wissen sollten

                  Eine Ferienwohnung im Ausland zu erwerben, kann besonders spannend sein. Vor allem, wenn Sie das Domizil für Ihren Ruhestand kaufen möchten. Und ein Häuschen am See in Schweden, eine kleine Finca auf Mallorca oder ein Apartment in der Provence beispielsweise lassen sich in der Regel auch wunderbar an Gäste vermieten.

                  Außerdem kann eine Immobilieninvestition im Ausland für Sie mit großen steuerlichen Vorteilen verbunden sein. So beläuft sich laut einer eigens durchgeführten Studie die Grunderwerbsteuer in Griechenland beispielsweise auf lediglich 3 Prozent. Elf Prozent Ihrer Einkünfte als Vermieter müssen Sie an den Staat zahlen. Ähnlich günstig ist eine Investition in Polen. Hier liegt die Grunderwerbsteuer bei zwei Prozent und die Einkommensteuer bei 13,5 Prozent. Eine Gemeindesteuer fällt in beiden Ländern nicht an.

                  Wir möchten Sie aber darauf hinweisen, dass ein Kaufprozess im Ausland womöglich anders als in Deutschland verläuft: Erstens, da immer mehr Länder und Regionen ihre beliebten Gebiete vor Investoren aus dem Ausland schützen. Und zweitens, weil hier andere Regeln herrschen können als in Deutschland. Prüfen Sie, wie es im jeweiligen Land steht um:

                  • Ihre Rechtssicherheit,
                  • die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages,
                  • das Grundbuchwesen,
                  • Baurecht für evtl. Umbauten,
                  • Steuern,
                  • Möglichkeiten der Vermietung an Touristen.

                  Auch sollten Sie bedenken: Die baulichen Standards im Ausland könnten nicht den Erwartungen der Gäste entsprechen. Und die meisten Urlauber bevorzugen Reisen in Regionen, in denen keinerlei politische oder auch wirtschaftliche Krisen drohen. Wir raten daher, auch diese Aspekte Ihre Immobilienwahl mitbestimmen zu lassen.

                  Um Fehlinvestitionen zu vermeiden, arbeiten Sie für die Suche einer geeigneten Kapitalanlage gern mit einem Experten, der sich mit den örtlichen Rechten, Land und Leuten sowie Möglichkeiten der Vermietung auskennt und Sie umfassend berät.

                  Erreichbarkeit und Infrastruktur als Qualitätsmerkmale einer Ferienimmobilie

                  Ob im In- oder Ausland – zum Kriterium Standort gehören auch die Erreichbarkeit der Ferienwohnung und die Infrastruktur. Gibt es gute Flugverbindungen, einen (Bus-)Bahnhof, gute Straßenanbindungen? Kommen Urlauber im Winter wie Sommer leicht an ihr Ziel? Sind die Anreisewege zumutbar oder müssen die Urlauber auf dem Weg zur Ferienwohnung erst im stundenlangen Zickzack-Kurs auf Schotterwegen über die Insel fahren?

                  Prüfen Sie Ihre Wunschimmobilie auf diese Fragen hin und schauen Sie zudem genau hin:

                  • Wie weit ist der Weg zum nächsten Bäcker, Café und Supermarkt?
                  • Gibt es Restaurants, Arztpraxen, Apotheken und Attraktionen?
                  • Und wie steht es um die Öffnungszeiten von Geschäften und Gastronomie rund ums Jahr?

                  Überlegen Sie: Was sind Ihre eigenen Ansprüche, wenn Sie Urlaub machen? Und was muss die Infrastruktur Ihren Wunschgästen bieten, damit diese begeistert bei Ihnen buchen?

                  Welche Rolle Bauqualität für den Immobilienpreis spielt

                  Neben der Lage spielt die Bauqualität eine Rolle für den Preis Ihrer Kapitalanlage. So können beispielsweise ältere Bestandsimmobilien ab etwa 2.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche verfügbar sein. Bei Neubauten müssen Sie hingegen mit Preisen von ca. 3.750 bis 4.000 Euro pro Quadratmeter rechnen. Ein 2-3-Zimmer-Appartment kann auch durchaus 6.000 Euro pro Quadratmeter kosten. Und je nach Qualität und auch Lage können diese Kosten auf bis zu 10.000 Euro pro Quadratmeter steigen.

                  Ziehen Sie also vor dem Kauf am besten einen Experten zurate, der für Sie die Bausubstanz prüft und erkennt, wie es um Dämmungen, Isolierungen, Bauschäden und drohende Sanierungskosten steht. Binden Sie diese Erkenntnisse mit ein in die Erwägungen eines Kaufes, damit Ihnen keine überraschenden Folgekosten entstehen.

                  Was Sie beim Kauf einer Ferienimmobilie noch beachten sollten

                  Nach den Tipps von Lage über Kaufpreis bis hin zu Anregungen, wie Sie die richtige Immobilie finden, sind hier abschließende Tipps, die uns besonders am Herzen liegen und die Sie bei der Suche nach einer Ferienwohnung als Kapitalanlage nicht vernachlässigen sollten.

                  Kapitalanlage Tipp 1: Auf den Zustand der Immobilie achten

                  Nicht nur die Lage Ihrer Ferienwohnung ist entscheidend, sondern auch deren Zustand, wie Sie gesehen haben. Wenden Sie sich vor dem Kauf und für die Begutachtung der auserwählten Immobilie an einen Sachverständigen. Dieser prüft, ob Bauschäden vorliegen und vielleicht schon bald nach dem Kauf eine kostenintensive Sanierung anfallen könnte.

