„Ach, die Endreinigung der Ferienwohnung kommt noch oben drauf? Na, dann überlegen wir uns das noch einmal.“
Wer in seinem Angebot die Endreinigung der Ferienimmobilie nicht richtig angibt, muss mit Reaktionen wie diesen von potenziellen Gästen rechnen.
Endreinigung – das bedeutet: Nach der Nutzung durch die Vormieter ist die gesamte Wohnung samt Inventar wieder sauber und alles sofort und so wie es ist einsatzbereit an Ort und Stelle: Die Betten sind frisch bezogen, das Geschirr sauber, die Böden gewischt und alles einmal gründlich durchgelüftet.
Klar, dies alles bedeutet für Vermieter Aufwand und Kosten, die in der Regel Gäste weitergeben werden. Wichtig ist in diesem Punkt, dass Sie bei der Preisangabe für die Endreinigung die rechtlichen Vorgaben einhalten: Hier lauern kleine, fiese Fallstricke, die Sie als Gastgeber unbedingt vermeiden sollten, um sich und auch Ihren Gästen Ärger zu ersparen. Aber auch, damit Interessenten nicht zurückschrecken und doch nicht buchen.
Wir zeigen Ihnen in diesem Artikel, wie Sie die Endreinigung problemlos gemäß der Preisangabenverordnung ausweisen – mit Formulierungs-Beispielen, damit Sie keine Fehler machen!
Hinweis: Die hier geteilten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Die Traum-Ferienwohnungen GmbH übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und insbesondere für die Rechtsbeständigkeit. Schadenersatzansprüche gegen Traum-Ferienwohnungen GmbH, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.
- Endreinigung – was Sie für die Preisfindung wissen sollten
- Die Kosten für die Endreinigung richtig angeben: So geht‘s
- Tipps für die Umsetzung der Endreinigung
- FAQ: Endreinigung und Preisangabenverordnung
- Jetzt Endreinigungs-Checkliste downloaden
Endreinigung – was Sie für die Preisfindung wissen sollten
Bevor wir in die rechtlichen Aspekte der Kostenausweisung für die Endreinigung eingehen, möchten wir Ihnen gern noch ein paar allgemeine Hinweise zur Preisfindung mitgeben.
In jedem Fall ist es unerlässlich, dass Sie die Kosten für die Endreinigung Ihrer Ferienwohnung nicht aus dem Bauch heraus festlegen. Schauen Sie auch nicht 1 zu 1 bei fremden Angeboten ab, wie andere Vermieter die Reinigung und Pflege in Rechnung stellen.
- Weil Sie schließlich nicht deren für Kostenberechnung entscheidenden Parameter der Ferienimmobilie wie Größe, Raumanzahl, Außenbereich kennen.
- Ebenso wenig sind Ihnen deren Anforderungen daran bekannt, wie gründlich und was geputzt wird.
- Auch wissen Sie nicht, ob Vermieter anderer Unterkünfte selber reinigen oder ein Reinigungsunternehmen beauftragt haben.
Listen Sie daher für sich vielmehr genau die einzelnen Kostenpunkte auf, die bei Ihnen und in Ihrer Ferienwohnung anfallen. Hier sind zum Beispiel relevant:
- Personalkosten (berechnen Sie auch ein an sich selbst ausgezahltes Honorar ein, wenn Sie selber die Reinigung übernehmen – auch wenn dieses Honorar lediglich fiktiv sein sollte)
- Reinigungsmittel und -equipment
- Aufwand nach Quadratmeterzahl, Zimmerzahl, Ausstattung und Putzumfang
- Wartung und Pflege von Mobiliar und Ausstattung bzw. Wechsel von einzelnen Ausstattungsstücken wie Bezügen, Kissen, Tischdecken
All das sollte bei Ihrer Berechnung der Endreinigung mit einfließen. Plus: Kalkulieren Sie die Endreinigung nicht zu knapp, damit Sie Kostenschwankungen bei Ihren Ausgaben wie gesteigerte Personalkosten oder auch einmal intensivere und längere Reinigung auffangen können.
Sie wollen bei der Endreinigung Zeit sparen und trotzdem eine tiptop saubere Ferienunterkunft an Ihre Gäste übergeben? Laden Sie sich jetzt unsere Reinigungs-Checkliste herunter, um auch wirklich keine Ecke zu vergessen.
Die Kosten für die Endreinigung richtig angeben: So geht‘s
Widmen wir uns nun der Frage, wie Sie die Endreinigung für Ihre Ferienwohnung richtig ausweisen. Denn – wie eingangs erklärt – gibt es hier immer wieder Unklarheiten und Missverständnisse, die zu Fehlern führen, die Sie dringend meiden sollten.
