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Stornierungsbedingungen
STORNIERUNGSREGELUNGEN
50% Erstattung für Stornierungen bis zu 30 Tage vor Anreise.
80% Erstattung für Stornierungen bis zu 60 Tage vor Anreise.
100% Erstattung für Stornierungen bis zu 90 Tage vor Anreise.
REGELUNG BETREFFEND DER COVD-19 PANDEMIE
Sofern im Rahmen der gegenwärtigen COVID-19 Pandemie zum Zeitpunkt des Reiseantritts behördlich angeordnete Reisebeschränkungen für Ostseebad Rerik bestehen, verliert die Buchung ihre Gültigkeit. Geleistete Anzahlungen werden zurückerstattet.
NUTZUNGSREGELN FÜR DAS FERIENHAUS „SANSIBAR UNTER REET“, AHORNWEG 6, 18230 OSTSEEBAD RERIK
1. Das Ferienhaus darf ausschließlich zur privaten Erholungszwecken genutzt werden. Jedwede gewerbliche Nutzung, auch für gewerbliche oder sonst zur Veröffentlichung bestimmten Film-, Ton- oder Fotoaufnahmen, ist nicht zulässig.
2. Der Mieter hat die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden hat der Mieter zu ersetzen.
3. Bei Bezug des Ferienhauses oder während der Mietzeit eintretende Schäden hat der Mieter unverzüglich zu melden. Sofern die Vermieterin vor Anreise des Mieters Kenntnis von wesentlichen Beschädigungen am Ferienhaus oder seiner Einrichtung erhält, wird sie den Mieter hierüber informieren und eine angemessene Reduktion des Mietpreises anbieten. Bei schwerwiegenden Schäden, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeiten des Ferienhauses führen, sind Mieter und Vermieter jeweils berechtigt, ohne Stornierungsgebühren vom Mietverhältnis zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
4. Haustiere dürfen nur nach vorheriger Erlaubnis durch die Vermieterin mitgebracht werden.
5. In der Regel einmal wöchentlich finden Gartenpflegearbeiten statt, die durch den Mieter zu dulden sind.
6. Das Rauchen im Haus und im Bereich des Reetdachs ist untersagt. Feuer im Haus ist nur im vorhandenen Kaminofen bei geschlossenem Kaminfenster zulässig. Der Kamin muss beim Verlassen des Hauses vollständig erloschen sein.
7. Das Grillen ist nur auf dem eingerichteten Grillplatz mit Kohle zulässig. Da es sich um ein reetgedecktes Haus handelt, ist Funkenflug in Nähe des Hauses zu vermeiden. Offenes Feuer ist auf dem gesamten Grundstück untersagt. Brennstoffe für Grill und Kamin sind bei Bedarf durch den Mieter zu beschaffen.
8. In der Wintersaison vom 15. Oktober bis zum 15. März steht das Gartenmobiliar nicht zur Verfügung. Ein Winterdienst zur Schnee- und Eisbeseitigung auf dem Grundstück sowie dem Hausdach besteht nicht. Der Mieter ist gehalten, die notwendige Vorsicht walten zu lassen und mit den zur Verfügung stehenden Utensilien (Schneeschippe, Besen, Sand bzw. Split) Schnee und Eis so zu beseitigen, dass er das Grundstück gefahrlos nutzen kann. Vermieterseitig wird kein Winter- bzw. Streudienst gestellt; eine Haftung des Vermieters ist insoweit ausgeschlossen.
9. Das Ferienhaus erfüllt modernste Energiestandards. Aufgrund der effizienten Wärmedämmung und der damit einhergehenden Dichtigkeit der Gebäudehülle ist zur Vermeidung von Feuchtigkeitsschäden die Raumfeuchte zu regulieren. Der Mieter hat daher das Ferienhaus regelmäßig (mindestens einmal täglich) zu lüften.
10. Das Ferienhaus ist mit einem WLAN-gestützten Internetzugang ausgestattet. Dem Mieter ist die Nutzung dieses Internetzugangs mit der Maßgabe gestattet, dass er für die während der Mietzeit über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte selbst verantwortlich ist. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Das geltende Recht ist einzuhalten. Insbesondere darf das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten noch zur widerrechtlichen Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung urheberrechtlich geschützter Güter (z.B. Filesharing) genutzt werden. Die geltenden Jugendschutzvorschriften sind zu beachten. Es dürfen keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versendet werden. Auch darf das WLAN nicht zum Versand von Schadsoftware sowie von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung genutzt werden. Der Mieter stellt die Vermieterin von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der vorstehenden Regelungen durch den Mieter beruhen. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden.
11. Das Haus ist mit einer Alarmanlage ausgestattet, in deren Funktionsweise der Mieter bei Bezug eingewiesen wird. Bei Abwesenheit sind alle Fenster zu schließen, die Haustür abzuschließen und die Alarmanlage zu aktivieren.
12. Bei Abreise übergibt der Mieter das Ferienhaus besenrein in einwandfreiem Zustand und mit vollständigem Inventar. Das Geschirr ist zu reinigen und der Hausmüll ist in die dafür vorgesehenen Mülltonnen auf dem Grundstück zu bringen. Altglas ist in den öffentlichen Glascontainern zu entsorgen. Alle Fenster müssen bei der Abreise geschlossen sein. Die Haustüre ist abzuschließen. Sämtliche Schlüssel sind zurückzugeben.
Zahlung erst nach Bestätigung des Gastgebers
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