                  Frau hält ein Sparschwein in der Hand und ist sichtlich glücklich
                  Mit der richtigen Vorbereitung wird Ihre Ferienwohnung als Kapitalanlage ein voller Erfolg

                  Kapitalanlage Tipp 2: Finanzierung vorher klären

                  Haben Sie sich entschlossen, eine Immobilie als Ferienwohnung zu erwerben, raten wir: Tätigen Sie Ihre Investition nie überstürzt. Wägen Sie vor dem Kauf alle Finanzierungsoptionen ab, prüfen Sie den Markt, konsultieren Sie Experten für Finanzen, Steuern und bauliche Aspekte und starten Sie Ihre Kapitalanlage mit dem guten Gefühl, alles ausgiebig geprüft und eine sichere Finanzierung auf die Beine gestellt zu haben.

                  Kapitalanlage Tipp 3: Steuerliche Vorteile abwägen

                  Anlageimmobilien können verschiedene steuerliche Vorteile für Sie mit sich bringen. Einige haben wir oben bereits erwähnt. Durch den Kauf einer Kapitalanlageimmobilie können Sie den anteiligen Kaufpreis für das Gebäude – ohne die Kosten des Grundstücks – steuerlich geltend machen – und zwar über die Absetzung für Abnutzung (AfA).

                  Diese Absetzung bemisst jährlich 2 bzw. 2,5 Prozent.

                  Außerdem lassen sich Zinsen sowie laufende Kosten wie Strom, Gas und Versicherung bei der Steuer berücksichtigen. Liegt die Miete geringer als AfA, Zinsen und Kosten, zahlen Sie weniger Einkommensteuer. Ist die Miete allerdings größer, steigt Ihre individuelle Steuerlast. Prüfen Sie also alle Vor- und Nachteile – am besten mit Fachleuten an der Seite.

                  Kapitalanlage Tipp 4: Punkten Sie mit der Ausstattung Ihrer Kapitalanlage

                  Setzen Sie für Ihre Wohnung auf eine besondere, hochwertige Ausstattung. Diese macht neben der oben erwähnten baulichen Qualität den preislichen Unterschied insofern, als dass eine gut ausgestattete Immobilie einerseits zwar teurer in der Anschaffung sein kann als eine mit bloßer Grundausstattung. Andererseits aber bringt sie mit großer Wahrscheinlichkeit auch bessere Mieteinnahmen. Und das steigert Ihre Rendite.

                  Sollten besondere Ausstattungsmerkale wie Sauna, Balkon, Echtholzfußboden oder Pool nicht schon vor dem Erwerb Ihrer Ferienimmobilie vorhanden sein, raten wir: Gehen Sie mit prüfendem Blick durch die auserwählte Immobilie und schauen Sie:

                  Was ließe sich an kleinen und auch größeren Extras noch ergänzen? Überlegen Sie, worüber sich Ihre Wunschgäste besonders freuen würden. Richten Sie Ihre Ferienwohnung mit großer Sorgfalt, bewusst kombinierten Materialien und liebevoll gewählten Details ein. Prüfen Sie: Welchen Anreiz von Garage über Whirlpool bis hin zu Spielzimmer für Kinder könnten Sie schaffen, damit Gäste immer wieder und bestenfalls rund ums Jahr kommen?

                  Es geht nicht zwingend darum, eine Luxus-Unterkunft zu schaffen. Vielmehr raten wir, aus Ihrer Ferienimmobilie das Maximum zu holen, damit sich Ihre Kapitalanlage lohnt. Ein Baugutachter kann Ihnen helfen, Schäden, aber auch Optimierungspotenzial zu identifizieren.

                  Mit den richtigen Handgriffen lässt sich auch eine Lage in zweiter oder dritter Reihe schnell ausgleichen.

                  Wir wünschen Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Ferienwohnung als Kapitalanlage

                  Vielleicht möchten Sie mit unseren Tipps im Gepäck direkt starten? Sich nach geeigneten Ferienwohnungen umsehen?

                  Wir fassen für Sie noch einmal die wichtigsten Schritte für Ihren Immobilienkauf zusammen:

                  1 | Klären Sie die Finanzierung:
                  Berücksichtigen Sie die Kosten-Nutzen-Rechnung und steuerliche Vorteile. Starten Sie die Suche möglichst nicht, bevor Sie einen realistischen Rahmen für Ihre Suche abgesteckt und erste Gespräche mit Ihrer Bank geführt haben.

                  2 | Wählen Sie Land und Region:
                  Beobachten Sie den Markt, vergleichen Sie Preise und achten Sie auf steuerliche und touristische Vorteile in verschiedenen Ländern und Regionen. Behalten Sie die dortigen rechtliche Faktoren für Ihre Vermietung im Blick.

                  3 | Wählen Sie einen günstigen Standort:
                  Klären Sie, ob am Wunschstandort eine Vermietung erlaubt ist, achten Sie auf Nähe zu Attraktionen und auf eine gute Infrastruktur.

                  4 | Prüfen Sie bauliche Qualität und Ausstattung:
                  Lassen Sie die bauliche Qualität der Immobilie von Experten bewerten. Schauen Sie auf Extras und/oder die Option, besondere Ausstattungsmerkmale zu ergänzen.

                  5 | Kalkulieren Sie Ihre Rendite-Chancen:
                  Berechnen Sie anhand Ihrer Wunschimmobilie Ihre zukünftigen Mieteinnahmen. Schließen Sie sich dazu auch mit anderen Vermietern kurz.

                  6 | Kaufen Sie nicht übereilt:
                  Beraten Sie sich mit anderen Vermietern, Finanz-, Steuer- und Immobilienexperten bevor Sie in eine Immobilie investieren. Klären Sie im Detail die sichere Finanzierung vor dem Kauf.

