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Das Casa das Frutas liegt etwas außerhalb von Lagos in einem gepflegten Villenviertel. Ausgelesene Einrichtung mit landestypischen und modernen Elementen prägen das Haus.
Von der kleinen sonnigen Terrasse kommen Sie in das gemütliche Wohnzimmer, welches direkt in die offene Küche (mit Spülmaschine) über geht. Die beiden ruhigen Schlafzimmer bescheren Ihnen geruhsame Nächte. Das Badezimmer ist gut ausgestattet.
Der wunderbare Außenbereich bietet Ihnen einen erfrischenden, blickgeschützen Pool mit Sonnenliegen und eine überdachte, möblierte Terrasse. Ein weiteres Highlight ist die Außenküche, wo leckere Atlantikfische gegrillt werden können.
Hinweis zur Reisevermittlung:
Bei uns buchen Sie keine Pauschalreise. Wir vermitteln Ferienhäuser ausschließlich direkt von den jeweiligen Eigentümern.
Webseite: www.check-in-reisen.de
Großzügiges Haus mit viel Platz. Weitläufiger Garten. Grillplatz am Haus. Ruhig, komfortabel gemütlich eingerichtet. Unsere Empfehlung. Preisleistungsverhältnis ist sehr gut. Die Besitzer wohnen auf dem selben Grundstück in einem separaten Haus.
Ihre Reiseversicherung: https://www.lta-reiseschutz.de/de/aufnahmeantrag/?RB=rGotnIzR1LyoS
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Kinderrutsche und Schaukel im Garten.
Die wunderbare mediterrane Atmosphäre spüren Sie in diesem Ferienhaus überall. Das ganze Jahr über scheint hier die Sonne und Winde aus Afrika sorgen für milde und warme Winter. Die erfrischende Meeresbrise macht die heißen Sommermonate sehr angenehm!
In den schönen Häfen finden Sie bunt bemalte Fischerboote. Die schönen Buchten, feinsandigen Stränden und bizaren Steilküsten laden zum Verweilen ein. Tolle traditionelle Handwerkskunst können Sie in den schönen kleinen Läden oder auf den lebendigen Märkten erwerben.
Flughafen Lagos, Schnellstraße und Landstraße zum Haus. Ca. 90 Minuten. Einfache Anreise. Mietwagen ist empfehlenswert.
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Bitte beachten Sie, dass zusätzlich verbrauchsabhängige Nebenkosten anfallen können. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte direkt den Gastgeber.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
im Sinne des § 651w BGB.
1. Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften
1.1. Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch den Vermittler kommt zwischen dem Kunden und dem Vermittler der Vertrag über die Vermittlung von Reiseleistungen (Vermittlungsvertrag) zustande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form.
Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet, Online-Buchungsformular, Fax, Messenger Dienste) erteilt, so bestätigt der Vermittler den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar.
1.2. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Vermittlers ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 651a ff BGB i.V.m. Art. 250ff. EGBGB und §§
675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
1.3. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffene Vereinbarungen, insbesondere - soweit wirksam vereinbart - dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen
die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund internationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
2. Allgemeine Vertragspflichten des Vermittlers, Auskünfte, Hinweise
2.1. Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der Kunde bestmöglich beraten. Auf Wunsch wird dann die Buchungsanfrage beim Leistungserbringer durch den Vermittler vorgenommen. Zur Leistungspflicht gehört nach Bestätigung durch den Leistungserbringer die Übergabe der Unterlagen über die vermittelte(n) Reiseleistung(en). Dies gilt nicht, wenn vereinbart wurde, dass der Leistungserbringer die Unterlagen dem Kunden direkt übermittelt.
2.2. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet der Vermittler im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet der Vermittler gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.
2.3. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Vermittler nicht verpflichtet, den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten. Vertragliche Verpflichtungen des Vermittlers im Rahmen von ihm abgegebener „Bestpreis- Garantien“ bleiben hiervon unberührt.
2.4. Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt der Vermittler bezüglich Auskünften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der vom Vermittler zu vermittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift.
2.5. Sonderwünsche nimmt der Vermittler nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Leistungserbringer entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat der Vermittler für die Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung oder Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die vom Vermittler an den Leistungserbringer zu übermittelnde Buchungserklärung des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Leistungserbringers zum Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen des Leistungserbringers werden.
3. Pflichten des Vermittlers bezüglich Einreisevorschriften und Visa
3.1. Der Vermittler unterrichtet den Kunden über Einreise- und Visabestimmungen, soweit ein entsprechender Auftrag ausdrücklich vereinbart worden ist. Ansonsten besteht eine entsprechende Aufklärungs- oder Informationspflicht nur dann, wenn besondere, dem Vermittler bekannte oder offenkundige Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich
machen und die entsprechenden Informationen nicht bereits in den dem Kunden vorliegenden Angebotsunterlagen enthalten sind.
