Allgemein VerwaltungLeave a Comment on Hausordnung für eine Ferienwohnung erstellen

Hausordnung für eine Ferienwohnung erstellen

Vorteile einer Hausordnung für Ihre Ferienwohnung oder Ihr Ferienhaus

Eine Hausordnung fasst die wichtigsten Rahmenbedingungen zusammen

In einer Hausordnung werden Rahmenbedingungen und Regeln verschriftlicht, die Ihnen als Vermieter für den Aufenthalt Ihrer Gäste wichtig sind. Dadurch können Sie Problemen vorbeugen und gleichzeitig Zeit sparen. Bei häufigen Gästewechseln reicht dann nämlich nach der Begrüßung auch ein einfacher Hinweis auf die Richtlinien oder eine grobe Zusammenfassung Ihrer Hausordnung. Außerdem ist sie von Vorteil, wenn Sie bei der Ankunft nicht vor Ort sein können und Ihre Gäste trotzdem auf den sorgsamen Umgang mit Ihrer Ferienunterkunft hinweisen möchten.

So erstellen Sie eine Hausordnung für Ihre Ferienwohnung

Je nachdem, worauf Sie bei der Vermietung Wert legen und was Sie sich von Ihren Gästen im Umgang mit Ihrer Unterkunft wünschen, können Sie verschiedene Inhalte in Ihre Hausordnung für Ihr Ferienhaus aufnehmen. Wir zeigen Ihnen die 20 gängigsten und häufig genutzten Inhalte für Hausordnungen.

Hinweis: Wenn Sie Ihre Hausordnung erstellen, achten Sie darauf, dass Sie verständliche Formulierungen nutzen und nicht zu streng mit Ihren Gästen sind. Diese sollen sich schließlich wohlfühlen. Außerdem können Sie darüber nachdenken, ob Sie eine englische Übersetzung für internationale Gäste anfertigen.

1. Begrüßung

Der Beginn der Hausordnung eignet sich besonders für eine freundliche Begrüßung. Heißen Sie Ihre Gäste willkommen, erklären Sie, warum es die Hausordnung in Ihrer Unterkunft gibt und bitten Sie um Verständnis für Ihre Regeln.

2. Allgemein

Nach der Begrüßung ist ein Abschnitt mit allgemeinen Informationen üblich. Hier können Sie Ihren Gästen zum Beispiel mitteilen, wie Sie als Vermieter bei Fragen oder Problemen während des Aufenthaltes erreichbar sind. Außerdem können Sie auf einen sorgsamen Umgang mit Ihrer Unterkunft und Ihrer Einrichtung aufmerksam machen.

3. Küche

Auch das Thema Küche ist in Hausordnungen für Ferienwohnungen häufig ein fester Bestandteil. In diesem Teil wird vor allem die Nutzung von technischen Küchengeräten oder die Sauberkeit der Küche angesprochen. Angaben darüber, wie Sie die Küche nach Abreise erwarten, können Sie ebenfalls machen. Sollte zum Beispiel der Kühlschrank geleert und das Geschirr sauber eingeräumt sein?

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Mülltrennung ist auch in einer Ferienwohnung wichtig und kann in der Hausordnung festgelegt werden.
Mülltrennung ist auch in einer Ferienwohnung wichtig und kann in der Hausordnung festgelegt werden.

4. Mülltrennung

Wie handhaben Sie die Entsorgung von Müll in Ihrer Ferienwohnung? Bitten Sie Ihre Gäste in der Hausordnung Ihrer Ferienwohnung bspw. darum, den Müll zu trennen, stellen Sie Ihnen die nötigen Mittel zur Verfügung und geben Sie an, wo der Müll zu entsorgen ist.

5. Bad

Kalkablagerungen sind im Badezimmer keine Seltenheit. Haben Sie zum Beispiel eine Duschglaswand oder viele Fliesen, können Sie Ihre Gäste darum bitten, einen von Ihnen zur Verfügung gestellten Abzieher zu nutzen, um Ablagerungen zu vermeiden. Außerdem können Verstopfungen der Rohre verhindert werden, indem Sie vorgeben, bestimmte Dinge nicht in der Toilette herunterzuspülen.