                  Starten Sie in Ihre erfolgreiche Vermietung über Traum-Ferienwohnungen:
                  Registrieren Sie sich bei uns als Vermieter und vermieten Sie Ihre neue Immobilie komfortabel über ein Inserat auf unserer Seite.

                  Wir laden Sie jetzt herzlich ein:

                  Schauen Sie doch einmal auf unserem Portal Traum-Ferienwohnungen, in welchen Regionen unsere Gastgeber Ferienhäuser vermieten, wo diese investiert haben und was deren Immobilien ausmacht. Schauen Sie dafür auf Lage, Ausstattung, Mietpreise und natürlich auch auf die Auslastung im Buchungskalender.

                  Ratgeber zu Ferienwohnungen als Kapitalanlage downloaden

                  Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an und laden Sie Ihre Kapitalanlage-Ratgeber (und viele weitere Checklisten und Vorlagen) direkt herunter.

                  Sie sind bereits Kunde von Traum-Ferienwohnungen? Dann gelangen Sie über diesen Link direkt zum Ratgeber: Ferienwohnung als Kapitalanlage





                    Anmeldung erfolgreich!
                    Sie erhalten in Kürze eine E-Mail von uns.

                    Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

                    Allgemein FinanziellesLeave a Comment on So berechnen Sie die Rendite Ihrer Ferienimmobilie richtig

                    So berechnen Sie die Rendite Ihrer Ferienimmobilie richtig

                    Von Rügen bis nach Konstanz, von Amsterdam bis nach Thessaloniki freuen sich Vermieter von Ferienwohnungen über steigende Nachfrage: Urlaub im Ferienhaus bzw. in der Ferienwohnung wird immer beliebter. Und es ist zu erwarten, dass dieser Trend weiter zunimmt und noch mehr private Ferienhausvermieter in Immobilien investieren.

                    Wenn auch Sie mit dem Erwerb einer Immobilie als Kapitalanlage liebäugeln, wollen Sie natürlich sicher sein, dass sich der Schritt lohnt. Die Tatsache allein, dass der Ferienhaus-Markt boomt, ist schließlich kein Garant dafür, dass Ihre Ferienwohnung rund ums Jahr ausgebucht ist und Sie mit einer wunderbaren Rendite rechnen können. Für die Rentabilität einer Ferienimmobilie spielen viele Faktoren und Kostenpunkte eine Rolle.

                    Wir zeigen Ihnen in diesem Artikel, wie sich die Rendite berechnet und worauf Sie für maximalen Nutzen schon vor dem Kauf Ihrer Ferienunterkunft achten sollten.

                    Was bedeutet Rendite?

                    Im ersten Schritt möchten wir den Begriff Rendite erläutern. Auf den Begriff bzw. die Kennzahl Rendite sind Sie wahrscheinlich schon einige Male gestoßen.

                    Die Rendite besagt, wie sich Ihr Gewinn und Ihr eingesetztes Kapital zueinander verhalten. Auf dieser Grundlage können Sie unterschiedliche Immobilien vergleichen – und zwar auch, wenn die Voraussetzungen wie Zinssatz, Laufzeit und Kapitalhöhe ganz unterschiedlich sind.

                    Wir kommen weiter unten noch zu einer genaueren Rendite-Berechnung. Aber können Ihnen jetzt schon folgende Rechnung mitgeben:

                    Rendite = Gewinn x 100 / Kapital

                    Die Rendite wird immer in Prozent benannt und wird in der Regel pro Jahr berechnet.

                    Und warum ist nicht der Gewinn durch die Vermietung ausschlaggebend? Bei Kapitalanlagen reicht es nicht aus, den Gewinn einer Geldanlage zu benennen. Denn der Ertrag wird auf die gesamte Laufzeit berechnet und das eingesetzte Kapital nicht berücksichtigt. Den Gewinn als Vergleichswert zu nutzen ist daher nicht immer sinnvoll.

                    Rendite berechnen Schritt 1: Welche Kosten Sie berücksichtigen müssen

                    Tatsächlich sind die Kosten, die Ihnen durch eine Ferienimmobilie entstehen, recht vielfältig. In den kommenden Absätzen verschaffen wir Ihnen einen Überblick darüber, welche Kostenpunkte Sie bedenken sollten – an Ausgaben vor und nach dem Erwerb, einmalig und wiederkehrend.

                    handgeschriebene Liste mit Nebenkosten, daneben ein Taschenrechner und ein Kugelschreiber
                    Um Ihre Rendite berechnen zu können, sollten Sie alle Kosten kennen

                    Kosten beim Erwerb der Immobilie

                    Die Kosten zur Anschaffung einer Ferienwohnung setzen sich aus unterschiedlichen Faktoren zusammen. Ganz allgemein lässt sich sagen, dass sich der eigentliche Kaufpreis aus Lage, Alter, Größe und Ausstattung bedingt.

                    • Das freistehende Haus direkt am Strand ist in der Regel teurer als die Ferienwohnung im Ortskern.
                    • Von zwei Wohnungen in vergleichbarer Lage kostet diejenige mehr, die zusätzlich zum Standard-Bad noch einen Whirlpool aufweist.
                    • Für das modernisierte und einzugsbereite Reetdach-Haus müssen Sie vermutlich tiefer in die Tasche greifen als für eines, in dem Sie Dach, Leitungen und Küche noch einmal generalüberholen müssen.

                    Dementsprechend variiert dieser Kostenpunkt auch von Immobilie zu Immobilie – mitunter sogar sehr stark. Gerade in beliebten Regionen wie Nord- und Ostsee haben die Kaufpreise für Ferienimmobilien in den letzten Jahren stark angestiegen.

