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Diese Ferienunterkunft ist nach den Sternekriterien des Deutschen Tourismusverbandes geprüft und bewertet. Je nach Ausstattung und Service wird die Unterkunft mit ein bis fünf Sternen ausgezeichnet.
Das Ferienhaus Eifelsonne mit ca 400 qm Wohnfläche : 3 Wohneinheiten in Apartmentausstattung; 1 weitere Apartementwohneinheit (Eifelgold) barrierefrei mit separatem Eingang zubuchbar; 70 qm Gemeinschaftsraum mit 70 qm Wintergarten; 2 ca 10 m lange überdachte Balkone; 1 überdachte Terrasse; Gartenanlage mit Kamingrill, Feuerschale und Spielgeräte; Genießen Sie den Luxus eines Spa-Bereiches . Nur für Sie allein! Gemeinschaftsraum mit großer Küche; Wellnessbereich mit Pool ( ca. 24 Grad ganzjährig) Sauna und Infrarotkabine stehen Ihnen während der täglichen Öffnungszeiten zur alleinigen Verfügung; Billard - und Kickertisch sorgen für Kurzweile;
Wir laden Sie ein zu einem Wohlfühlurlaub der besonderen Art. Genießen Sie angenehme Ruhe inmitten idyllischer Natur und das schöne Ambiente des Landhauses auf mind. 400 qm Nutzfläche und 400 qm Gartenfläche. Es erwartet Sie modernster Komfort mit viel Liebe zum Detail.
7 km
20 km
500 m
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50 km
8 km
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Freuen Sie sich auf schönste Natur im Nationalpark Eifel und dem Moorgebiet in den Ardennen. Unser Ferienhaus liegt direkt an der belgischen Grenze auf 600m Höhe; auch ein Besuch nach Eupen/Malmedy oder Luxemburg lohnt sich. Im Sommer finden Sie einige schöne Badeseen in der Umgebung.
Über die BAB 1 Abfahrt Wißkirchen, B 477 bis Gemünd, hier links B 265 bis Hellenthal, zweiter Kreisverkehr 2. Ausfahrt in Richtung Hollerath; nach Ortsdurchfahrt Hollerath nach 2km erste Abfahrt links Richtung Ramscheid, Ortsmitte rechts Eifelweg, dann links Oberprether Weg 10
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Bitte beachten Sie, dass zusätzlich verbrauchsabhängige Nebenkosten anfallen können. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte direkt den Gastgeber.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Vermietung Haus Eifelsonne, Haus Tierfreund und Appartement
Eifelsteig
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über
die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung
sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen
des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung
sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn
diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen
sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt
hat.
§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung
(1) Buchungswünsche geben Sie bitte über die Buchungsanfrage ein
oder richten Sie bitte schriftlich an haus-eifelsonne@outlook.de oder
telefonisch an +49 (0) 157-316 471 01.
(2) Können wir Ihnen die gewünschte Ferienwohnung in dem
gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns eine
schriftliche Bestätigung der gebuchten Ferienwohnung sowie die
Rechnung. Die Reservierung für die Ferienwohnung ist mit Erhalt der
Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe §3)
rechtskräftig.
§ 3 Zahlungsbedingungen
(1) Die Anzahlung (Kaution) in Höhe von 200,00 € für das Haus
Eifelsonne 100,00 € für das Haus Tierfreund und 50,00 € für das
Apartment Eifelsteig ist sofort nach der Buchungsbestätigung auf unser
Konto zu überweisen.
(2) Der Rechnungsbetrag ist bis spätestens 14 Tage vor Anreise fällig.
Bei kurzfristigen Buchungen sofort nach Rechnungserhalt.
(3) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die jeweils geltenden
gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5% über dem
Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat
der Kunde Mahnkosten in Höhe von 15,00 € an uns zu erstatten. Alle
weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde.
Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisung aus dem Ausland,
trägt der Kunde. Alle Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom
Mieter zu tragen, d.h. unserem Bankkonto ist der volle Rechnungsbetrag
spesenfrei gutzuschreiben. Wir akzeptieren ausschließlich Zahlungen
per Überweisung oder nach Absprache Bargeldzahlungen, keine ec- und
Kreditkarten bzw. Schecks.
§ 4 An- und Abreise
(1) Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 14.00 Uhr zur Verfügung.
Sollte die Anreise nach 20:00 Uhr erfolgen, muss dies vorher
abgesprochen werden. Zwecks Schlüsselübergabe kontaktieren Sie uns
3-5 Tage vor Anreise telefonisch oder per E-Mail.
Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn
die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um 14:00 Uhr
bezogen werden kann.
(2) Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10.00 Uhr morgens zu verlassen.
Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu
stellen. Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das
Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer
entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein.
§ 5 Ferienwohnungen
(1) Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und
sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel
bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon
unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm
verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes
Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch
die Kosten für verlorene Schlüssel. Ein Zylinderschloss mit 3 Schlüsseln
austauschen kostet 50,00 Euro.
(2) Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den
Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das verstellen von
Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der
Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene
Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.
(3) Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie
Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie
bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos
gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem
Vermieter.
(4) Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der
Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift,
sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.
(5) Der Wellnessbereich darf von dem Mieter nur im Zeitraum von 14:00
Uhr bis 21:00 Uhr genutzt werden. Ist der Wellnessbereich aufgrund von
erforderlichen Reparaturarbeiten in diesem Zeitraum nicht zu nutzen,
steht dem Mieter kein Recht auf Mietminderung zu. Es gelten die in der
Corona-Zeit offiziellen Hygiene- und Abstandsrichtlinien. Sollten diese
nicht bekannt sein, kontaktieren Sie das Team Eifelsonne.
(6) Der Wellnessbereich dient ausschließlich als Ruhe- und
Erholungszone in Verbindung mit den angebotenen
Wellnessanwendungen. Dem Mieter ist untersagt, den gesamten
Wellnessbereich als Spaßbad-Raum zu nutzen. Kleinkinder dürfen den
Pool nur mit entsprechenden Schutzwindeln und unter Aufsicht nutzen.
Zur Sicherung wird der Schlüssel an den Mieter ausgehändigt. Mieter mit
längeren Haaren dürfen den Pool nur mit Badehauben bzw. mit
festgebundenen Haaren nutzen. Für den Pool wird eine Temperatur von
24°C angestrebt. Ein Garantieanspruch des Mieters auf eine bestimmte
Wasser- oder Lufttemperatur besteht nicht. Im Einzelfall kann auf
Wunsch des Gastes eine höhere Wassertemperatur für das rund 25.000
Liter-Becken bei Übernahme der zusätzlichen Energiekosten durch den
Mieter vereinbart werden.
(7) Die Außenanlagen und Balkone können zur Wahrung einer soliden
Nachbarschaft nur bis 22:00 Uhr abends genutzt werden.
(8) Auch die Fenster im Wintergarten sind ab 22:00 Uhr geschlossen zu
halten.
§ 6 Haustiere und Rauchen
(1) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in dem Ferienhaus
Haus Eifelsonne und in dem Apartment Eifelsteig nicht erlaubt. Gerne
kann unser Haus Tierfreund (zu-) gebucht werden, für den Aufenthalt mit
Tieren.
(2) Das Rauchen ist innerhalb aller Häuser und Apartments verboten.
§ 7 Aufenthalt
(1) Die Ferienwohnungen darf nur von den in der Buchung aufgeführten
Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als
vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu
zahlen, welches sich im Mietpreis bestimmt. Der Vermieter hat zudem in
diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
(2) Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist
nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen
weitergegeben werden.
(3) Der Mieter erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie
der Hausordnung der Ferienwohnungen Richter einverstanden. Die
Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung.
(4) Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung ist der
Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen.
Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine
Entschädigung besteht nicht.