6. Terrasse und Garten

An warmen Tagen halten sich Ihre Urlaubsgäste sicherlich gerne im Freien auf der Terrasse, dem Balkon oder im Garten auf. Hier kann es sinnvoll sein, zum Beispiel Regeln zur Nutzung eines Grills, der Gartenmöbel oder des Gartenhauses zu beschreiben.

7. Beschädigungen

Kleine, unbeabsichtigte Beschädigungen bei der Vermietung einer Ferienunterkunft können leicht entstehen. Um nach der Abreise nicht überrascht zu werden und womöglich noch eine schnelle Reparatur durchführen zu müssen, können Sie in Ihrer Hausordnung für Ihre Ferienwohnung darum bitten, dass Ihnen Beschädigungen sofort mitgeteilt werden.

8. Lüften

Um Schimmel in der Ferienwohnung zu vermeiden, können Sie Ihre Gäste darum bitten, Ihre Unterkunft regelmäßig und mehrmals am Tag zu lüften.

9. Reinigung

Unter der Kategorie Reinigung lohnt es sich zu erwähnen, ob Sie einen Reinigungsservice beauftragt haben und inwiefern Ihre Gäste die Wohnung vor Abreise reinigen sollen.

10. Ruhezeiten

Um Konflikte mit der Nachbarschaft oder mit weiteren Wohnungen im Haus zu vermeiden, können Sie Ihre Gäste auf bestimmte Ruhezeiten hinweisen und darum bitten, diese einzuhalten.

11. WLAN

WLAN ist mittlerweile in fast jeder Ferienunterkunft vorhanden. Wenn Sie Ihren Gästen ebenfalls einen Internetzugang anbieten, dann sollten Sie Angaben darüber machen, wie Sie Zugang erhalten und wie Ihre Nutzungsbedingungen hierfür sind. Lesen Sie in diesem Beitrag, wie Sie in Ihrer Ferienunterkunft sicheres WLAN anbieten.

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Hausordnung für eine Ferienwohnung erstellen
Dürfen Hunde mit in die Ferienwohnung? Legen Sie es in Ihrer Hausordnung fest!
Dürfen Hunde mit in die Ferienwohnung? Legen Sie es in Ihrer Hausordnung fest!

12. Rauchen

Auch Rauchen kann in einer Hausordnung für eine Ferienwohnung ein Thema sein. Unter diesem Punkt können Sie erwähnen, ob und wo es gestattet ist, zu rauchen.

13. Haustiere

Ähnlich ist es bei Haustieren. Im Normalfall haben Sie mit Ihren Gästen zwar schon im Vorfeld darüber gesprochen, wenn sie zum Beispiel einen Hund mitbringen möchten. Aber auch in der Hausordnung können Ihre Bedingungen für den Aufenthalt von Haustieren noch einmal erwähnt werden. Möchten Ihre Gäste zum Beispiel Besuch mit einem Hund empfangen, finden sie die Voraussetzungen hier noch einmal.

14. Besucher

Sind zusätzliche Besucher in Ihrer Unterkunft überhaupt erlaubt? Diese Frage können Sie in Ihrer Hausordnung ebenfalls beantworten. Weisen Sie zum Beispiel darauf hin, dass Besucher angekündigt werden sollen und legen Sie Regeln zur Maximalanzahl oder möglichen Extrakosten fest.

15. Parken

Wo dürfen Ihre Urlaubsgäste parken und gibt es spezielle Parkbedingungen?

16. Pool oder Schwimmbecken

Gehört zu Ihrer Ausstattung ein Whirlpool oder ein Pool, dann sollten Sie unbedingt Hinweise zur Benutzung verschriftlichen. In welcher Zeit darf der Pool zum Beispiel genutzt werden oder was sollte von Ihren Gästen sonst noch beachtet werden?

17. Schlüssel

Geben Sie in Ihrer Hausordnung für Ihr Ferienhaus an, wie viele Schlüssel Sie Ihrem Gast übergeben haben, um mehr Sicherheit bei einem Verlust zu haben. Wie gehen Sie mit dem Verlust um und welche Folgen hat dieser auch für Ihren Urlaubsgast? Diese Fragen sollten Sie in jedem Fall in Ihrer Hausordnung klären.