                    Im Schnitt kann man bei einer 2-3-Zimmer-Wohnung mit einem Preis von 5.000 bis 6.000 Euro pro Quadratmeter rechnen.

                    Die gute Nachricht:
                    Je höher der Kaufpreis, desto höher in der Regel auch der Mietpreis.

                    Wir raten Ihnen: Für die Rendite-Berechnung kalkulieren Sie stets mit der Jahresmiete, die Sie erwarten dürfen. Die notwendigen Informationen hierzu finden Sie z.B. auf unserem Vermieter-Portal und auf klassischen Immobilienportalen: Suchen Sie hier nach Immobilien, die ähnliche Voraussetzungen wie Ihre Ferienwohnung aufweisen, und prüfen Sie deren Mietpreise für Ihre Aufstellung.

                    Nebenkosten beim Erwerb der Ferienwohnung

                    Wichtig: Auf keinen Fall sollten Sie vergessen, die beim Erwerb anfallenden Nebenkosten in Ihre Rendite-Kalkulation einzubeziehen. Denn neben dem Kaufpreis müssen Sie mit folgenden Kosten rechnen:

                    • Grunderwerbsteuer
                    • Kosten für Notar und Grundbuchamt
                    • Schuldzinsen
                    • Falls Vermittlung über Makler: Provision
                    • Renovierungskosten
                    • Neue Einrichtung (wie Möbel, Küche)

                    Diese Kaufnebenkosten können bis zu 15 Prozent des Kaufpreises ausmachen. Berücksichtigen Sie dies dringend bei der Wahl der Immobilie.

                    Laufende Kosten, die Sie einkalkulieren sollten

                    Kommen wir nun zu einem Punkt, der oft bei der Kaufentscheidung vernachlässigt wird und uns daher ganz besonders am Herzen liegt. Denn die Rendite einer Ferienwohnung scheitert immer wieder an den laufenden Kosten, über die sich viele Vermieter nicht im Klaren sind.

                    Dazu gehören klassischerweise Strom, Wasser, Gas, Internet, Steuern & Co. Wir haben im nächsten Punkt eine Übersicht vorbereitet. Darüber hinaus können natürlich immer noch weitere, individuelle Kosten entstehen. Wir empfehlen Ihnen daher für Ihre Rendite-Berechnung:

                    • Spielen Sie einmal Ihren Vermieter-Alltag im Kopf durch
                    • Setzen Sie sich mit anderen Vermietern in Verbindung, um von Ihnen weitere mögliche Kostenpunkte in Erfahrung zu bringen

                    und halten Sie dann all Ihre Erkenntnisse in einer Tabelle fest, die Sie – während der Vermietung der Ferienwohnung– auch immer wieder aktualisieren.

                    Rücklagen für Renovierungen und Instandhaltung

                    Renovierungen und Instandhaltungsmaßnahmen stehen meistens genau dann an, wenn man am allerwenigsten mit ihnen rechnet. Vor allem frische Immobilienbesitzer werden oft von plötzlich notwendigen Renovierungen überrascht. Daher möchten wir an dieser Stelle noch einmal explizit auf die Wichtigkeit von Rücklagen für Immobilien eingehen.

                    In diesem Zusammenhang ist auch wichtig, dass Sie vor dem Kauf der Immobilie die Bausubstanz sowie das Baurecht einem prüfenden Blick unterziehen – für den Fall, dass Sie Umbauten planen, Zimmer vergrößern, eine Garage oder Wintergarten anbauen wollen. Ziehen Sie dafür dringend einen Experten zurate, der einen Blick auf Ihre Wunsch-Immobilie wirft und für Sie einschätzt, welche Kosten grundsätzlich noch auf Sie zukommen werden bzw. welche Umbaumaßnahmen Bausubstanz und Baurecht zulassen.


                    Für eine gute Rendite, kontinuierlich gute Einnahmen und eine lohnende Investition sollte Ihr Ferienhaus stets in tadellosem Zustand sein.

                    Dafür fallen – auch ohne große Investitionen wie einen Wintergarten – immer wieder Kosten an für Renovierungen, Möbel und Modernisierung. Zudem sind Reparaturen regelmäßig oder auch ganz überraschend notwendig und verursachen Kosten: Hat der Wind die Markise beschädigt? Fällt die Heizung einmal trotz regelmäßiger Wartung aus? Muss ein alter, knorriger Baum sicherheitshalber gefällt werden oder funktioniert die Grillfunktion des Backofens nicht mehr?

                    Für Material- und Handwerker bzw. Dienstleisterkosten sollten Sie unbedingt über einen Finanz-Puffer verfügen, der auch höhere Kosten auffängt. Planen Sie dies bitte mit ein für den Kauf der Immobilie.

                    Die Kosten für die Ferienwohnung im Überblick

                    Wir schlüsseln Ihnen hier auf, welche einmaligen und laufenden Ausgaben Sie vor dem Kauf einer Ferienwohnung bzw. eines -hauses in Ihre Gesamtkalkulation einplanen sollten, damit das Projekt ein voller Erfolg wird.

                    Einmalige Kosten durch Erwerb der Immobilie

                    Kaufpreis

                    Grunderwerbssteuer

                    Grundbucheintrag

                    Notar

                    Schuldzinsen

                    Renovierung vor Erstvermietung

                    ggf. Maklerkosten

                    Laufende Kosten durch Immobilie

                    Ratenzahlung für einen Kredit

                    Betriebskosten (Strom, Wasser, Gas, Öl, Müll etc.)