§ 8 Reiserücktritt
(1) Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen
Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine
Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der Entschädigung
richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:
• Stornierung bis 8 Wochen vor Mietbeginn: Mietpreis minus
Endreinigung; abzüglich 30%
• Stornierung bis 4 Wochen vor Mietbeginn: Mietpreis minus
Endreinigung abzüglich 20%
• Stornierung bis 2 Wochen vor Mietbeginn: Mietpreis minus
Endreinigung abzüglich 10%
• Stornierung ab 2 Wochen vor Mietbeginn: Mietpreis minus
Endreinigung.
Maßgebend ist der Eingang der Stornierungserklärung bei den
Vermietern.
(2) Die vorzeitige Abreise des Mieters berechtigt nicht zu
Rückforderungen gegen die Vermieter. Der Mieter schuldet den
vereinbarten Mietpreis.
(3) Bei Buchungen über einen Drittanbieter gelten die dortigen
Stornierungsbedingungen.
Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird empfohlen.
§ 9 Rücktritt durch den Vermieter
(1) Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt
oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder
Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände
die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die
Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein
Anspruch des Kunden auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise-
und Hotelkosten wird nicht übernommen.
(2) Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne
Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz
Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig
verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.
§ 10 Haftung des Vermieters
(1) Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines
ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des
Mietobjekts.
(2) Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder
Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt
sind hiermit ausgeschlossen.
§ 11 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
§ 11.1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
(1) Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang
über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes
im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet.
Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu
gestatten.
(2) Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit,
Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen
Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz,
teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang
des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder
auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird
oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme
fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in
angemessener Zeit verhindern kann.
(3) Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen
und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das
WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder
kostenpflichtige Seiten).
§ 11.2. Zugangsdaten
(1) Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten
(Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben
werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN
gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger
Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser
Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter
verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten.
(2) Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
§ 11.3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
(1) Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang
zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur
Verfügung.
(2) Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt
unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten
eingesehen werden.
(3) Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht,
dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung
des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs
erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für
Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des
Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es
sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen
Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
§ 11.4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
(1) Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch
genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen ungetätigten
Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich.
(2) Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er
Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu
tragen.
(3) Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht
einzuhalten.
• das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder
rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
• keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich
vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
• dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von
Filesharing-Programmen;
• die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte
versenden oder verbreiten;
• das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam)
und/ oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
(4) Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen
Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen
Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß
gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch
auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr
zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter
oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein
solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des
Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
§ 12 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten
(1) Die in dem Ferienhaus ausgelegte Hausordnung für das Haus, das
Grundstück und den Wellnessbereich sind Bestandteil der AGB und
können ebenfalls vorab elektronisch angefordert werden bzw. auf
unserer Internetseite eingesehen werden.
(2) Dem Mieter werden bei Beginn der Mietzeit nach vollständiger
Zahlung Schlüssel für das Haus übergeben. Der Mieter ist verpflichtet,
die Schlüssel bei Ende der Mietzeit den Vermietern oder einer von ihnen
beauftragten Person zurückzugeben. Der Mieter ist verpflichtet, den
Verlust eines Schlüssel unverzüglich den Vermietern zu melden. Der
Mieter hat die Kosten für eine notwendige Auswechslung des Schlosses
bzw. Schließsystems zu tragen.
(3) Der Wellnessbereich darf von dem Mieter nur im Zeitraum von 14:00
Uhr bis 21:00 Uhr genutzt werden. Ist der Wellnessbereich aufgrund von
ad hoc erforderlichen Reparaturarbeiten in diesem Zeitraum nicht zu
nutzen, steht dem Mieter kein Recht auf Mietminderung zu. Es gelten die
in der Corona-Zeit offiziellen Hygiene- und Abstandsrichtlinien. Sollten
diese nicht bekannt sein, kontaktieren Sie das Team Eifelsonne.