Diese Fehler stehen oft im Zusammenhang mit der Preisangabenverordnung (kurz: PAngV), die für die Endreinigung beispielsweise von Ferienhäusern und -wohnungen sowie von sog. Monteurzimmern äußerst relevant ist. Fehlinterpretationen der Preisangabenverordnung oder auch Unkenntnis haben schon leicht vermeidbaren, aber erheblichen Ärger nach sich gezogen.
Damit Ihnen das nicht widerfährt, sind einige Dinge zu berücksichtigen. Was genau erklären wir Ihnen nun – veranschaulicht auch anhand von ein paar beispielhaften Formulierungen. Schauen wir uns direkt an, was es mit Ferienwohnungen und der Preisangabenverordnung auf sich hat.
Endreinigung und Preisangabenverordnung bei Ferienimmobilien
Als Vermieter von Ferienwohnungen stehen Ihnen in puncto Endreinigung zwei Optionen zur Verfügung:
- Die Endreinigung ist obligatorisch und wird von den Mietern automatisch mit Buchung der Ferienimmobilie mitgebucht.
- Die Endreinigung kann vom Vermieter mitgebucht werden, muss aber nicht. Die Urlauber haben auch die Option, selbst zu putzen. Die Endreinigung ist damit kein Pflichtteil.
Für welchen Weg Sie sich auch entscheiden – wie Sie die Endreinigung richtig in Ihrem Angebot anzuzeigen haben, besagt die Preisangabenverordnung:
Wer Endverbrauchern gewerbsmäßig Waren oder Dienstleistungen anbietet oder als Anbieter unter Angabe von Preisen wirbt, ist laut § 1 der Preisangabenverordnung verpflichtet, den Preis inklusive der Umsatzsteuer und sämtlicher weiterer Preisbestandteile anzugeben.
Das bedeutet für Sie als Gastgeber einer Ferienwohnung:
Vermieten Sie ein Ferienhaus, eine Ferienwohnung, ein Ferienapartment o.ä., so dürfen Sie die Gebühr für eine obligatorische Endreinigung nicht als zusätzliche Kostenpauschale im Mietvertrag ausweisen. Vielmehr muss sie – wie auch alle anderen Zusatzkosten – mit als Teil des Endpreises bzw. Gesamtpreises im Vertrag erscheinen
Die Preisangabenverordnung schützt Verbraucher bzw. Mieter auf diese Weise, denn:
- Urlaubsgäste sollen sofort erkennen können, wie teuer der gesamte Aufenthalt wird, ohne einzelne Zusatzkosten zusammenrechnen zu müssen.
- Sie wissen genau, worauf sie sich „einlassen“ und es kommt später zu keinen Schreckensmomenten, da noch Kosten on top erhoben werden.
- Es besteht bessere Vergleichbarkeit verschiedener Angebote und unlauterer Wettbewerb kann abgewendet werden.
Wir fassen zusammen:
Ob die Endreinigung automatisch bei der Ferienwohnung mitgebucht wird oder aber ein freiwillig zu buchender Posten ist, macht den Unterschied für die Angabe der Endreinigung.
Was passiert, wenn Sie die Endreinigung Ihrer Ferienwohnung falsch angeben
Weisen Gastgeber die einzelnen Kostenpunkte und den Gesamtpreis nicht gemäß Preisangabenverordnung korrekt aus, so handeln sie wettbewerbswidrig. Denn sie „unterschlagen“ Kosten, die den Endpreis bestimmen und ihre Ferienimmobilie wirkt im Wettbewerb günstiger. Auf diese Weise verschaffen sie sich Vorteile, die eine teure Abmahnung nach UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) nach sich ziehen können. Ein widerrechtliches Handeln kann aber auch zu hohen Geldstrafen zur Folge haben, die Gastgeber hart treffen können.
Gut zu wissen:
Nicht selten werden Abmahnung durch direkte Wettbewerber ausgelöst, die sich benachteiligt fühlen.
Es spielt für das Ausmaß der Strafe keinerlei Rolle, ob der Vermieter der Ferienwohnung unwissentlich agierte oder mit der Absicht, seine Einnahmen zu steigern.
Wir raten Ihnen daher: Halten Sie sich bei der Angabe der Endreinigungskosten an die Preisangabenverordnung. Sie machen Ihr Angebot durch diese Transparenz potenziellen Gästen gegenüber auf jeden Fall langfristig attraktiver und auch für sich rentabler. Weisen Sie die Preise überall dort, wo sie werben, korrekt aus: Von Inserat über Website, von Flyer bis zu Instagram-Post.
Auf Traum-Ferienwohnungen haben Vermieter verschiedene Möglichkeiten, die Endreinigung anzugeben. Egal, ob
- bei Ihnen die Endreinigung bereits im Preis einberechnet ist (inklusive),
- Sie die Endreinigung mit einer Pauschale berechnen (einmalig) oder
- Sie Ihren Urlaubsgästen die Möglichkeit bieten, selbst die Ferienunterkunft zu reinigen.