                    Versicherungen (wie Feuer, Einbruch)

                    Internetanschluss

                    Parkplatzkosten

                    ggf. Gewerbesteuer, Umsatzsteuer

                    Grunderwerbssteuer

                    Laufende Kosten für Verwaltung & Werbung

                    Hosting-Gebühren für Ihre Homepage

                    Gebühren für Inserate bei Ihrem Vermieter-Portal

                    ggfs. Software & Tools zur Vermietung und Verwaltung

                    ggfs. Service einer Immobilienagentur

                    Reisekosten für Ihre Präsenz vor Ort zwecks Schlüsselübergabe oder Begehung

                    Mögliche Kosten durch laufenden Betrieb & Instandhaltung

                    Wäscheservice

                    Reinigung

                    Gartenpflege

                    Instandhaltung & Wartung

                    Mitarbeiter für Schlüsselübergabe oder Gästebetreuung vor Ort

                    Hausmeisterservice

                    Möbel, Matratzen, Bett- und Badwäsche, Deko wie Blumen etc.

                    Wiederkehrende Modernisierung der technischen Geräte

                    Reparaturen

                    Zusätzlicher Service wie Begrüßungsgeschenk für Gäste

                    Rendite berechnen Schritt 2: Mieteinnahmen kalkulieren

                    Eine entscheidende Basis für die Rendite Ihrer Kapitalanlage ist der richtige Mietpreis. Damit Ihre Mieteinnahmen konstant und gut sind, ist natürlich die Wahl der richtigen Immobilie maßgeblich – wie oben bereits angesprochen. Für Ihre Mieter ist aber auch entscheidend, dass die Miete verhältnismäßig und der Ferienwohnung angemessen ist.

                    Daher empfehlen wir, dass Sie

                    • auf unserem Portal Traum-Ferienwohnungen prüfen, wie hoch die Mieten anderer Gastgeber sind

                    und

                    • eine Vor-Ort-Recherche vornehmen und andere Gastgeber zu Erfahrungswerten und üblichen Mietpreisen befragen.

                    Auf diese Weise erhalten Sie ein gutes Gefühl dafür, welchen Mietpreis Sie veranschlagen können.

                    Die durchschnittliche Auslastung Ihrer Ferienwohnung

                    Rund ums Jahr ausgebucht zu sein, ist das Optimum. Für Ihre Rentabilität gehen wir grundsätzlich aber davon aus, dass an rund 150 Tagen pro Jahr Gäste in Ihrem Haus Urlaub machen.

                    Um diese (oder eine noch höhere) Auslastung auch über die Hochsaison hinaus zu erreichen, können Sie nicht nur für entsprechende Annehmlichkeiten wie Sauna für Winter und Herbst sorgen, sondern auch die Mietpreise anpassen. Reduzierte Preise in der Nebensaison sind üblich. Sie werden durch höhere Preise zur Hauptsaison und über Feiertage ausgeglichen. Denn: In nachgefragten Zeiten können Sie bis zu 20 Prozent mehr Miete veranschlagen als sonst.

                    Für die richtige Bestimmung des Mietpreises braucht es jedoch noch ein bisschen mehr. In unserem Artikel Mietpreise kalkulieren geben wir Ihnen zwölf konkrete Tipps, wie Sie den richtigen Mietpreis für Ihre Ferienwohnung ermitteln können. So klären wir Fragen wie:

                    „Mietpreis pro Kopf oder pro Mietobjekt?“

                    „Wie stelle ich den Mietpreis rechtssicher dar?“

                    „Berechne ich einen Komplettpreis oder schlüssele ich Zusatzleistungen einzeln auf?“

                    In diesem Beitrag können Sie auch direkt aufbauend auf dem langjährigen Erfahrungsschatz unserer Mitarbeiter und unseren Immobilienexperten Ihren individuellen Mietpreis berechnen. Nutzen Sie diesen Service für Ihre Rendite.

                    Hier gelangen Sie zum Artikel mit Tipps zur Mietpreiskalkulation.

                    renditeberechnung-ferienwohnung-provision-insertion
                    Nehmen Sie sich für die Berechnung der Rendite Zeit und kalkulieren Sie eher konservativ.

                    Rendite bei Selbstnutzung der Ferienwohnung?

                    Und was, wenn Sie Ihre Ferienwohnung auf Borkum im Juli am liebsten selbst nutzen? Wenn Ihre Kinder hier über ein langes Sommerwochenende entspannen und Wellenrauschen genießen wollen?

                    Diese Frage stellen sich viele unserer Gastgeber, weshalb wir gern darauf hinweisen:
                    Bei der Renditeberechnung Ihrer Ferienwohnung ist dies ein entscheidender Faktor. Erstens, weil Ihnen durch Eigennutzung zur Hochsaison die besten Mieteinnahmen entfallen und sich die Rendite verringern kann bzw. manche Vermietung so bereits zum Minusgeschäft wurde.

                    Und zweitens: Nutzen Sie die erworbene Ferienwohnung nicht selbst, gewährt das Finanzamt steuerliche Vorteile. Bei Eigennutzung gehen Ihnen diese aber verloren.

                    Erkundigen Sie sich daher am besten beim zuständigen Tourismusverband, ob in der Region eine sog. Mindestvermietungszeit besteht. Wenn Ihre tatsächliche Vermietungszeit darunter liegt, droht nicht nur geringere Rendite, sondern auch der Entzug steuerlicher Vorteile durch das Finanzamt, da dieses nicht mehr von einer Gewinnerzielungsabsicht ausgeht.

                    Rendite berechnen Schritt 3: So berechnen Sie die Rendite der Ferienimmobilie

                    Sie kennen nun eine ganz Reihe an Aspekten und Kostenpunkten, die sich alle auf Ihre Renditeberechnung auswirken. Von der Suche der richtigen Immobilie über Kosten beim Erwerb, Mieteinnahmen bis hin zu laufenden Ausgaben. Wie genau aber berechnet sich nun die Rendite?

