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Stornierungsbedingungen
4.1. Eine evtl. Stornierung des Mietvertrages muss schriftlich erfolgen.
4.2. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,- € von der geleisteten Anzahlung einbehalten.
Erfolgt der Rücktritt
bis 90 Tage vor Mietbeginn werden 10% des Mietzinses,
bis 60 Tage vor Mietbeginn 25% des Mietzinses,
bis 35 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietzinses,
bis 28 Tage vor Mietbeginn 75% des Mietzinses,
bis 20 Tage vor Mietbeginn oder bei Nichtinanspruchnahme des Ferienhauses 100% des Mietzinses einbehalten, jedoch mindestens
100,- €.
4.3. Obiger §4.2 gilt nicht, wenn es dem Vermieter gelingt das Ferienhaus für den unter §2.2 genannten Zeitraum anderweitig zu vermieten. In diesem Fall wird nur eine Bearbeitungsgebühr von 50,- € zuzüglich eventueller Einnahmeverluste durch Mindermieteinahmen bis maximal den unter §4.2 festgelegten Stornierungszahlungen fällig.
4.4. Beendet der Mieter während seines Aufenthalts vorzeitig das Mietverhältnis so ist der in §3 vereinbarte Mietzins zu 100% fällig.
4.5. Der Vermieter empfiehlt dem Mieter den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Zahlung erst nach Bestätigung des Gastgebers
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