Achten Sie darauf, dass Sie die für sich passende Variante wählen.
Die richtige Angabe aller Kosten
Wir haben es oben bereits gesagt: Neben der Endreinigung gibt es weitere Kosten, die Sie als Teil des Gesamtpreises angeben müssen – nämlich alle Kosten, die der Gast nicht optional dazu buchen kann, sondern die obligatorisch sind.
Entschieden hat das der Bundesgerichtshof 1991 in einem Urteil, das besagt, dass bei der Bewerbung der Ferienwohnung die als Pauschale zu zahlenden Kosten für obligatorische Punkte wie
- Gas
- Wasser
- Strom
- Heizung
- Wäscheservice
- und besagte Endreinigung
fix in den Gesamtkosten erscheinen müssen.
Anders verhält es sich mit Dienstleistungen und Angeboten, die on top gebucht werden können, aber nicht müssen.
Das sind zum Beispiel:
- Nutzungsgebühr für Sauna oder den Whirlpool
- Lieferservice für Brötchen
- Fahrrad- oder Strandkorbverleih
- zusätzlicher Wäscheservice nach der 1. Ferienwoche
- Garagengebühr
- Flughafenshuttle
Diese Kosten können Sie als separat hinzubuchbare Posten erwähnen. Sie müssen nicht im Gesamtpreis enthalten sein.
Weisen Sie Interessenten auf optionale Angebote mit jeweiligen Preisen hin und schreiben Sie dazu, dass die Kosten hierfür gesondert zum gesamten Mietpreis anfallen.
Beispiele der richtigen Angabe der Endreinigung in Ferienwohnungen
Sie kennen nun die Preisangabenverordnung, wissen, wann Ihnen Abmahnungen und Geldstrafen drohen können und unter welchen Bedingungen Sie welche Kosten in den Endpreis mit einbeziehen müssen. Kommen wir nun zu ein paar Beispielen, wie Sie die Endreinigung korrekt angeben.
Beispiel 1: Obligatorische Endreinigung
Berechnen Sie beispielsweise pro Woche für die Übernachtung 500,- €. Hinzu kommen dabei immer 60,- € für die Endreinigung. Die Zahlung und „Mit-Buchung“ der Endreinigung ist obligatorisch. Hier führt für den Mieter kein Weg dran vorbei.
abmahnbar wäre folgende Darstellung:
❌ 500,- €; zzgl. 60,- € Endreinigung
Was ist hier falsch dargestellt?
Laut Preisangabenverordnung bekommt Ihr Urlaubsgast den Endpreis hier nicht auf den ersten Blick angezeigt. Er muss vielmehr die 60,- € eigenständig zum normalen Übernachtungspreis hinzurechnen.
Wie geht es richtig?
Da der Preis der Endreinigung beim oberen Beispiel ein zwingender Bestandteil des Endpreises ist, muss der Preis folgendermaßen ausgewiesen werden:
✔️ 560,- €; inklusive Endreinigung
Ihre Urlaubsgäste können dieser Angabe auf den ersten Blick den genauen Endpreis entnehmen.
Beispiel 2: Optionale Endreinigung
Ist die Endreinigung kein zwingender Bestandteil des Endpreises, also eine optionale Leistung ist, können Sie dies wie folgt darzustellen, ohne eine Abmahnung o.Ä. fürchten zu müssen:
✔️ 500,- €; Endreinigung optional 60,- €
Die hier aufgeführten Formulierungs-Beispiele können Sie gerne auf Ihr Angebot übertragen und für Ihre Vermietungsprojekt nutzen.
Tipps für die Umsetzung der Endreinigung
Ergänzend zu den Tipps zur Angabe der Kosten gegenüber Urlaubern sind hier noch ein paar ganz grundsätzliche Tipps für die Endreinigung. Diese erleichtern Ihnen den Vermietungsprozess und eine unkomplizierte Übergabe der Wohnung an neu anreisende Feriengäste.
Tipp #1: Binden Sie Ihre Gäste mit ein
Natürlich können Sie die Endreinigung auch Ihren Mietern überlassen und somit diesen Kostenpunkt doch als optional buchbare Leistung im Mietvertrag ausweisen. Dies ist weniger verbreitet und zwar aus folgenden Gründen:
Vermieter und Mieter haben womöglich ein anderes Verständnis von Sauberkeit und Ordnung, von Pflege der Räume sowie davon, wie eine Ferienwohnung gastlich und einladend wirkt. Bei Endreinigung durch Mieter müssen Sie als Gastgeber auch deren Maßstab von Sauberkeit und Hygiene quasi in Kauf nehmen.