                    Zunächst einmal gibt es die Bruttorendite (Bruttomietrendite). Sie wird aus den Jahresmieteinnahmen (Nettokaltmiete) und dem Kaufpreis der Immobilie gebildet und verschafft Ihnen einen ersten guten Eindruck über Ihre Finanzlage und der Nutzen aus der Kapitalanlage.

                    Bruttorendite = Jährliche Mieteinnahmen x 100 / Marktwert der Immobilie

                    Musterrechnung
                    Jährliche Mieteinnahmen: 15.000€
                    Kaufpreis der Immobilie: 300.000€

                    15.000€ x 100
                    ——————– = 5%
                    300.000€

                    Die Bruttorendite beträgt in diesem Fall 5%.

                    Tatsächlich aber ist die Nettorendite entscheidend. Denn die Bruttorendite lässt die Erwerbsnebenkosten wie beispielsweise für Notar und Grundbucheintrag außen vor. Auch bindet sie die auf die Miete umlegbaren Nebenkosten (s. Tabelle oben) nicht mit ein. Sprich: Sie kalkuliert nicht mit dem Mietreinertrag. Der Mietreinertrag berechnen, indem Sie von der Jahreskaltmiete die Kosten, die Sie nicht an den Mieter weitergeben können, sowie die jährliche Rücklage für Reparaturen usw. abziehen.

                    Für ein vollständiges Bild Ihrer zu erwartenden Rendite sollten Sie also die Nettomietrendite bilden – und zwar nach folgender Rechnung:

                    Mietreinertrag = Jahreskaltmiete – nicht umlagefähige Betriebskosten – jährliche Rücklage

                    Planen Sie zudem für die Rendite-Berechnung eine Mietausfallquote ein. Und kalkulieren Sie auch inkl. Zins- und Darlehenskosten sowie Steuervorteilen durch die Vermietung.

                    Nettorendite = Mietreinertrag x 100 / Investitionskosten

                    Hier ist eine Musterrechnung für Sie für die Berechnung der Nettorendite:

                    Mietreinertrag: 15.000€
                    Kaufpreis der Immobilie: 300.000€
                    Maklercourtage, Steuer und andere Kosten: 60.000

                    15.000€ x 100
                    ——————– = 4,17%
                    360.000€

                    Die Nettorendite beträgt in diesem Fall 4,17%.

                    Was ist eine gute Rendite?

                    Nachdem Sie jetzt wissen, wie Sie Ihre Rendite berechnen können, fragen Sie sich sicher, welchen Wert Sie hier anstreben sollten.


                    Was als gute Rendite für Immobilien und Ferienwohnungen gilt, kann je nach Lage, Ausstattung, etc. sehr stark variieren. Grundsätzlich sagen wir, dass eine Rendite von 4-6% als gute Rendite gilt. Hier trägt sich Ihre Investition durch die Mieteinnahmen und die Immobilie zahlt einen aufgenommenen Kredit selbst ab, ohne dass Sie weiteres Geld investieren müssen.

                    Unser Hinweis: Prüfen Sie am besten in Ihrem Einzelfall, welche Rendite Sie brauchen, damit die Investition für Sie lukrativ ist. Hierbei helfen Ihnen auch Ansprechpartner bei Banken und Kreditinstituten.

                    4 Tipps, um die Rendite zu steigern

                    Wenn Sie mit Ihrer Rendite einmal unzufrieden sein sollten, haben wir hier vier Tipps, mit denen Sie Ihre Einnahmen und Rendite steigern können.

                    Tipp #1: „Spezialisieren“ Sie sich auf eine Zielgruppe

                    Wissen Sie, wer am liebsten bei Ihnen Urlaub macht? Wer Jahr um Jahr wiederkommt? Und auf welche Urlaubsgäste Sie dem entsprechend zukünftig vermehrt setzen sollten?

                    Sind es Paare, die Ihr abgelegenes Haus in den Bergen in Ruhe und mit höchstem Komfort genießen – und die für etwas Luxus im Urlaub gern mehr zahlen? Oder sind es Familien, die den großen Garten, den nahe gelegenen Kletterpark und die Wassersportmöglichkeiten am Bergsee lieben?

                    Schauen Sie genau hin und optimieren Sie Ihr Ferienhausangebot für diese Zielgruppe. Das bringt Ihnen konstantere und auch höhere – also in Summe mehr – Mieteinnahmen und eine bessere Rendite.

                    Können Sie zum Beispiel mit der lokalen Surfschule eine Kooperation starten und so Familien anziehen? Wäre der Lieferservice eines 3-Gänge-Menüs durch ein örtliches Restaurant ein schönes Extra, das Ihre Gäste noch öfter anreisen lässt? Sind flexiblere An- und Abreisezeiten interessant? Oder Vergünstigungen bei wiederholter Buchung?

                    Überlegen Sie, was Ihrer Zielgruppe, Ihren Wunschgästen, gefallen könnte, damit sie Sie weiterempfiehlt und wiederkommt.

                    Tipp #2: Anpassen von Mietpreisen für bessere Rendite

                    Wie oben angesprochen können und sollten Sie Preise der jeweiligen Saison anpassen. Denn herabgesetzte Preise ziehen oft zusätzliche Gäste an – Gäste, die daraufhin vielleicht begeistert sind von Ihrer Ferienwohnung und zu Stammgästen werden.