Tipp: In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Ihnen die Schlüsselübergabe für Ihre Ferienunterkunft gelingt.

18. Sorgfaltspflicht

Mit der Sorgfaltspflicht bitten Sie Ihre Gäste darum, das Mietobjekt so zu behandeln, als wäre es ihr eigenes. Ihre Gäste sollten zum Beispiel darauf achten, dass bei Verlassen die Türen und Fenster verschlossen sind und mit Wasser und Strom schonend umgegangen wird. Außerdem sollten der Herd und Backofen beim Verlassen ausgeschaltet sein.

19. Vorzeitige Abreise

Wie Sie mit einer vorzeitigen Abreise umgehen, legen Sie unter dem Punkt vorzeitige Abreise fest.

20. An- und Abreise

Unter An- und Abreise können Sie in einer Hausordnung für Ihre Ferienwohnung Angaben darüber machen, wie Ihre An- und Abreisezeiten sind oder ob diese individuell nach Absprache erfolgen. Geben Sie an, bis wann Ihre Ferienwohnung am Abreisetag spätestens freizugeben ist und erklären Sie, wie Sie die Ferienunterkunft bei der Übergabe erwarten.

Hinterlegen Sie Ihre Hausordnung sichtbar

Haben Sie Ihre Hausordnung erstellt, sollten Sie diese sichtbar in Ihrer Ferienunterkunft hinterlegen, zum Beispiel im Flur oder an der Haustür. Wenn Sie eine private Homepage haben, können Sie diese auch hier zur Verfügung stellen und Ihre potenziellen Gäste schon vor der Anreise darauf hinweisen.

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Allgemein FinanziellesLeave a Comment on Absicherung durch Kaution für Ihre Ferienwohnung

Absicherung durch Kaution für Ihre Ferienwohnung

Darauf sollten Sie bei Ihrer Mietkaution achten

So gehen Sie richtig mit der Mietkaution um

Verlangen Sie eine Mietkaution von Ihren Urlaubsgästen oder verbuchen Sie Schäden unter „Vermieter-Risiko“? Immer mehr Gastgeber entscheiden sich für eine Kaution, um auf der sicheren Seite zu sein. Warum eine Mietkaution auch für Sie sinnvoll sein kann und was Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie in unseren Tipps rund um die Kaution bei Ferienwohnungen.  

10 Hinweise für eine Mietkaution bei Ihrer Ferienunterkunft

1. Was genau ist eine Kaution bei Ferienwohnungen?

Eine Kaution ist eine finanzielle Sicherheitsleistung, die sich nach der Höhe des Mietpreises richtet. Urlaubsgäste zahlen also nicht nur den Mietpreis, sondern zunächst auch eine zusätzliche Summe. Sie behalten die Kaution ein, bis der Mietzeitraum beendet ist. Die Kautionshöhe kann zwischen Ihnen und dem Urlaubsgast im Prinzip frei vereinbart werden. Die tatsächliche Höhe und die zu zahlende Summe werden im Mietvertrag festgelegt.

Auf die Kaution kann der Vermieter dann zurückgreifen, wenn der Urlauber Schadensersatzpflichten bezüglich der Unterkunft nicht erfüllt. In diesem Fall behalten Sie den entsprechenden Betrag ein und erstatten lediglich den Restbetrag zurück. Üblicherweise einigen Sie sich mit dem Urlaubsgast, ob der Schaden durch die hinterlegte Kaution beglichen wird oder ob der Urlaubsgast diesen eventuell von seiner Haftpflichtversicherung begleichen lassen kann.

2. Warum Sie eine Kaution für Ihre Ferienwohnung nutzen sollten

Eine Mietkaution bietet nicht nur die finanzielle Sicherheit vor Schäden am und im Eigentum, sondern hat gleichzeitig noch weitere Vorteile. Unter anderem haben Ihre Gäste von vornherein ein höheres Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit Ihrer Ausstattung, sodass erst gar keine Schäden entstehen.