(4) Der Wellnessbereich dient ausschließlich als Ruhe- und
Erholungszone in Verbindung mit den angebotenen
Wellnessanwendungen. Dem Mieter ist untersagt, den gesamten
Wellnessbereich als Spaßbad-Raum zu nutzen. Kleinkinder dürfen den
Pool nur mit entsprechenden Schutzwindeln und unter Aufsicht nutzen.
Mieter mit längeren Haaren dürfen den Pool nur mit Badehauben bzw.
mit festgebundenen Haaren nutzen. Für den Pool wird eine Temperatur
von 24°C angestrebt. Ein Garantieanspruch des Mieters auf eine
bestimmte Wasser- oder Lufttemperatur besteht nicht. Im Einzelfall kann
auf Wunsch des Gastes eine höhere Wassertemperatur für das rund
25.000 Liter-Becken bei Übernahme der zusätzlichen Energiekosten
durch den Mieter vereinbart werden.
(5) Die Außenanlagen und Balkone können zur Wahrung einer soliden
Nachbarschaft nur bis 22:00 Uhr abends genutzt werden.
(6) Auch die Fenster im Wintergarten sind ab 22:00 Uhr geschlossen zu
halten.
(7) Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Ferienhaus samt Inventar,
das umgebende Grundstück und den Wellnessbereich pfleglich zu
behandeln und vor Schäden sowie Fehlbeständen zu bewahren.
Dennoch auftretende Schäden oder Fehlbestände hat der Mieter den
Vermietern unverzüglich anzuzeigen. Andernfalls hat der Mieter den
Vermietern darauf beruhende Schäden zu ersetzen. Die während der
Mietzeit am Haus, dem Inventar, dem umgebenden Grundstück oder
dem Wellnessbereich entstandenen Schäden oder einen Fehlbestand
hat der Mieter zu ersetzen, es sei denn er weist nach, dass ihn oder ihn
begleitende oder besuchende Personen an der Entstehung des
Schadens oder Fehlbestandes kein Verschulden trifft.
(8) Die Benutzung des Kinderspielplatzes ist für Kinder bis 14 Jahre
gestattet und erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.
(9) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist
in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein-
und/oder angebrachte Dekoration o. ö. allein und stellt den Anbieter von
Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch
die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
(10) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der
Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die
schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des
Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den
Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei
denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar
oder unmöglich.
§ 13 Schriftform
(1) Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen
nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen
Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Kaution.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden,
so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu
ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten
wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
§ 15 Gerichtsstand
(1) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge. Das gleiche gilt
für die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für
Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie
für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse, ist der Sitz des Vermieters.
Beides gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen
zwingend etwas anderes vorschreiben.
Helmut Schmitz, Oberprether Weg 5, 53940 Hellenthal, Steuer-Nr.
211/5095/0983
(3) Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht
Schleiden bzw. das Landgericht Aachen zuständig.
Erst mit der Buchungsbestätigung gilt die Buchung als verbindlich.
Es wird eine Kaution in Höhe von 200€ bei Buchung fällig.
Firma Haus Eifelsonne - Frau Ulrike Schmitz
Wir sprechen: Deutsch und Englisch
Unterkunfts-Nummer: 87951
Seit 2010 sind wir als Privatvermieter tätig und mit Engagement bestrebt, Ihnen eine schöne Zeit zu organisieren. Seit Anfang 2020 werden wir bei Buchungen und bei der Organisation durch Frau Wirtz unterstützt.
telefonisch erreichbar über Festnetz bzw.mobil
Bitte geben Sie weitere Details ein, um die Kontaktnummer des Gastgebers zu erhalten
*Haftungsausschluss: Kann Bewertungen von vertrauenswürdigen Drittanbietern enthalten
Diese Unterkunft hat 55 Bewertungen und wird von 55 Gästen empfohlen.
*Haftungsausschluss: Kann Bewertungen von vertrauenswürdigen Drittanbietern enthalten
Diese Unterkunft hat 55 Bewertungen und wird von 55 Gästen empfohlen.
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