                    Bieten Sie also Ihr Ferienhaus im November beispielsweise günstiger an. Oder starten Sie Aktionen wie „5 Nächte zum Preis von 3 Nächten“. Locken Sie so Menschen an, die auch jenseits der Saison Lust auf Tapetenwechsel haben oder sich vom stürmischen Novemberwind an der See einmal den Kopf frei pusten lassen wollen.

                    Tipp #3: Achten Sie auf besondere Ausstattung

                    Wir wissen, dass die Lage Ihrer Ferienwohnung für Buchungen sehr wichtig ist. Aber Sie können auch eine etwas nachteiligere Lage mit mehr Komfort und/oder Liebe zur Einrichtung wettmachen. Wenn Ihre Gäste wissen, dass Sie abends im Garten den Steinofengrill nutzen können oder dass sich ihre Kinder im extra Spielzimmer austoben können, dürfte sie das veranlassen, auch 400 Meter mehr zum Strand zu gehen.

                    Schon kleine Veränderungen und Extras in der Ausstattung können Ihnen also mehr Gäste bringen.

                    Aber bedenken Sie:
                    Eine sehr luxuriöse Ausstattung Ihrer Ferienwohnung oder Ihres Ferienhauses rechtfertigt natürlich auch, dass Sie höhere Mieten ansetzen. Das wiederum kann konstante Mieteinnahmen gefährden, da ein höheres Preissegment oft auch weniger Mieter anzieht, die sich den Preis leisten können. Also kann ein höherer Mietpreis die Auslastung der Ferienimmobilie und damit die Rendite gefährden.

                    Tipp #4: Machen Sie Ihre Ferienwohnung bekannt

                    Ist es denkbar, dass Ihre Ferienwohnung zu wenig gebucht wird, weil kaum jemand von ihrer Existenz weiß? Vielleicht inserieren Sie falsch oder gar nicht? Wie werben Sie? Werben Sie überhaupt?

                    Wir empfehlen: Machen Sie Ihre Ferienwohnung flächendeckend bekannt – z. B. über eine eigene Website sowie über Social Media wie Instagram. Und nutzen Sie gern unser Portal Traum-Ferienwohnungen, über das täglich Tausende Urlauber ihren nächsten Traumurlaub in Ferienwohnungen und Ferienhäusern buchen. So verschaffen Sie Ihrer Ferienwohnung Sichtbarkeit, Bekanntheit und bessere Rendite-Chancen für Ihre Kapitalanlage.

                    Schauen Sie sich gleich an, wie Sie ein richtig gutes Inserat für Ihre Ferienunterkunft erstellen und sprechen Sie so mehr Kunden an.

                    Immobilie prüfen, Rendite berechnen und Vermietung starten

                    Nun haben Sie mit diesem Artikel einen ausführlichen Leitfaden, der Sie sicher das Projekt „Ferienhaus kaufen und mit guter Rendite vermieten“ starten lässt.

                    Abschließend möchten wir noch sagen: Lassen Sie sich Zeit, prüfen Sie Lage, Nutzen, Wert genau. Und wenn Sie startklar sind, verhelfen wir Ihnen und Ihrer Immobilie zu den richtigen Gästen – durch ein überzeugendes Inserat, einfache Vermietung und Vermarktung und mehr Sichtbarkeit für Ihre Ferienwohnung über Suchmaschinen wie Google. Damit sich Ihre Investition in ein Ferienhaus rentiert.

                    Melden Sie sich am besten jetzt schon als Gastgeber für Ihre Ferienwohnung an und sichern Sie sich unsere regelmäßigen Experten-Tipps für erfolgreiche Vermieter an Urlauber.

                    Diese Themen könnten Sie auch interessieren

                    Allgemein FinanziellesLeave a Comment on Absicherung durch Kaution für Ihre Ferienwohnung

                    Absicherung durch Kaution für Ihre Ferienwohnung

                    Darauf sollten Sie bei Ihrer Mietkaution achten

                    So gehen Sie richtig mit der Mietkaution um

                    Verlangen Sie eine Mietkaution von Ihren Urlaubsgästen oder verbuchen Sie Schäden unter „Vermieter-Risiko“? Immer mehr Gastgeber entscheiden sich für eine Kaution, um auf der sicheren Seite zu sein. Warum eine Mietkaution auch für Sie sinnvoll sein kann und was Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie in unseren Tipps rund um die Kaution bei Ferienwohnungen.  

                    10 Hinweise für eine Mietkaution bei Ihrer Ferienunterkunft

                    1. Was genau ist eine Kaution bei Ferienwohnungen?

                    Eine Kaution ist eine finanzielle Sicherheitsleistung, die sich nach der Höhe des Mietpreises richtet. Urlaubsgäste zahlen also nicht nur den Mietpreis, sondern zunächst auch eine zusätzliche Summe. Sie behalten die Kaution ein, bis der Mietzeitraum beendet ist. Die Kautionshöhe kann zwischen Ihnen und dem Urlaubsgast im Prinzip frei vereinbart werden. Die tatsächliche Höhe und die zu zahlende Summe werden im Mietvertrag festgelegt.

                    Auf die Kaution kann der Vermieter dann zurückgreifen, wenn der Urlauber Schadensersatzpflichten bezüglich der Unterkunft nicht erfüllt. In diesem Fall behalten Sie den entsprechenden Betrag ein und erstatten lediglich den Restbetrag zurück. Üblicherweise einigen Sie sich mit dem Urlaubsgast, ob der Schaden durch die hinterlegte Kaution beglichen wird oder ob der Urlaubsgast diesen eventuell von seiner Haftpflichtversicherung begleichen lassen kann.