3. Machen Sie die Kautionszahlung transparent

Stellen Sie sicher, dass Ihre Urlaubsgäste nicht von Ihrer Kaution überrascht werden. Weisen Sie bereits vor der Buchung darauf hin und informieren Sie gleichzeitig über die Höhe.

Ferienwohnung vor Schäden absichern

4. Diese Kaution ist bei Ferienwohnungen üblich

Die Höhe der Mietkaution kann ganz individuell von Ihnen bestimmt werden. Wichtig ist nur, dass Sie keine utopischen Summen von Ihren Urlaubsgästen verlangen. Eine zu hohe Kaution kann nämlich durchaus abschreckend auf potenzielle Gäste wirken. Passen Sie Ihre Mietkaution deshalb an die Preise Ihrer Ferienunterkunft an. Außerdem ist der Wert Ihrer Einrichtung ein Kriterium für die Höhe der Kaution in Ihrer Ferienwohnung. Bei einer besonders hochwertigen Ausstattung ist es durchaus üblich, dass die Kaution aufgrund der eventuell größer auftretenden Schadenssummen höher ausfällt.

Die Kautionshöhe kann zwischen Ihnen und dem Urlaubsgast im Prinzip also frei vereinbart werden – üblich sind bis zu 10-20% des Mietpreises. Die tatsächliche Höhe und die zu zahlende Summe werden im Mietvertrag festgelegt.

5. Dann sollte die Kaution bezahlt und erstattet werden

Auch hier haben Sie als Gastgeber verschiedene Möglichkeiten. Viele Gastgeber verlangen bereits kurz nach der Buchung die Mietkaution, anderen wiederrum reicht die Zahlung direkt bei Anreise. Bei einer Vorabzahlung sollten Sie Ihren Urlaubsgästen die nötige Zeit einräumen. Eine Überweisung kann schon mal 2-5 Werktage brauchen, bis sie bei Ihnen ankommt. Zahlungen per Kreditkarte oder Paypal sind in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden da.

Kaution bei Ferienwohnungen anlegen
Kaution bei Ferienwohnungen anlegen

6. Wo wird die Kaution in der Mietzeit angelegt?

Da die Kaution kein zusätzlicher Verdienst für die Vermietung Ihrer Ferienunterkunft ist, sollten Sie für eine klare Trennung zwischen Ihren Mieteinnahmen und der Kaution sorgen. Sie können sich zum Beispiel Gedanken um ein extra „Kautionskonto“ machen.

7. Gehen Sie fair mit der Kaution um

Eine Kaution für eine Ferienwohnung sollten Sie nicht als leicht verdientes zusätzliches Einkommen ansehen, sondern eben nur als Absicherung vor Schäden. Kleinigkeiten, die im Alltag schnell zerbrechen, wie zum Beispiel Geschirr, können immer kaputt gehen. Seien Sie hier nachsichtig mit Ihren Gästen und bestrafen Sie sie nicht unbedingt. Das gleiche gilt für normale Gebrauchsspuren, solange keine wirklichen Schäden entstanden sind. Zuletzt sollten Sie natürlich ehrlich sein, was bereits bestehende Mängel angeht.

8. Formulieren Sie Ihre Hausordnung klar und deutlich

Mit einer Hausordnung machen Sie Ihren Urlaubsgästen deutlich, wie sie sich in Ihrer Unterkunft verhalten sollten. Dabei sollten Sie darauf achten, dass Sie klare Regeln aufzählen. Sie können zum Beispiel angeben, wie Ihre Ausstattung genutzt und gepflegt werden soll. Gleichzeitig bietet eine Hausordnung die Möglichkeit beispielsweise Ruhezeiten, und Regeln zum Heizen festzuhalten. Erstellen Sie sich mithilfe unserer Tipps Ihre persönliche Hausordnung.

9. Halten Sie den Zustand mit einem Übergabeprotokoll fest

Ein Beleg dafür, in welchem Zustand Ihre Ferienunterkunft vor Zustandekommen eines Schadens war, ist ein Übergabeprotokoll. Hierin wird kurz der Zustand der Ausstattung festgehalten und bereits vorhandene Mängel beschrieben. Beachten Sie, dass Urlaubsgäste nicht dazu verpflichtet sind, ein Übergabeprotokoll zu unterzeichnen oder hieran mitzuwirken. Sie können deshalb zuvor die Ferienunterkunft mit einer weiteren Person begehen und ggf. Fotos machen.

