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Unser romantisches Ferienhaus „Seeblick" liegt in einer Ferienhaussiedlung in Saalthal, einer schönen Bucht am Hohenwartestausee bei Saalfeld.
Auf der Wein umrankten Terrasse spüren Sie beim Blick auf den See einen Hauch mediterranem Flairs.
Das geschmackvoll eingerichtete Ferienhaus bietet Platz für 2 Erwachsene und 1Kind, besitzt einen gemütlich eingerichteten Wohnraum, zwei Schlafräume (ein Doppelbett, ein Einzelbett), eine kleine komplett ausgestattete Küche sowie ein kleines Bad mit Dusche und WC. WLAN gratis!
Auf der Terrasse oder der Liegewiese neben dem Haus können Sie ungestört Frühstücken, Sonnenbaden, Grillen oder einfach nur die Aussicht genießen.
Es besteht keine Lademöglichkeit für Elektroautos!
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400 m
150 m
Klassikerstadt Weimar - Romantisches Erfurt - Weltkulturerbe Hainich (Baumkronenpfad) - Rennsteig - Wartburg in Eisenach
In Saalthal erwartet sie ein Restaurant, Wassersportschule, Liegewiese am Wasser und ein Bootsverleih.
Ab der Sperrmauer können sie mit der Stausee-Schifffahrt einen Ausflug über den See unternehmen.
Hohenwarte bietet einen Minigolfplatz, einen sehr schön angelegten Spielplatz für Kinder mit Tennis, Volleyball und Fußball.
GPS Daten des Hauses für Navigationssysteme:
Länge: 11°30`52"O
Breite: 50°37`24"N
Höhe 375m
A9-Triptis-Pößneck-Könitz-Bucha-Saalthal
A4-A71-Arnstadt-Rudolstadt-Saalfeld-Kaulsdorf-Saalthal
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Bitte beachten Sie, dass zusätzlich verbrauchsabhängige Nebenkosten anfallen können. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte direkt den Gastgeber.
Allgemeine Mietbedingungen
1. Vertragsschluss
Das Ferienhaus wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden. Der Mietvertrag für das Ferienhaus kommt auf Basis des Angebotes des Vermieters zustande, wenn innerhalb der vorgesehenen Frist die Anzahlung getätigt wird. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 4 Wochen bis zum Mietbeginn) kommt der Mietvertrag bereits mit schriftlicher oder mündlicher Annahme des Angebotes zustande.
2. Mietpreis und Nebenkosten
In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Nicht enthalten ist Strom für das Laden und Betreiben eines Elektroautos. Die Entnahme von Strom für das Aufladen eines Elektroautos ist grundsätzlich untersagt.
Es wird eine Anzahlung von 25% des Gesamtpreises vereinbart, dieser ist bei Vertragsschluss fällig. Die Restzahlung ist mit Erhalt der Endrechnung bis spätestens 28 Tage vor Mietbeginn zu leisten.
3. Mietdauer
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab ca. 13.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr in geräumtem und besenreinen Zustand übergeben.
4. Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 25%
Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50%
danach bis 10 Tage vorher: 80%
ab 10 Tage bis 1 Tag vorher: 95%
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.
5. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
6. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.
7. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
8. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nur für die rechtzeitige Überlassung des Mietobjektes, nicht hingegen für Ausstattungs- und andere Beschreibungsmerkmale der Ferienwohnung, die sich ändern können. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet auch nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).
9. Tierhaltung
Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen sind nicht gestattet.
10. Änderungen des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
11. Hausordnung
Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert.
Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Nachbarn durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden.
Rundfunk-, Fernseh- und Hifi-Geräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.
Das Rauchen ist nur im Außenbereich gestattet. Die Nutzung von Aschenbechern ist verpflichtend.
13. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung.
Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
Keine Möglichkeit zum Aufladen von Elektrofahrzeugen vorhanden.
Kleinkinder bis 2 Jahre frei.
Firma Ferienhausvermietung Möllers - Herr Udo Möllers
Wir sprechen: Deutsch
Unterkunfts-Nummer: 34546
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