3.2. Entsprechende Hinweispflichten des Vermittlers beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus aktuellen, branchenüblichen Informationsquellen Eine spezielle Nachforschungspflicht des Vermittlers besteht ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung nicht. Der Vermittler kann seine Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass er den Kunden auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei in Betracht kommenden Informationsstellen verweist.
3.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich der Information über Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften, gesundheitsprophylaktische Vorsorgemaßnahmen des Kunden und seiner Mitreisenden sowie für Ein- und Ausfuhrvorschriften.
3.4. Übernimmt der Vermittler entgeltlich oder unentgeltlich für den Kunden die Registrierung im Rahmen elektronischer Systeme zur Erlangung der Einreiseerlaubnis als Voraussetzung für die Ein- oder Durchreise in bestimmte Länder, so gilt: Die Übernahme dieser Tätigkeit begründet ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Verpflichtung des Vermittlers zu weitergehenden Erkundigungen oder Informationen über Ein- oder Durchreiseformalitäten oder zu Transitaufenthalten auf der Reise und insbesondere nicht zur Visabeschaffung. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die elektronische Einreiseerlaubnis nicht die endgültige Einreisegenehmigung durch die Grenzbehörden des jeweiligen Landes ersetzt.
3.5. Zur Beschaffung von Visa oder sonstigen für die Reisedurchführung erforderlichen Dokumenten ist der Vermittler ohne besondere, ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages kann der Vermittler ohne ausdrückliche Vereinbarung die Erstattung der ihm entstehenden Aufwendungen, die er nach den Umständen für erforderlich halten durfte, verlangen. Der Vermittler kann für seine Tätigkeit selbst eine Vergütung fordern, wenn diese vereinbart ist oder die Tätigkeit den Umständen nach nur gegen entsprechende Vergütung geschuldet war.
3.6. Der Vermittler haftet nicht für die Erteilung von Visa und sonstigen Dokumenten und nicht für den rechtzeitigen Zugang. Dies gilt nicht, wenn die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände vom Vermittler schuldhaft verursacht oder mitverursacht worden sind.
4. Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso, Zahlungen
4.1. Der Vermittler ist berechtigt, Zahlungen entsprechend den Leistungs- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungserbringer zu verlangen. Zahlungsansprüche gegenüber dem Kunden kann der Vermittler, soweit dies den Vereinbarungen zwischen dem Vermittler und dem Leistungserbringer entspricht, als dessen Inkassobevollmächtigter geltend machen, jedoch auch aus eigenem Recht auf Grundlage der gesetzlichen Vorschusspflicht des Kunden als uftraggeber gemäß § 669 BGB.
4.2 Anzahlung / Restzahlung:
Mit dem Vermittlungsvertrag wird eine Anzahlung in Höhe von 35 % des Reisepreises fällig. Wenn in Einzelfällen eine höhere Anzahlung erforderlich ist, wird hierfür eine gesonderte Zustimmung des Kunden eingeholt. Der Restbetrag ist zahlbar vier Wochen vor Abreise.
4.3. Stornierungskosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen der vermittelten Leistungserbringer: Bei Rücktritt vom Vermittlungsvertrag durch den Kunden oder Nichtantritt der Reise,
berechnet der Vermittler im Auftrag und im Namen des jeweiligen Leistungserbringers einen pauschalierten Ersatz der Aufwendungen:
A) Ferienhäuser / Ferienwohnungen / Ferienvillen:
bis 57. Tag vor Reiseantritt 35 % des Mietpreises,
ab 56. Tag 75 % des Mietpreises,
ab 28. Tag 90 % des Mietpreises.
Wenn in Einzelfällen höhere Stornierungskosten vereinbart werden müssen, wird hierfür eine gesonderte Zustimmung des Kunden eingeholt.
B) Mietwagen:
bis 15. Tag vor Reiseantritt 100 €,
ab 14. Tag 50 % des Mietpreises, jedoch mindestens 100 €.
4.4. Umbuchungen durch den Kunden:
A) Ferienhäuser / Ferienwohnungen / Ferienvillen:
Umbuchungen können jederzeit nach Buchung nur durch Rücktritt von der Reise mit anschließender Neuanmeldung orgenommen werden.
B) Mietwagen:
Umbuchungen auf Wunsch des Reisenden können - soweit technisch möglich - jederzeit vorgenommen werden. Der Vermittler berechnet hierfür jeweils 50 €, bis zum 15. Tag vor Reiseantritt. Danach können Umbuchungen nur noch durch Rücktritt von der Reise mit anschließender Neuanmeldung vorgenommen werden.