10. Die Rückerstattung der Kaution

Nach Abreise Ihrer Gäste sind Sie am Zug: Zahlen Sie die Mietkaution schnellstmöglich zurück. Bei Schadensfällen handelt es sich nämlich zum Glück nur um die Ausnahme. In der Regel werden Ihre Urlaubsgäste die Ferienunterkunft intakt hinterlassen. Direkt mit ihnen zusammen können Sie im Zuge deren Abreise kurz die Unterkunft unter die Lupe nehmen. Ist alles in Ordnung, gilt es, die Kaution schnell wieder zurückzuzahlen. Spätestens innerhalb von 10 bis 14 Tagen sollte die Kaution wieder auf dem Konto der Urlaubsgäste eingegangen sein. So haben Sie auch nach der Abreise ausreichend Zeit, Ihre Ferienunterkunft gründlich auf Schäden zu prüfen.

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Allgemein Verwaltung2 Kommentare zu Buchung einer Ferienwohnung stornieren – Stornorechnung für eine Ferienwohnung erstellen mit Muster

Buchung einer Ferienwohnung stornieren – Stornorechnung für eine Ferienwohnung erstellen mit Muster

Das müssen Sie bei einer Stornorechnung für Ihre Ferienwohnung beachten

Durch die Corona-Pandemie steigt die Anzahl der Stornierungen

Bei der Vermietung einer Ferienunterkunft gehört es leider auch dazu, dass ein Urlaubsgast seine Reise absagen und die Buchung in Ihrer Ferienwohnung stornieren muss. Das ist für Sie als Vermieter ärgerlich, aber oft leider nicht vermeidbar. Aktuell erschwert die Corona-Pandemie nun zusätzlich das Vermietungsgeschäft, so dass es durch die sich stetig verändernden Regelungen zu einer erhöhten Anzahl an Stornierungen kommt.

Lesen Sie, was Sie als Vermieter für Rechte und Pflichten bei Stornierungen gegenüber dem Urlaubsgast haben und wie Sie eine Stornierung richtig abwickeln. Außerdem zeigen wir Ihnen, wie Sie eine Stornorechnung für Ihre Ferienwohnung mithilfe unseres Musters erstellen.

Wichtige Webseiten zur aktuellen Lage für Sie als Vermieter

Für Sie als Gastgeber ist es gerade sehr wichtig gut über die aktuelle Lage informiert zu sein. Verfolgen Sie die Nachrichten, um so stets auf dem Laufenden zu bleiben. Behalten Sie außerdem den Internetauftritt des Landkreises im Blick, in dem sich Ihre Ferienunterkunft befindet. Oftmals verbreiten Landkreise wichtige Mitteilungen und Entscheidungen auch über die Sozialen Medien, wie beispielsweise Facebook. Das sind wichtige Webseiten, auf denen Sie sich regelmäßig informieren können:

  • Auf dem Übersichtsboard des Robert Koch-Instituts können Sie das aktuelle Infektionsgeschehen verfolgen: Zum Robert Koch-Institut
  • Auf der Webseite des Deutschen Ferienhausverbands e.V. finden Sie eine Liste mit sämtlichen Links der Bundesländer und weiterführende Informationen: Zum Deutschen Ferienhausverband e.V.
  • Auch der Deutsche Tourismusverband bietet eine Übersicht der Länderverordnungen sowie weiterführende Informationen: Zum Deutschen Tourismusverband

Sie müssen eine Buchung Ihrer Ferienunterkunft stornieren und wissen nicht, wie Sie die Rechnungen richtig korrigieren? Dann nutzen Sie unser Muster für die Korrektur- und Stornorechnung mit allen wichtigen Informationen. Laden Sie sich das PDF jetzt direkt herunter.

