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Sie erreichen die Ferienwohnung über einen eigenen Eingang. Im Erdgeschoss befindet sich der Wohnbereich mit der Küchenzeile (komplett eingerichtet: Kaffeemaschine, Wasserkocher,Toaster, 4-Platten-E-Herd mit Backofen).
Das Wohn-Esszimmer ist modern möbliert mit separaten Essplatz, Ledercouch, Kabel/TV + Radio.
Im 1.OG befinden sich die beiden Schlafzimmer mit freistehenden Doppelbetten (keine Etagenbetten), Federkernmatratzen mit höhenverstellbaren Lattenrosten, Allergikerbetten, sowie Dusche und WC. Das gesamte Appartement ist mit Laminatboden und Fußbodenheizung ausgestattet.
Die Ost-Süd-Terrasse eignet sich hervorragend für ein sonniges Frühstück und lädt gerne zum Sonnenbaden ein.
Eigener PKW-Stellplatz auf dem Grundstück.
500 m
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300 m
20 m
5 km
50 m
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Mitten in Schliersee , nur einen Katzensprung vom See entfernt.
Von hier aus können Sie Ihre Wanderungen, egal ob zu Fuß oder per Rad, starten. Der Bustransfer ist mit der Kurkarte im gesamten Landkreis Miesbach kostenlos. Fahrradverleih in unmittelbarer Nähe. In nur wenigen Gehminuten sind Sie direkt am See, im Strandbad, der "Vitalwelt Schliersee", einem Freizeit- und Wellnessbad, am Minigolfplatz und im Ortskern von Schliersee.
Schliersee als international bekannter Urlaubs- und Wintersportort in den bayrischen Alpen liegt 784m über dem Meeresspiegel.
Autonbahn A 8 München Richtung Salzburg, Ausfahrt Weyarn. Auf der Staatsstraße nach Schliersee. Ab Ortseingang noch 1,5 km auf der Hauptstraße.
Einfahrt links gegenüber Trachtengeschäft Siebzehnrübl.
Dir wird noch nichts berechnet
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich verbrauchsabhängige Nebenkosten anfallen können. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte direkt den Gastgeber.
Unser Gastaufnahmevertrag
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Reservierung einer Ferienwohnung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmer-/Ferienwohnungreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer/Ferienwohnung bestellt und zugesagt – gleichgültig ob mündlich oder schriftlich – oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers/
Feriewohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.
Die Kosten für den Gast betragen bei Stornierung bzw.Nichtanreise:
Bei reiner Übernachtung (Ferienwohnung) 90% des vereinbarten Reisepreises.
5. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene
Zimmer/Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu
vermeiden.
Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers/Ferienwohnung hat der Gast für die
Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
6. Erfolgt eine vorzeitige Abreise wegen eines Grundes, den der Gastgeber verursacht
hat, wie z.B.im Prospekt angekündigte Leistungen oder in der Buchung gebotene
und vereinbarte Leistungen, die jedoch vor Ort nicht erbracht werden, besteht für
den Gast die Möglichkeit, den Beherbergungsvertrag nach erfolgloser Abmahnung
fristlos zu kündigen. Damit wird er nicht nur von seiner Zahlungsverpflichtung frei,
sondern er hat eventuell auch noch Schadenersatzansprüche gegen den Gastgeber.
Alle anderen Gründe, die im Risikobereich des Gastes liegen bzw. auf höherer Gewalt
zurück zuführen sind, wie z.B.Todesfall, Krankheit, schlechtes Wetter, Natur-
katastrophen oder nicht ausreichende Schneelage, befreien den Gast nicht von seiner
Zahlungsverpflichtung für den gesamten gebuchten Zeitraum.
7. An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Das Zimmer/Ferienwohnung muß am
Abreisetag bis 10 Uhr geräumt sein.
8. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Miesbach.
Klimaanlage inklusive
Kurtaxe (Erwachsene), pro Nacht, 2,- Kinder ab dem 6.Lebensjahr, pro Nacht, 1,--
Frau Marion Haringer
Ich spreche: Deutsch, Englisch und Französisch
Unterkunfts-Nummer: 48362
werktags ab 15.00 Uhr
Bitte geben Sie weitere Details ein, um die Kontaktnummer des Gastgebers zu erhalten
*Haftungsausschluss: Kann Bewertungen von vertrauenswürdigen Drittanbietern enthalten
Diese Unterkunft hat 6 Bewertungen und wird von 6 Gästen empfohlen.
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