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Stornierungsbedingungen
Von der Entrichtung der Miete wird der Mieter nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund, beispielsweise eine Erkrankung oder Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, das Feriendomizil nicht nutzen kann. Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen – regelmäßig pauschal 20% der Miete – sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung anrechnen lassen. Der Mieter muss also nach dem Gesetz ggf. 80% der vereinbarten Miete zahlen, obwohl er das Feriendomizil nicht nutzt. Die Stornierung ist schriftlich an die Appartement-Vermietung Bals zu richten. Geht die Stornierung dieser weniger als 48 Stunden vor dem Anreisetag zu, gilt Vorstehendes mit der Maßgabe, dass die ersparten Aufwendungen mit 15 % pauschalisiert werden und der Mieter der Appartement-Vermietung Bals zusätzlich eine Stornierungsgebühr in Höhe von 35,00 € schuldet. Bei einer Abreise vor Ende der Mietzeit bleibt der Mieter zur Zahlung des Gesamtpreises verpflichtet. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird empfohlen.
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