Das bedeutet auch, dass Sie hin und wieder vielleicht mit zusätzlichen Kosten und stressigeren Situationen rechnen müssen. Denn womöglich müssen Sie last Minute doch noch einmal das Putzteam durch die Wohnung wischen lassen, während die nächsten Gäste schon nahen.
Unser Rat:
Sparen Sie sich und Ihren Gästen lieber diesen Punkt und Aufwand. Machen Sie die Endreinigung zum obligatorischen Kostenpunkt und fixen Angebotsbestandteil.
Dennoch können Sie Ihre Urlauber bitten, ein bisschen mitzuhelfen und den Prozess der Endreinigung mit zu vereinfach und zu beschleunigen.
Wie das? Bitten Sie Ihre Gäste auch bei mitgebuchter Endreinigung darum, zum Beispiel
- die Immobilie vor der Abreise in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen
- einmal durch die Räume zu fegen
- Müll inkl. Glas und Papier zu entsorgen
- Bettwäsche abzuziehen und zusammen mit Handtüchern an einem dafür vorgesehenen Ort zu sammeln
- die Spülmaschine mit den zuletzt genutzten Tellern und Messern zu befüllen und laufen zu lassen
Scheuen Sie sich nicht davor, in der Ferienwohnung und auch in der Gästemappe eine kleine Übersicht der Aufgaben vor Check-out zu hinterlegen. Haben Ihre Gäste den Urlaub und Aufenthalt in Ihrer Immobilie rundum genossen und haben Sie sich bis dato als ein aufmerksamer und interessierter Gastgeber erwiesen, werden Ihre Feriengäste Ihnen hier gern entgegenkommen.
Tipp #2: Erstellen Sie eine Putz-Checkliste
Gerade in der Hauptsaison, wenn Check-out der einen Gäste und Check-in der nächsten Urlauber Schlag auf Schlag gehen und wenn zwischen den Buchungen nur wenig Zeit für die Endreinigung besteht, sind Klarheit und Struktur fürs Putzen und Aufräumen unerlässlich.
Erstellen Sie darum eine umfangreiche Liste mit allen Punkten, die in Ihrer Ferienwohnung bei der Endreinigung anfallen – rund ums Jahr und Raum für Raum.
Holen Sie sich hier gern als Unterstützung unsere komplette Checkliste für die Endreinigung Ihrer Ferienwohnung, damit Sie keinen Punkt vergessen, rundum zufriedene Gäste haben und durch Effektivität auch noch Kosten sparen können.
Tipp #3: Suchen Sie sich gute und verlässliche Unterstützung bei der Endreinigung
Welch ein Segen für den Vermieter, der seine Endreinigung komplett stressfrei gelöst hat. Dazu zählt – wie oben erwähnt – eine klare Kalkulation der Kosten, Unterstützung durch die Gäste und nicht zuletzt auch gutes Reinigungspersonal für den, der selbst nicht gern den Wischmopp schwingt oder nicht für jede Endreinigung persönlich anreisen kann.
Eine gute Reinigungskraft oder -firma nimmt Ihnen eine sehr wichtige Aufgabe ab. Sie wiegt sie in dem guten Gefühl, dass Ihre Gäste den Urlaub genießen werden und sie die Ferienwohnung auch pünktlich – wie im Mietvertrag ausgewiesen – beziehen können.
Um eine solche Unterstützung zu finden, fragen Sie im Ort nach hier ansässigen Unternehmen oder befragen Sie Ihren Verwalter oder auch andere Vermieter vor Ort nach Empfehlungen. Vergleichen Sie dann genau die einzelnen Angebote. Haben Sie eine engere Auswahl getroffen, vereinbaren Sie einen Termin zum Probeputzen, um sicher zu gehen, dass die Endreinigung definitiv Ihren Anforderungen entspricht.
FAQ: Endreinigung und Preisangabenverordnung
Zu guter Letzt möchten wir Ihnen nun noch einmal die häufigsten Fragen beantworten, die unserem Team von Traum-Ferienwohnungen zum Thema Angabe der Kosten für Endreinigung der Ferienwohnung begegnen.
Wir wünschen nun viel Erfolg und legen Ihnen sehr ans Herz, Ihre bestehende Darstellung und Ausweisung der Kosten noch einmal eingehend zu prüfen – überall dort, wo Sie Ihre Ferienwohnung bewerben.
Und damit bei der Reinigung auch nichts schief geht und sich Ihre Gäste über eine top-gereinigte Unterkunft freuen können, empfehlen wir Ihnen unsere Checkliste für die Endreinigung.
Jetzt Endreinigungs-Checkliste downloaden
Laden Sie hier Ihre Reinigungs-Checkliste herunter und seien Sie ab sofort perfekt für die Endreinigung Ihrer Ferienunterkunft vorbereitet.
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Hi, toller Artikel! Bitte mehr Artikel dieser Art. Viele Grüße
Danke, das freut uns!