Grundsätzliche Rechte und Pflichten eines Vermieters bei einer Stornierung durch den Urlaubsgast

Rechte des Vermieters bei einer Stornierung

Möchte ein Urlaubsgast die Buchung in Ihrer Ferienwohnung stornieren, steht Ihnen als Vermieter grundsätzlich der Mietpreis des gebuchten Zeitraums zu. So sehen es die gesetzlichen mietvertraglichen Regelungen vor. Dies bedeutet: selbst, wenn Sie keine bestimmte Stornoregelung vorweisen können, haben Sie immer Anspruch auf die Mietzahlung.

Sollte die Nutzung Ihrer Ferienunterkunft nicht oder nur zum Teil gewährleistet sein, bspw. durch Schimmel, Ungeziefer oder Lärm, kann Ihr Anspruch auf Mietzahlung jedoch entfallen. In diesen Fällen handelt es sich laut Gesetz nämlich um sogenannte „wichtige Gründe“.

Pflichten des Vermieters bei einer Stornierung

Auch Sie als Gastgeber müssen bestimmte Regeln bei einer Stornierung beachten. Kommt es zu einer Stornierung, sind Sie dazu angehalten Nachmieter für den freigewordenen Zeitraum zu suchen. Verlangt der ursprüngliche Urlaubsgast über den Fortschritt der Ersatzsuche Auskunft, müssen Sie ihm diese geben.

Kosten für Leistungen, wie bspw. Strom oder die Bereitstellung von Bettwäsche, die durch die Stornierung nicht anfallen, müssen Sie von der Stornierungsgebühr abziehen. Sollten Sie Ihre Ferienunterkunft trotz der Stornierung noch an einen anderen geeigneten Urlaubsgast zum gleichen Preis vermieten können, entsteht Ihnen aus dem Ausbleiben kein Schaden, so dass Sie in diesem Falle höchstens den reinen Stornierungsaufwand verlangen könnten.

Dann müssen Sie eine Rechnung stornieren – die Abwicklung

Wenn Sie bereits eine Rechnung für die Buchung Ihres Urlaubsgastes erstellt und verbucht haben, muss diese Rechnung bei einer Stornierung durch eine Korrekturrechnung aufgehoben werden. Ob die Stornierung dabei durch Ihren Urlaubsgast initiiert wurde oder ob Sie als Vermieter die Buchung zum Beispiel aufgrund einer Corona-Regel stornieren mussten, ist dabei erst einmal nicht von Bedeutung.

Ging die Stornierung von Ihrem Urlaubsgast aus, ist im nächsten Schritt zu klären, ob Sie Stornierungskosten mit einer neuen Rechnung (Stornorechnung) in Zahlung stellen. Wie hoch die Stornierungskosten für Ihre Ferienwohnung sind, ist außerdem abhängig davon, wie Sie Ihre Stornierungsgebühren definiert haben. Hierbei handelt es sich um ein Vorgehen, das in der Regel angewendet werden kann, um Ihren individuellen Fall zu besprechen, können Sie sich an Ihr Steuerbüro wenden.

So wird eine Rechnung storniert

Wie bei der normalen Rechnung müssen auch bei einer Korrekturrechnung alle gesetzlichen Pflichtangaben enthalten sein. Diese sind:

  • Name und Anschrift vom Vermieter
  • Name und Anschrift vom Urlaubsgast
  • Aktuelles Datum
  • Rechnungsdatum der ursprünglichen Rechnung
  • Fortlaufende Korrekturrechnungsnummer
  • Rechnungsnummer der Originalrechnung
  • Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer von Ihnen als Gastgeber
  • Art und Umfang der Leistung (Übernachtung etc.)
  • Leistungszeitpunkt (Ankunfts- und Abreisedaten)
  • Rechnungsbetrag der zu stornierenden Rechnung (mit einem Minus vor dem jeweiligen Betrag)
  • Korrektur des Steuersatz oder Hinweis auf Steuerbefreiung im Falle eines Kleingewerbes

Buchung einer Ferienwohnung stornieren
Buchung einer Ferienwohnung stornieren

Stornogebühren berechnen und Stornorechnung schreiben

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, steht Ihnen als Vermieter grundsätzlich der Mietpreis des gebuchten Zeitraums zu. In Ihrem Mietvertrag können Sie vorab allerdings Rücktrittsregelungen mit Stornokosten vereinbaren. Beispielhaft findet man folgende Staffelung in einem Mietvertrag vor (für die individuelle Staffelung in Ihrem Mietvertrag sollten Sie sich von einem Rechtsbeistand beraten lassen):

  • bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises
  • bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
  • bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
  • bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises.

Gemeinsam mit der Korrekturrechnung können Sie Ihrem Urlaubsgast dann eine Stornorechnung, welche die anfallenden Stornokosten enthält, zusenden.

Zeigen Sie Kulanz bei Stornokosten

In den meisten Fällen stornieren Urlaubsgäste allerdings nicht einfach aus einer Laune heraus. Häufig sind es unschöne Ereignisse, die dazu führen, dass der langersehnte Urlaub abgesagt werden muss. Hier lohnt es sich für Sie Kulanz zu zeigen. Vielleicht reist der Gast zu einem späteren Zeitpunkt an und wird sogar zum Stammgast.

Aus diesem Grund verlangen Gastgeber selten den gesamten Mietpreis bei einer Stornierung. Gängig ist die prozentuale Staffelung der jeweiligen Stornozahlung. Je weniger Tage zwischen Stornierung und Anreisetag liegt, desto höher fällt in der Regel der vom Urlaubsgast zu zahlende Betrag aus. Wie viel Sie zu welchem Zeitpunkt verlangen, können Sie selbst entscheiden.

Hinweis: Nutzen Sie unseren kostenlosen Muster-Mietvertrag mit bereits enthaltenden Rücktrittsregelungen, die Sie für Ihre Bedarfe anpassen können.

Sind Stornierungsgebühren umsatzsteuerpflichtig?

Um zu prüfen, ob die Stornierungsgebühren umsatzsteuerpflichtig sind, muss das Rücktrittsrecht geprüft werden.

  • Haben Sie Ihrem Urlaubsgast in einem Mietvertrag ein Rücktrittsrecht eingeräumt und pauschale Stornogebühren festgelegt, wird keine Mehrwertsteuer auf die Stornogebühren fällig. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Urlaubsgast das Rücktrittsrecht fristgerecht in Anspruch genommen hat.
  • Haben Sie in Ihrem Mietvertrag kein Rücktrittsrecht festgelegt, Ihr Urlaubsgast hat die Frist des Rücktrittsrechts verpasst, oder reist nicht an, wird eine Rechnung ausgestellt, bei der Mehrwertsteuer fällig ist. Diese Art der Rechnung wird auch No-Show-Rechnung genannt.

Zukünftige Stornierungen durch Stornierungsbedingungen für Ihre Ferienwohnung vermeiden

Stornierungsbedingungen transparent machen

Viele Urlaubsgäste sind sich nicht bewusst darüber, dass eine Zusage per E-Mail oder Telefon bereits bindend sein kann. Als Gastgeber sollten Sie vorab für Transparenz sorgen, indem Sie bspw. darüber informieren, wann für Sie ein eindeutiger Vertragsabschluss vorliegt.

Rücktrittsregelungen zählen daher zu den wichtigsten Angaben im Exposé sowie im Mietvertrag. Informieren Sie potentielle Urlaubsgäste daher unmissverständlich über Stornierungsbedingungen und anfallende Stornogebühren. Nennen Sie konkrete Zeitspannen sowie die jeweilige Höhe der Gebühr. Je näher das Anreisedatum rückt, desto höher kann die Stornogebühr ausfallen.

Bei Traum-Ferienwohnungen können Sie Ihre Stornierungsbedingungen unter „Mietbedingungen“ in Ihrem Vermieterbereich eintragen.

Reiserücktrittsversicherung empfehlen

Bereits vor einer Buchung können Sie einem finanziellen Verlust vorsorgen, indem Sie Ihren potentiellen Gästen eine Reiserücktrittsversicherung empfehlen. Durch eine solche Versicherung ist der Urlaubsgast und dadurch auch Sie im Falle einer Stornierung abgesichert. Wir empfehlen unseren Urlaubsgästen eine Versicherung, die auch einen speziellen Corona-Schutz beinhaltet. Hier finden Sie weitere Informationen dazu.

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