4.5. Der Kunde kann eigenen Zahlungsansprüchen des Vermittlers nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, dass der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages, hat. Dies gilt nicht, wenn für das Entstehen solcher Ansprüche eine
schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten des Vermittlers ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder der Vermittler aus anderen Gründen gegenüber dem Kunden für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet.
5. Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen
5.1. Sowohl den Kunden, wie auch den Vermittler trifft die Pflicht, Vertrags- und sonstige Unterlagen des vermittelten Leistungserbringers über die Reiseleistungen, die dem Kunden durch den Vermittler ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Unterlagen über die
vermittelten Reiseleistungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.
5.2. Soweit Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen dem Kunden nicht direkt vom vermittelten Leistungserbringer übermittelt werden, erfolgt die Aushändigung durch den Vermittler durch postalischen oder elektronischen Versand.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden gegenüber dem Vermittler
6.1. Der Kunde hat für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit des Vermittlers nach deren Feststellung diesem unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen, sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen).
6.2. Erfolgt keine Anzeige nach Ziff. 8.1 durch den Kunden, so gilt:
a) Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziff. 8.1 unverschuldet, entfallen seine Ansprüche nicht.
b) Ansprüche des Kunden an den Vermittler entfallen insoweit, als dieser nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit der Vermittler nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden dem Vermittler die
Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem vermittelten Leistungserbringer ermöglicht hätte.
c) Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach Ziff. 8.1 entfallen nicht
- bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermittlers resultieren
- bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermittlers beruhen
- bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Die Haftung für
Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt.
6.3. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer bleibt von Ziffer 8 unberührt.
6.4. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, den Vermittler auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Reiseleistungen hinzuweisen.
7. Pflichten des Vermittlers bei Reklamationen des Kunden gegenüber den vermittelten Leistungserbringern
7.1. Ansprüche müssen gegenüber den vermittelten Leistungserbringern innerhalb bestimmter Fristen, die sich aus Gesetz oder vertraglichen Vereinbarungen ergeben können, geltend gemacht werden. Im Regelfall werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber dem Vermittler gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber dem Vermittler als auch gegenüber dem Leistungserbringer geltend machen will.
7.2. Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Leistungserbringern beschränkt sich die Pflicht des Vermittlers auf die Erteilung der erforderlichen und ihm bekannten Informationen und Unterlagen, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der vermittelten Leistungserbringer.
7.3. Übernimmt der Vermittler - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet er für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur bei von ihm selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis.
7.4. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermittelten Leistungserbringern besteht keine Pflicht des Vermittlers zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.
8. Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Reiseleistungen
8.1. Der Vermittler weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen.
8.2. Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen - auch unverschuldeten - Abbruch der Inanspruchnahme der
Reiseleistungen nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen.
8.3. Der Vermittler empfiehlt zusätzlich, bei Reisen ins Ausland auf ausreichenden Auslandskrankenversicherungsschutz zu achten.
8.4. Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen und/oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), die Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung in der Reiserücktrittskostenversicherung, Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. Der Vermittler haftet nicht, soweit er keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.
9. Haftung des Vermittlers
9.1. Der Vermittler haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung oder Zusicherung des Vermittlers, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbeschreibung des Leistungserbringers erheblich abweicht.
9.2. Eine etwaige eigene Haftung des Vermittlers aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
10. Verbraucherstreitbeilegung
- Der Vermittler weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass der Vermittler nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser
Geschäftsbedingungen über die Vermittlung von Reiseleistungen für den Vermittler verpflichtend würde, informiert der Vermittler die Verbraucher hierüber in geeigneter Form.
- Der Vermittler verweist für alle Verträge über Pauschalreisen, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr hin.
11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung treten, die dem Sinn und Zweck der Allgemeinen Geschäftsbedingungen am nächsten kommt.
01.11. - 31.03. buchbar nur auf Anfrage!
Klimaanlage auf Wunsch. 70 EURO/Woche, zahlbar vor Ort!
Kautionshinterlegung bei Anreise. Zahlung vor Ort.
Verfügbarkeiten nur auf Anfrage! Belegungsplan nicht aktiv!
Firma CHECK-IN individuelle Flugreisen GmbH - Frau Blanka Sauer
Wir sprechen: Deutsch, Englisch, Portugiesisch und Tschechisch
Unterkunfts-Nummer: 82463
Wir sind seit 1992 auf die Azoren und Portugal spezialisiert, auf "das Land, wo Europa endet und das Meer beginnt". Wir kennen uns aus und schneidern Ihre Reise nach Maß!
Mo-Do: 09.00-13.00 und 15.00-17.00 sowie Fr: 09.00-13.00 und 14.00-16.00
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