                    2. Warum Sie eine Kaution für Ihre Ferienwohnung nutzen sollten

                    Eine Mietkaution bietet nicht nur die finanzielle Sicherheit vor Schäden am und im Eigentum, sondern hat gleichzeitig noch weitere Vorteile. Unter anderem haben Ihre Gäste von vornherein ein höheres Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit Ihrer Ausstattung, sodass erst gar keine Schäden entstehen.

                    3. Machen Sie die Kautionszahlung transparent

                    Stellen Sie sicher, dass Ihre Urlaubsgäste nicht von Ihrer Kaution überrascht werden. Weisen Sie bereits vor der Buchung darauf hin und informieren Sie gleichzeitig über die Höhe.

                    Ferienwohnung vor Schäden absichern

                    4. Diese Kaution ist bei Ferienwohnungen üblich

                    Die Höhe der Mietkaution kann ganz individuell von Ihnen bestimmt werden. Wichtig ist nur, dass Sie keine utopischen Summen von Ihren Urlaubsgästen verlangen. Eine zu hohe Kaution kann nämlich durchaus abschreckend auf potenzielle Gäste wirken. Passen Sie Ihre Mietkaution deshalb an die Preise Ihrer Ferienunterkunft an. Außerdem ist der Wert Ihrer Einrichtung ein Kriterium für die Höhe der Kaution in Ihrer Ferienwohnung. Bei einer besonders hochwertigen Ausstattung ist es durchaus üblich, dass die Kaution aufgrund der eventuell größer auftretenden Schadenssummen höher ausfällt.

                    Die Kautionshöhe kann zwischen Ihnen und dem Urlaubsgast im Prinzip also frei vereinbart werden – üblich sind bis zu 10-20% des Mietpreises. Die tatsächliche Höhe und die zu zahlende Summe werden im Mietvertrag festgelegt.

                    5. Dann sollte die Kaution bezahlt und erstattet werden

                    Auch hier haben Sie als Gastgeber verschiedene Möglichkeiten. Viele Gastgeber verlangen bereits kurz nach der Buchung die Mietkaution, anderen wiederrum reicht die Zahlung direkt bei Anreise. Bei einer Vorabzahlung sollten Sie Ihren Urlaubsgästen die nötige Zeit einräumen. Eine Überweisung kann schon mal 2-5 Werktage brauchen, bis sie bei Ihnen ankommt. Zahlungen per Kreditkarte oder Paypal sind in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden da.

                    Kaution bei Ferienwohnungen anlegen
                    Kaution bei Ferienwohnungen anlegen

                    6. Wo wird die Kaution in der Mietzeit angelegt?

                    Da die Kaution kein zusätzlicher Verdienst für die Vermietung Ihrer Ferienunterkunft ist, sollten Sie für eine klare Trennung zwischen Ihren Mieteinnahmen und der Kaution sorgen. Sie können sich zum Beispiel Gedanken um ein extra „Kautionskonto“ machen.

                    7. Gehen Sie fair mit der Kaution um

                    Eine Kaution für eine Ferienwohnung sollten Sie nicht als leicht verdientes zusätzliches Einkommen ansehen, sondern eben nur als Absicherung vor Schäden. Kleinigkeiten, die im Alltag schnell zerbrechen, wie zum Beispiel Geschirr, können immer kaputt gehen. Seien Sie hier nachsichtig mit Ihren Gästen und bestrafen Sie sie nicht unbedingt. Das gleiche gilt für normale Gebrauchsspuren, solange keine wirklichen Schäden entstanden sind. Zuletzt sollten Sie natürlich ehrlich sein, was bereits bestehende Mängel angeht.

                    8. Formulieren Sie Ihre Hausordnung klar und deutlich

                    Mit einer Hausordnung machen Sie Ihren Urlaubsgästen deutlich, wie sie sich in Ihrer Unterkunft verhalten sollten. Dabei sollten Sie darauf achten, dass Sie klare Regeln aufzählen. Sie können zum Beispiel angeben, wie Ihre Ausstattung genutzt und gepflegt werden soll. Gleichzeitig bietet eine Hausordnung die Möglichkeit beispielsweise Ruhezeiten, und Regeln zum Heizen festzuhalten. Erstellen Sie sich mithilfe unserer Tipps Ihre persönliche Hausordnung.

                    9. Halten Sie den Zustand mit einem Übergabeprotokoll fest

                    Ein Beleg dafür, in welchem Zustand Ihre Ferienunterkunft vor Zustandekommen eines Schadens war, ist ein Übergabeprotokoll. Hierin wird kurz der Zustand der Ausstattung festgehalten und bereits vorhandene Mängel beschrieben. Beachten Sie, dass Urlaubsgäste nicht dazu verpflichtet sind, ein Übergabeprotokoll zu unterzeichnen oder hieran mitzuwirken. Sie können deshalb zuvor die Ferienunterkunft mit einer weiteren Person begehen und ggf. Fotos machen.

                    10. Die Rückerstattung der Kaution

                    Nach Abreise Ihrer Gäste sind Sie am Zug: Zahlen Sie die Mietkaution schnellstmöglich zurück. Bei Schadensfällen handelt es sich nämlich zum Glück nur um die Ausnahme. In der Regel werden Ihre Urlaubsgäste die Ferienunterkunft intakt hinterlassen. Direkt mit ihnen zusammen können Sie im Zuge deren Abreise kurz die Unterkunft unter die Lupe nehmen. Ist alles in Ordnung, gilt es, die Kaution schnell wieder zurückzuzahlen. Spätestens innerhalb von 10 bis 14 Tagen sollte die Kaution wieder auf dem Konto der Urlaubsgäste eingegangen sein. So haben Sie auch nach der Abreise ausreichend Zeit, Ihre Ferienunterkunft gründlich auf Schäden zu prüfen.

                    Diese Themen könnten Sie auch interessieren: