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Das komplett freistehende, ehemalige Bauernhaus mit direktem Zugang zu Alfbach, neuem Saunahaus und 7.100qm Wiese & Wald lädt Euch auf eine Zeitreise ein.
Trotz aufwendiger, liebevoller Sanierung wurde die Authentizität des Lebens in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts erhalten. Die Innenausstattung aus alter Zeit wurde mit modernem Komfort kombiniert.
Das Haus wird mittels neuem Pelletofen beheizt. Alternativ könnt ihr Wohn- und Schlafräume mit dem bereitgestellten Brennmaterial durch einen Kachelofen selbst beheizen. Küche und beide Bäder verfügen über moderne Gasheizkörper.
In der komplett ausgestatteten Küche befindet sich ein moderner Gasherd mit Backofen.
Die alte Räucherkammer im Schlafzimmer auf dem urigen Dachboden dient als kleiner begehbarer Kleiderschrank.
Draußen erwartet Euch der weitläufige Garten mit einem neuen Saunahaus, Grill, Feuerstelle, direktem Zugang zum Alfbach sowie gemütlichen Sitz- und Liegemöglichkeiten mit Sonnenschirmen.
Kinder bis 4 Jahre wohnen kostenlos bei uns. Bitte gebt daher bei der Anfrage das Alter der Kinder an.
Fellnasen gerne auf Anfrage.
Das blaue Schlafzimmer ist ein Durchgangszimmer zum grünen Schlafzimmer.
Hinweis: Das eigenständige Appartement im hinteren Teil des Gebäudekomplexes wird von eurem Vermieter bewohnt.
Wohnerlebnis im Retrostil, Saunahaus, Grill, Feuerstelle, 7.100qm Wiese & Wald mit Zugang zum Alfbach, WLAN, Kamin, Garage.
4 Schlafzimmer, 2 Bäder mit Dusche und WC, 1 separates WC.
Voll ausgestattete Küche mit Gasherd und Backofen, Mikrowelle und großem Kühlschrank.
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Im Ort Bleialf findet man alles Nötige für den täglichen Bedarf: Supermarkt, Bäcker, Restaurants, Café, Apotheke, Ärzte, Tankstelle, kleines Schwimmbad.
Die Unterkunft ist der ideale Ausgangspunkt für endlose Spaziergänge und Radtouren durch die wunderschöne Hügellandschaft der Eifel. Zu attraktiven Tagesausflügen lädt u. a. das nur einen Steinwurf entfernte Belgien mit seinem Naturpark Hohes Venn ein. Das Wander- und Radwegenetz der Schneifel liegt direkt vor der Haustür, führt durch Bleialf und bietet Rundwege in verschiedenen Längen und Schwierigkeitsgraden an.
Im Winter gibt es in der Nähe Möglichkeiten zum Langlaufen und für Kinder eine Rodelbahn mit Lift.
Dir wird noch nichts berechnet
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich verbrauchsabhängige Nebenkosten anfallen können. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte direkt den Gastgeber.
Kostenfreie Stornierung bis 90 Tage vor Anreisetag möglich.
Stornierungsbedingungen:
Bei einer Stornierung werden wir versuchen die Wohnung anderweitig zu vermieten. Sollte uns dieses nicht gelingen, erheben wir folgende Stornierungsgebühren:
60% des Reisepreises bei Stornierung bis 30 Tage vor Reiseantritt.
80% des Reisepreises bei Stornierung bis 14 Tage vor Reiseantritt.
90% des Reisepreises bei Stornierung ab 13 Tage vor Reiseantritt.
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag DEHOGA-Beherbergungsvertrag:
Die Nichtinanspruchnahme bzw. Absage reservierter Hotelzimmer
Mit guten Gründen darf im Gastgewerbe ein besonderes, von Gastlichkeit geprägtes Verhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber erwartet werden. Schließlich ist die Gastlichkeit entscheidender Bestandteil einer jeden gastronomischen Leistung. Doch immer wieder wird dieses Verhältnis getrübt durch Rechtsstreitigkeiten. In Vergessenheit gerät häufig, dass die in allen Bereichen des Geschäftslebens geltenden Regeln uneingeschränkt auch auf das Gastgewerbe Anwendung finden. Wohl aus diesem Grunde besteht weit verbreitet die Ansicht, die Reservierung eines Hotelzimmers sei eine Art „unverbindliche Voranfrage“, die zwar den Hotelier verpflichte, vom Gast aber jederzeit sanktionslos rückgängig gemacht werden könne. Um dem in dieser Frage bestehenden Informationsbedürfnis Rechnung zu tragen und etwaige Missverständnisse auszuräumen, sei nachfolgend ein kurzer, unverbindlicher Überblick zur Frage der Nichtinanspruchnahme bzw. Absage reservierter Hotelzimmer gegeben.
Der Beherbergungsvertrag ist ein gemischt typischer Vertrag mit Grundelementen aus dem Mietrecht und mindestens eines anderen Vertragstyps, etwa des Kauf- oder Dienstvertrages. Der Vertrag kommt durch zwei übereinstimmend – mündliche oder schriftliche – Willenserklärungen, durch Angebot oder Annahme zustande. Dabei ist die Erklärung, ein Zimmer reservieren zu wollen, nicht etwa als Aufforderung an den Hotelier zu verstehen, von sich aus ein Angebot abzugeben. Vielmehr ist die Erklärung ihrerseits bereits ein Angebot auf Abschluss eines Beherbergungsvertrages. Sobald die Zimmerreservierung vom Beherbergungsbetrieb angenommen ist, liegt ein verbindlicher Beherbergungsvertrag vor. Dies gilt selbst für den Fall, dass die Parteien noch nicht sofort über alle wesentlichen Vertragsbestandteile einer Vereinbarung getroffen haben. Denn die vertragliche Einigung scheitert nicht daran, dass die Parteien bei erkennbarem Willen zur vertraglichen Bindung einzelne Vertragspunkte später bestimmen oder die Bestimmung dem Vertragspartner überlassen.
Der wesentliche Inhalt des Beherbergungsvertrages bestimmt sich nach § 535 BGB. Danach hat das Hotel das vereinbarte Hotelzimmer während der Mietzeit zur Verfügung zu stellen. Der Gast hingegen ist zur Entrichtung des vereinbarten Zimmerpreises verpflichtet. Der Beherbergungsvertrag ist nicht anders zu behandeln als jeder andere Vertrag nach dem bürgerlichen Recht. Vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen in Vertrag oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kann der Beherbergungsvertrag von keiner Vertragspartei einseitig gelöst werden. Völlig unabhängig von Zeitpunkt oder Gründen der Abbestellung besteht kein Recht auf „Stornierung“ einer Buchung. Das bestellte und vom Hotel bereitgehaltene Hotelzimmer ist entsprechend §535 Satz BGB zu bezahlen.
Dies gilt selbst dann, wenn das Hotelzimmer aus in der Sphäre des Gastes liegenden Gründen nicht in Anspruch genommen wird. Die vom Gast trotz Nichtinanspruchnahme zu entrichtende Zahlung wir oftmals unter der Bezeichnung „Stornogebühr“ geführt. Ist durch Vertrag oder Allgemeine Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt, so handelt es sich bei der „Stornogebühr“ nicht um eine Sanktion für die Abbestellung eines Hotelzimmers. Die „Stornogebühr“ beziffert vielmehr die vertraglich geschuldete Gegenleistung (Zimmerpreis) abzüglich der ersparten hoteleigenen Aufwendungen. Nicht angefallen Betriebskosten – etwa für Bewirtung oder Zurverfügungstellung von Bettwäsche – hat sich der Hotelier gemäß § 552 Satz 2 BGB anspruchsmindernd anrechnen zu lassen. Die Höhe dieser anzurechnenden Einsparungen richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen - bei Übernachtung (FeWo) mit pauschal 10 % - vom Übernachtungspreis regelmäßig als angemessen erachtet. Den Parteien des Beherbergungsvertrages ist es jedoch unbenommen, höhere oder geringere Einsparungen nachzuweisen. Im Übrigen muss sich der Hotelier die Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Vermietung des Zimmers erlangt. Eine grundsätzliche Verpflichtung, bei fehlender Inanspruchnahme des Hotelzimmers einen Ersatzmieter zu suchen, besteht jedoch nicht. Allerdings darf sich der Hotelier nicht treuwidrig gegen die Aufnahme anderer Gäste verschließen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort. Quelle: Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e. V. (DEHOGA), Bonn
Fragen Sie gerne auch Ihren individuellen Wunschzeitraum und mehr oder weniger als 4 Personen an.
Kinder bis einschließlich 4 Jahre wohnen kostenlos bei uns.
Bitte informieren Sie uns, wenn Sie Besuch im Ferienhaus empfangen möchten.
Hunde gerne auf Anfrage.
Firma Remise am Alfbach - Herr Thomas Albustin
Wir sprechen: Deutsch
Unterkunfts-Nummer: 354033
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*Haftungsausschluss: Kann Bewertungen von vertrauenswürdigen Drittanbietern enthalten
Diese Unterkunft hat 20 Bewertungen und wird von 20 Gästen empfohlen.
*Haftungsausschluss: Kann Bewertungen von vertrauenswürdigen Drittanbietern enthalten
Diese Unterkunft hat 20 Bewertungen und wird von 20 Gästen empfohlen.
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